Rechtsprechung
BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 2069/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Unterlassen der gem MRK Art 6 Abs 1 geforderten mündlichen Verhandlung im FGG-Verfahren mangels besonderen Gewichts
- Wolters Kluwer
Entschädigung - Zweiter Weltkrieg - Wertpapierrecht - Wertpapierbereinigungsschlussgesetz
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBSchlG; FGG § 8
Ausschluß einer Entschädigung für im zweiten Weltkrieg verloren gegangene Aktien - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.11.1999 - WE 1/91
- OLG Frankfurt, 02.10.2000 - 20 W 598/99
- BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 2069/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 2069/00
Eine etwaige Verletzung des Verfassungsgrundsatzes der Gerichtsöffentlichkeit einschließlich der Mündlichkeit der gerichtlichen Verhandlung hätte jedenfalls kein besonderes Gewicht (vgl. dazu und zum Folgenden BVerfGE 90, 22 ).An einer existentiellen Betroffenheit fehlt es trotz des im Ausgangsverfahren festgesetzten Gegen-standswerts von 1.644.000 DM deshalb, weil deutlich absehbar ist, dass die Beschwerdeführer auch im Fall einer Zurückverweisung der Sache an eines der Ausgangsgerichte im Ergebnis keinen Erfolg haben würden (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 2069/00
Denn einer unbegrenzten Öffentlichkeit der Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht stehen gewichtige Belange wie das Persönlichkeitsrecht der am Verfahren Beteiligten (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG), deren Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung, entgegen (vgl. BVerfG, EuGRZ 2001, S. 59 ). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 2069/00
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Richterspruch im Verständnis des Art. 3 Abs. 1 GG willkürlich ist (vgl. BVerfGE 89, 1 ), sondern inzwischen auch geklärt, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit mündlicher Gerichtsverhandlungen ein Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist.