Rechtsprechung
BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- DFR
Visa-Untersuchungsausschuss
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Zeugeneinvernahme im "Visa-Untersuchungsausschuss" des Bundestags trotz eventuell bevorstehender vorgezogener Neuwahlen - Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten des BGH gem §§ 33, 36 PUAG gegenüber der des BVerfG in verfassungsrechtlichen ...
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer eA ohne Begründung, die Beweisaufnahme durch Zeugeneinvernahme des Visa-Untersuchungsausschusses fortzuführen
- Wolters Kluwer
Einstweilige Anordnung im Verfahren des sog. Visa-Untersuchungsausschusses; Verpflichtung zur Durchführung der verbleibenden Sitzungstermine bis zur etwaigen Auflösung des Bundestages
- Judicialis
PUAG § 17 Abs. 3 Satz 2; ; PUAG § ... 17 Abs. 4; ; PUAG § 33 Abs. 3; ; PUAG § 33; ; PUAG § 36 Abs. 1; ; PUAG § 36 Abs. 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 5 Satz 2; ; BVerfGG § 63; ; BVerfGG § 64 Abs. 1; ; GG Art. 44; ; GG Art. 44 Abs. 1; ; GG Art. 44 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32
Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Fortführung der Arbeit eines Untersuchungsausschusses bis zur Auflösung des Bundestages und Anordnung von Neuwahlen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Begründung der einstweiligen Anordnung zum Visa-Untersuchungsausschuss
- juraforum.de (Kurzinformation)
Begründung der einstweiligen Anordnung zum Visa-Untersuchungsausschuss
- juraforum.de (Kurzinformation)
Visa-Untersuchungsausschuss muss fortgesetzt werden
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG; §§ 13 Nr. 5, 32 BVerfGG
Vorzeitige Beendigung eines Untersuchungsausschusses - bhap.de (Entscheidungsbesprechung)
Verpflichtung zur Fortsetzung der Beweisaufnahme im Visa-Untersuchungsausschuss (RA Dr. Christofer Lenz; NJW 2005, 2495)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 113, 113
- NJW 2005, 2537
- NVwZ 2005, 1302 (Ls.)
- DVBl 2005, 1038
- DÖV 2005, 823
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01
Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß
Auszug aus BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Der Bundestag kann von Verfassungs wegen als Plenum diese besonderen Befugnisse nicht selbst wahrnehmen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ).Die Antragsteller können aus diesem Grund Rechte im parlamentarischen Untersuchungsverfahren nur gegenüber dem Ausschuss geltend machen, der die beanstandete Maßnahme - hier den Beschluss, die Termine aufzuheben und die Zeugen abzuladen - selbst verantwortet (vgl. BVerfGE 105, 197 ).
Der Senat hat entschieden, dass sowohl der konkret als Einsetzungsminderheit in Erscheinung getretenen Fraktion als auch der potentiell einsetzungsberechtigten Minderheit bestimmte Rechte zur Sicherung der Durchführung des Untersuchungsauftrags zustehen (vgl. BVerfGE 105, 197 ).
Die in den Untersuchungsausschuss entsandten Abgeordneten einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages umfasst, repräsentieren den einsetzungsberechtigten Teil des Deutschen Bundestages im Ausschuss jedenfalls so lange, wie kein Dissens zwischen der Fraktion und ihren Vertretern im Ausschuss erkennbar ist (vgl. BVerfGE 105, 197 ).
Eine Fraktion ist im Organstreitverfahren und damit auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung antragsbefugt, soweit sie - wie hier als Antragstellerin zu III. - prozessstandschaftlich die Rechte des Gesamtparlaments in eigenem Namen geltend zu machen beabsichtigt (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 105, 197 ).
Zur Antragsbefugnis einer Fraktion, die für den Bundestag prozessstandschaftlich Rechte im eigenen Namen wahrzunehmen beabsichtigt, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Untersuchungsrecht aus Art. 44 Abs. 1 GG auch nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Sache des Parlaments als Ganzes bleibt, das sich des Ausschusses zur sachgerechten Erfüllung dieser Aufgabe bedient (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 67, 100 ; 83, 175 ; 105, 197 ).
Denn dies ist, wie der Senat klargestellt hat (vgl. BVerfGE 105, 197 ), bis zu den Grenzen des Missbrauchs Sache der einsetzungsberechtigten Minderheit.
