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   BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24   

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BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24 (https://dejure.org/2024,7806)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24 (https://dejure.org/2024,7806)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2024 - 2 BvQ 26/24 (https://dejure.org/2024,7806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags für die Europawahl 2024

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 96a Abs 3 BVerfGG, § 9 Abs 5 EuWG, § 14 Abs 4 EuWG, § 14 Abs 4a S 1 EuWG
    Erfolgloser Eilantrag gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags ("Die Planetaren Demokrat_innen") zur Europawahl 2024

  • planetare-demokraten.de PDF
  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags ("Die Planetaren Demokrat_innen") zur Europawahl 2024

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde"

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24
    Deshalb ist auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; 134, 135 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris).

    Die Schaffung einer Beschwerde von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4c GG (BGBl 2012 I S. 1478) und durch das Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen (BGBl 2012 I S. 1501) hat daran nichts geändert (vgl. BVerfGE 134, 135 ).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24
    Deshalb ist auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; 134, 135 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris).
  • BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17

    Eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24
    Deshalb ist auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; 134, 135 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvC 1/14

    Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24
    § 14 Abs. 4a Satz 1 EuWG eröffnet den Weg zum Bundesverfassungsgericht - entsprechend dem Umfang, in dem er bei der Wahl zum Deutschen Bundestag durch die Nichtanerkennungsbeschwerde nach § 18 Abs. 4a BWahlG eröffnet ist - nur gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, die einen Wahlvorschlag wegen fehlender Parteieigenschaft oder Eigenschaft als sonstige politische Vereinigung im Sinne des § 8 Abs. 1 EuWG zurückweisen, nicht hingegen gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, die einem Wahlvorschlag wegen fehlender Unterstützungsunterschriften die Zulassung versagen (vgl. BVerfGE 136, 125 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvC 23/19 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvC 23/19

    Zurückweisung eines Wahlvorschlags wegen Verfehlens des Unterschriftenquorums

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24
    § 14 Abs. 4a Satz 1 EuWG eröffnet den Weg zum Bundesverfassungsgericht - entsprechend dem Umfang, in dem er bei der Wahl zum Deutschen Bundestag durch die Nichtanerkennungsbeschwerde nach § 18 Abs. 4a BWahlG eröffnet ist - nur gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, die einen Wahlvorschlag wegen fehlender Parteieigenschaft oder Eigenschaft als sonstige politische Vereinigung im Sinne des § 8 Abs. 1 EuWG zurückweisen, nicht hingegen gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, die einem Wahlvorschlag wegen fehlender Unterstützungsunterschriften die Zulassung versagen (vgl. BVerfGE 136, 125 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvC 23/19 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 3/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24
    § 32 BVerfGG findet gemäß § 14 Abs. 4a Satz 2 EuWG in Verbindung mit § 96a Abs. 3 BVerfGG keine Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 3/21 -, Rn. 19), sodass eine einstweilige Anordnung im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren schon aus diesem Grund ausschiede.
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