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   BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23   

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BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23 (https://dejure.org/2024,1166)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23 (https://dejure.org/2024,1166)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - 2 BvR 1756/23 (https://dejure.org/2024,1166)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Untersuchungshaft, lange Dauer, Haftprüfungsverfahren, Verfassungebeschwerde, Anhörungsrüge, vorübergehende Belastung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtsschutzbedürfnisses und mangels Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 104 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft trotz nicht gerechtfertigter Verfahrensverzögerung - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität mangels Erhebung einer nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft trotz nicht gerechtfertigter Verfahrensverzögerung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft trotz nicht gerechtfertigter Verfahrensverzögerung - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität mangels Erhebung einer nicht ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft trotz nicht gerechtfertigter Verfahrensverzögerung - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität mangels Erhebung einer nicht ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Untersuchungshaft: Was ist eine kleine Verfahrensverzögerung? - Dauerhafte Überlastung des Gerichts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
    Soweit der Beschwerdeführer die Haftfortdauerentscheidung des Oberlandesgerichts angreift, hat er zwar den Rechtsweg erschöpft, weil eine Anhörungsrüge nur im Falle der Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) zum Rechtsweg gehört (vgl. BVerfGE 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ).

    a) Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 134, 106 ).

    Die Verweisung auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde steht allerdings unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der prozessualen Möglichkeit zur Abhilfe (vgl. BVerfGE 132, 99 ; 134, 106 ).

    Zur Vermeidung der Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ohne Rüge der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG müssen Beschwerdeführer daher aus Gründen der Subsidiarität eine Anhörungsrüge nur dann ergreifen, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte nahe liegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2169/13 u.a. -, Rn. 2).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
    Soweit der Beschwerdeführer die Haftfortdauerentscheidung des Oberlandesgerichts angreift, hat er zwar den Rechtsweg erschöpft, weil eine Anhörungsrüge nur im Falle der Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) zum Rechtsweg gehört (vgl. BVerfGE 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ).

    Das kann bedeuten, dass Beschwerdeführer gehalten sind, im fachgerichtlichen Verfahren eine Gehörsverletzung selbst dann anzugreifen, wenn sie im Rahmen der ihnen insoweit zustehenden Dispositionsfreiheit mit der Verfassungsbeschwerde zwar keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG rügen wollen (vgl. BVerfGE 126, 1 ), durch den fachgerichtlichen Rechtsbehelf aber die Möglichkeit wahren, dass bei Erfolg der Gehörsverletzungsrüge in den vor den Fachgerichten gegebenenfalls erneut durchzuführenden Verfahrensschritten auch andere Grundrechtsverletzungen, durch die sie sich beschwert fühlen, beseitigt werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
    a) Es handelt sich bei der hier eingetretenen Verzögerung nicht um eine nur kleinere Verfahrensverzögerung, die entsprechend dem Gewicht der zu ahndenden Straftat die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18 -, Rn. 29).

    Da die Überlastung eines Gerichts in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft fällt, kommt es jedenfalls angesichts der hier gegebenen, nicht nur kurzfristigen Überlastung auf deren Vorhersehbarkeit nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18 -, Rn. 30).

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1853/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschleunigungsgebot in

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
    Diesen Umständen kann zur Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nicht allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung entgegengehalten werden (vgl. BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 2020 - 2 BvR 2090/19 -, Rn. 51; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2020 - 2 BvR 225/20 -, Rn. 61; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1853/20 -, Rn. 28).

    Auch im Zwischenverfahren muss das Verfahren mit der gebotenen Zügigkeit gefördert werden, um bei Entscheidungsreife über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu beschließen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1853/20 -, Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 2 BvR 332/05

    Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
    In Haftsachen bildet ausschließlich die letzte Haftentscheidung die Grundlage für den Vollzug der Untersuchungshaft; vorangegangene Haftentscheidungen vermögen die Haftfortdauer nicht mehr zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 36, 264 ; BVerfGK 5, 230 ).

    Daher fehlt dem Beschwerdeführer für die Aufhebung vorangegangener Haftentscheidungen regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis (BVerfGK 5, 230 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
    a) Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
    Die Verweisung auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde steht allerdings unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der prozessualen Möglichkeit zur Abhilfe (vgl. BVerfGE 132, 99 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
    Soweit der Beschwerdeführer die Haftfortdauerentscheidung des Oberlandesgerichts angreift, hat er zwar den Rechtsweg erschöpft, weil eine Anhörungsrüge nur im Falle der Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) zum Rechtsweg gehört (vgl. BVerfGE 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
    Zwar sind Gerichte bei der Begründung ihrer Entscheidung grundsätzlich nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen, insbesondere nicht - wie hier - bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 118, 212 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
    a) Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvR 2139/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliches Urteil wegen

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10

    Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren;

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • BVerfG, 08.07.2021 - 2 BvR 575/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls anlässlich neu hinzugetretener Tatvorwürfe

  • BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 225/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2090/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13

    Wird eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nicht gerügt, muss aus Gründen der

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2407/10

    Rechtswegerschöpfung (Anhörungsrüge); rechtliches Gehör; Begründungspflicht

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