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
b) Die Antragstellerin zu II. ist als "Fraktion im Untersuchungsausschuss" als Organteil des Deutschen Bundestages im Sinne des § 63 BVerfGG zu behandeln (vgl. BVerfGE 67, 100 ).Der Bundestag kann von Verfassungs wegen als Plenum diese besonderen Befugnisse nicht selbst wahrnehmen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ).
Zur Antragsbefugnis einer Fraktion, die für den Bundestag prozessstandschaftlich Rechte im eigenen Namen wahrzunehmen beabsichtigt, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Untersuchungsrecht aus Art. 44 Abs. 1 GG auch nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Sache des Parlaments als Ganzes bleibt, das sich des Ausschusses zur sachgerechten Erfüllung dieser Aufgabe bedient (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 67, 100 ; 83, 175 ; 105, 197 ).
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 BVerfGG ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 106, 51 ).Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
- BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
Haushaltsüberschreitung
Auszug aus BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
c) Die Antragstellerin zu III. ist als ständig vorhandene Gliederung des Deutschen Bundestages ebenfalls parteifähig (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 45, 1 ; stRspr).Eine Fraktion ist im Organstreitverfahren und damit auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung antragsbefugt, soweit sie - wie hier als Antragstellerin zu III. - prozessstandschaftlich die Rechte des Gesamtparlaments in eigenem Namen geltend zu machen beabsichtigt (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 105, 197 ).
- BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
Auszug aus BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Damit das Kontrollrecht ausgeübt werden kann, treten weitere Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses hinzu (vgl. BVerfGE 49, 70 ).Zur Antragsbefugnis einer Fraktion, die für den Bundestag prozessstandschaftlich Rechte im eigenen Namen wahrzunehmen beabsichtigt, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Untersuchungsrecht aus Art. 44 Abs. 1 GG auch nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Sache des Parlaments als Ganzes bleibt, das sich des Ausschusses zur sachgerechten Erfüllung dieser Aufgabe bedient (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 67, 100 ; 83, 175 ; 105, 197 ).
- BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92
Schwangeren- und Familienhilfegesetz I
Auszug aus BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch vollendete Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 96, 223 ; 98, 139 ). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Auszug aus BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 BVerfGG ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr). - BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98
Gysi II
Auszug aus BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch vollendete Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 96, 223 ; 98, 139 ). - BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93
Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die …
- BVerfG, 08.07.1997 - 2 BvE 1/97
Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit "Plutonium-Ausschuß"
- BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen
- BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83
Nachrüstung
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
- BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99
Kosovo
- BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00
Pofalla I
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
- BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
- BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"
- BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Wahlwerbung/WDR
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
- BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …
- BVerfG, 12.12.1990 - 2 BvE 3/89
Einstellung eines Organstreitverfahrens nach außergerichtlicher Beilegung der …
- BVerfG, 07.09.1987 - 2 BvR 16/87
Wiedervereinigung - Grundrecht - Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15
Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des …
Mit eigenen Rechten ausgestattetes Organteil im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG ist aber auch die sogenannte potentielle Einsetzungsminderheit (vgl. BVerfGE 105, 197 ; auch BVerfGE 113, 113 ).Die in den Untersuchungsausschuss entsandten Abgeordneten einer Fraktion oder mehrerer Fraktionen, die allein oder zusammen mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages umfassen, repräsentieren den einsetzungsberechtigten Teil des Deutschen Bundestages im Ausschuss jedenfalls so lange, wie kein Dissens zwischen der jeweiligen Fraktion und ihren Vertretern im Ausschuss erkennbar ist (sogenannte Fraktion im Ausschuss; vgl. BVerfGE 105, 197 ; 113, 113 ).
Da das Plenum selbst die mit dem Untersuchungsrecht verbundenen Befugnisse nicht wahrnehmen kann, bedient es sich nach der Bestimmung des Art. 44 Abs. 1 GG des Untersuchungsausschusses (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 113, 113 ).
Das Untersuchungsrecht aus Art. 44 Abs. 1 GG bleibt auch nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Sache des Parlaments in seiner Gesamtheit (vgl. BVerfGE 105, 197 ; 113, 113 ).
Der Untersuchungsausschuss ist damit "Herr im Verfahren", obwohl er die Informations- und Untersuchungsrechte des Deutschen Bundestages nur als dessen Hilfsorgan ausübt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 113, 113 ; 124, 78 ).
