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   BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1513/02   

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https://dejure.org/2002,8336
BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1513/02 (https://dejure.org/2002,8336)
BVerfG, Entscheidung vom 12.11.2002 - 2 BvR 1513/02 (https://dejure.org/2002,8336)
BVerfG, Entscheidung vom 12. November 2002 - 2 BvR 1513/02 (https://dejure.org/2002,8336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Anwendung des § 288 StGB (Vereitelung der Zwangsvollstreckung) auf Vereitelung der strafprozessualen Rückgewinnungshilfe gem § 111b Abs 5 StPO - Keine Verletzung des Willkürverbots

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäißgkeit der Anwendung des § 288 StGB auf das Vereiteln der strafprozessualen Rückgewinnungshilfe nach § 111b Abs. 5 StPO

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; StGB § 288; ; StPO § 111b Abs. 5; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 288; StPO § 111b Abs. 5
    Vereitelung der strafprozessualen Rückgewinnungshilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1727
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1513/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
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