Selbst wenn die Antragsgegnerin zu 1. und der Antragsgegner zu 2. das Ersuchen des Untersuchungsausschusses nicht endgültig, sondern lediglich vorläufig abgelehnt haben sollten, erscheint eine Verletzung im Hinblick auf die Verzögerungswirkung möglich (zum Erlass einer einstweiligen Anordnung vgl. BVerfGE 105, 197 ; 106, 51 ; 113, 113 ; zur Verzögerung durch Erweiterung des Untersuchungsauftrags vgl. Hamburgisches Verfassungsgericht…, Urteil vom 1. Dezember 2006 - HVerfG 01/06 -, juris, Rn. 132 ff.; vgl. auch Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg…, Urteil vom 21. Oktober 2002 - 11/02 -, juris, Rn. 88).
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
Aus diesem Vorbehalt sowie aus der Vorlagepflicht an das Bundesverfassungsgericht bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Einsetzungsbeschlusses nach § 36 Abs. 2 PUAG ergibt sich, dass dem Bundesgerichtshof nach dem Untersuchungsausschussgesetz keine verfassungsrechtliche Zuständigkeit zugewiesen ist, sondern allein die verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, bei der die - dem Ablauf eines Strafprozesses vergleichbare - Ordnung des Untersuchungsverfahrens im engeren Sinne in Rede steht (vgl. BVerfGE 113, 113 ).Das Bundesverfassungsgericht sieht in ständiger Rechtsprechung eine Antragsminderheit im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG dann als parteifähig an, wenn sie sich in dem Rechtsakt der Stellung eines Antrages gemäß Art. 44 Abs. 1 GG als das Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages konstituiert hat (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 67, 100 ; 105, 197 ; 113, 113 ).
Für die Antragstellerin zu 4. gilt dies jedenfalls solange, wie kein Dissens zwischen der Fraktion und ihren Vertretern im Ausschuss erkennbar ist (vgl. BVerfGE 105, 197 ; 113, 113 ).
Träger des Untersuchungsrechts und damit Herr des Untersuchungsverfahrens ist der Deutsche Bundestag als ganzer; der eingesetzte Untersuchungsausschuss übt seine Befugnisse als Hilfsorgan des Bundestages aus (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 83, 175 ; 105, 197 ; 113, 113 ).
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Dass im vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren endgültig über die Teilnahme der gemäß § 6a Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 1 EuWG vom Wahlrecht Ausgeschlossenen entschieden wird, steht der Zulässigkeit des Antrags ebenfalls nicht entgegen, da eine Entscheidung in der Hauptsache zu spät käme und auch in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 113, 113 ; 130, 367 ; 147, 39 ; stRspr).
- BGH, 27.01.2021 - StB 44/20
Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht …
Hierunter fällt die Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, zum Beispiel bezüglich der Erhebung bestimmter Beweise, insbesondere soweit es um eine dem Ablauf eines Strafprozesses vergleichbare Ordnung des Untersuchungsverfahrens im engeren Sinne geht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05 Rn. 37, BVerfGE 113, 113, 123;… Maunz/Dürig/Klein, GG, 92. EL, Art. 44 Rn. 245). - BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine …
a) Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch isoliert und im Vorgriff auf eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gestellt werden (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin …
Aus dem Vorbehalt in § 36 Abs. 1 PUAG sowie aus der Vorlagepflicht an das Bundesverfassungsgericht bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Einsetzungsbeschlusses nach § 36 Abs. 2 PUAG ergibt sich, dass dem Bundesgerichtshof nach dem Untersuchungsausschussgesetz keine verfassungsrechtliche Zuständigkeit zugewiesen ist, sondern allein die verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, bei der die - dem Ablauf eines Strafprozesses vergleichbare - Ordnung des Untersuchungsverfahrens im engeren Sinne in Rede steht, zum Beispiel bezüglich der Erhebung bestimmter Beweise, der Verlesung von Schriftstücken oder der Herausgabepflicht von Gegenständen (vgl. BVerfGE 113, 113 ; 124, 78 ). - BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20
Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung …
Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 113, 113 ; 130, 367 ). - StGH Niedersachsen, 24.10.2014 - StGH 7/13
Aktenvorlage betreffend den Staatssekretär a.D. Paschedag
Sie sind zugleich eine mit eigenen Rechten ausgestattete qualifizierte Minderheit des Haushaltsausschusses (vgl. BVerfGE 113, 113 (120)) und damit "andere Beteiligte" im Sinne von Art. 54 Nr. 1 NV, die "durch diese Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet sind".Die Antragstellerin zu 3. ist die Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag und nicht die Fraktion der CDU im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtags oder die Fraktion der CDU im 22. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags als sog. "Fraktion im (Untersuchungs-)Ausschuss" (vgl. zu diesem Begriff BVerfGE 113, 113 (114, 120)).
Jedenfalls ist die Verletzung oder Gefährdung eines etwaigen Aktenvorlagerechts der Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag hier deshalb ausgeschlossen, weil die Antragsteller zu 1. und 2. die Anträge auf Aktenvorlage in den Ausschüssen jeweils als deren Mitglieder, nicht aber als "Fraktion im Ausschuss" im Sinne der Entscheidung BVerfGE 113, 113 (120 f.) gestellt haben.
Es kann hier dahinstehen, ob die Fraktion dies im Wege der Prozessstandschaft geltend machen kann (BVerfGE 113, 113 (121)).
- BGH, 27.01.2021 - StB 43/20
Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem …
Hierunter fällt die Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, zum Beispiel bezüglich der Erhebung bestimmter Beweise, insbesondere soweit es um eine dem Ablauf eines Strafprozesses vergleichbare Ordnung des Untersuchungsverfahrens im engeren Sinne geht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05 Rn. 37, BVerfGE 113, 113, 123;… Maunz/Dürig/Klein, GG, 92. EL, Art. 44 Rn. 245). - VG Düsseldorf, 08.05.2017 - 20 L 1557/17
Untersuchungsausschuss; Zwischenbericht; Verwaltungsrechtsweg; …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05 -, BVerfGE 113, 113 ff., juris Rn. 36 f.; Heusch, in: Heusch/Schönenbroicher, Landesverfassung NRW, 2010, Art. 75 Rn. 29.vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05 -, BVerfGE 113, 113 ff., juris Rn. 36; BayVerfGH, Entscheidung vom 17. November 2014 - Vf. 70-VI-14 -, juris Rn. 37; zu einem Organstreit zwischen Fraktionen im Untersuchungsausschuss und der Bundesregierung: BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15 -, NVwZ 2017, 137 ff., juris Rn. 72 ff.; ferner: Brocker, in BeckOK GG, 31. Ed. 1.12.2016, Art. 44 Rn. 71.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05 -, BVerfGE 113, 113 ff., juris Rn. 36; Urteil vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83 u.a. -, BVerfGE 67, 100 ff., juris Rn. 80 f.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 2 BvE 3/14 -, BVerfGE 138, 45 ff., juris Rn. 41; Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05 -, BVerfGE 113, 113 ff., juris Rn. 37; Günther, in: Heusch/Schönenbroicher, Landesverfassung NRW, 2010, Art. 41 Rn. 34.
Abgesehen von dieser Tätigkeit des Untersuchungsausschusses, die der "Ordnung des Untersuchungsverfahrens im engeren Sinne" dient, Vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 2 BvE 3/14 -, BVerfGE 138, 45 ff., juris Rn. 37; Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05 -, BVerfGE 113, 113 ff., juris Rn. 37.
Das betrifft Kontroversen um die Aussetzung oder Beendigung der Beweisaufnahme, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05 -, BVerfGE 113, 113 ff., juris Rn. 36, 46; VerfGH NRW, Beschluss vom 7. März 1995 - 3/95 -, juris Rn. 41 ff., ebenso wie Streitigkeiten um den Vollzug beschlossener Beweisanträge oder die Ablehnung von Beweisanträgen, BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01 -, BVerfGE 105, 197 ff., juris Rn. 93, 102 f.; HessStGH, Urteil vom 16. November 2011 - P.St.2323 -, juris Rn. 120, oder die Einberufung einer Sondersitzung, StGH BW, Urteil vom 21. Oktober 2002 - 11/02 -, juris Rn. 54.
Vergleichbares gilt für die nach Bejahung der Justiziabilität zu beantwortende Frage, ob beide Antragsteller oder zumindest die Antragstellerin zu 2. als nicht einsetzungsberechtigte Minderheit antragsbefugt sind oder nicht, zur Antragsbefugnis von Fraktionen und - qualifizierten - Minderheiten im untersuchungsausschussrechtlichen Organstreitverfahren vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15 -, NVwZ 2017, 137 ff., juris Rn. 84 ff.; Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05 -, BVerfGE 113, 113 ff., juris Rn. 27 ff.; Urteil vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01 -, BVerfGE 105, 197 ff., juris Rn. 91 ff.; StGH BW, Urteil vom 21. Oktober 2002 - 11/02 -, juris Rn. 57, und für die Prüfung weiterer Zulässigkeitsvoraussetzungen.
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 26/20
Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen …
- BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen …
- VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Thüringer …
- BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
Tornadoeinsatz Afghanistan
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - VerfGH 6/20
Organstreitverfahren um Ablehnung von Beweisanträgen im "Parlamentarischen …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15
Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren …
- BVerfG, 06.07.2022 - 2 BvR 1139/22
Erfolgloser Eilantrag bezüglich fortdauernder Telekommunikationsüberwachung wegen …
- BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 375/21
Einstweilige Anordnung betreffend ein kartellrechtliches Eilverfahren mangels …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14
Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen …
- BVerfG, 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23
Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15
Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines …
- BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvQ 43/09
Keine dringende Notwendigkeit des Erlasses einer eA, um den Neubau einer …
- BGH, 17.11.2020 - 3 ARs 14/20
Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Vorführung eines …
- BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung …
- BGH, 27.01.2021 - StB 48/20
Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht …
- BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 27/20
Unzulässiger Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1 …
- VerfG Brandenburg, 26.07.2022 - VfGBbg 9/22
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, begründet; Beweisantrag; …
- BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- BVerfG, 11.06.2020 - 1 BvQ 66/20
Unzulässiger Eilantrag auf Erlaubnis einer Versammlung
- BVerfG, 15.09.2016 - 1 BvQ 38/16
Eilantrag gegen die Nichtzulassung von russischen Sportlerinnen und Sportlern zu …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 1/07
Organklage der Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer gegen Tornado-Einsatz …
- BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 165/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des …
- VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07
Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf …
- BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur …
- BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen …
- BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23
Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20
Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1. …
- BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
Unzulässigkeit eines Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels …
- BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
- StGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - GR 1/07
Feststellungsanträge der SPD-Fraktion stattgegeben
- VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 154 A/20
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zur Erweiterung des Untersuchungsauftrags …
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 177-I-20
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 134-I-15
Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Fraktion durch Ablehnung eines …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren - Ablehnung eines Beweisantrags durch …
- BVerfG, 26.01.2017 - 1 BvQ 4/17
Unzulässiger Widerspruch gegen die Ablehnung des gesondert gestellten Antrags auf …
- BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
- BGH, Ermittlungsrichter, 20.02.2009 - 1 BGs 20/09
Teilerfolg für die Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses des …
- BVerfG, 14.11.2016 - 1 BvQ 46/16
Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem …
- BGH, Ermittlungsrichter, 06.08.2021 - 1 BGs 340/21
Antrag des Untersuchungsausschusses auf Aufhebung der Geheimhaltung von …
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvQ 5/24
Unzulässiger Eilantrag mangels Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität
- BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvQ 91/19
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen vorrangigem …
- BVerfG, 02.09.2022 - 2 BvR 1532/22
Erfolgloser Eilantrag gegen haftgrundbezogene Beschränkungen während der …
- VerfGH Sachsen, 03.05.2019 - 30-II-19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten bei den …
- BVerfG, 22.09.2016 - 2 BvQ 52/16
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung medizinischer …
- BVerfG, 24.10.2022 - 2 BvR 1803/22
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - teils Unzulässigkeit …
- BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvQ 38/16
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
- BVerfG, 10.08.2016 - 2 BvQ 36/16
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
- BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1491/14
Eilrechtsschutz betreffend den Zeitpunkt der Ausgabe eines Medikaments im …
- BVerfG, 19.05.2016 - 2 BvQ 24/16
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig aufgrund materieller …
- BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend eine …
- BVerfG, 28.09.2015 - 1 BvQ 35/15
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
- BVerfG, 13.10.2016 - 1 BvQ 42/16
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den Antrag auf …
- BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvQ 21/11
Unzulässigkeit eines eA-Antrags bei mangelnder Absicht, in der Hauptsache ein …
- VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 2/11
Verfassungsbeschwerde gegen die Ruhestandsregelung für Richter
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10
Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines …
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10
Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem …
- VerfGH Sachsen, 16.11.2023 - 69-I-23
Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Äußerungen des …
- BVerfG, 28.01.2020 - 1 BvQ 10/20
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl Auflagen für eine Versammlung innerhalb des …
- BVerfG, 26.10.2017 - 2 BvQ 69/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Darlegung …
- BVerfG, 24.09.2015 - 1 BvQ 36/15
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
- VG Hamburg, 06.01.2010 - 20 E 3486/09
Untersuchungsausschuss; Betroffener; Ausschluss; Öffentlichkeit; Beweiserhebung
- VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 133-I-21
Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren betreffend die Wahl der Vertreter …
- VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 36-II-20
- BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2009 - 1 BGs 29/09
Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines Beweisantrages im 1. …