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   BVerfG, 21.03.2023 - 2 BvR 626/20   

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https://dejure.org/2023,6774
BVerfG, 21.03.2023 - 2 BvR 626/20 (https://dejure.org/2023,6774)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2023 - 2 BvR 626/20 (https://dejure.org/2023,6774)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2023 - 2 BvR 626/20 (https://dejure.org/2023,6774)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG; § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 100a Abs. 3 StPO
    Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch Telekommunikationsüberwachung beim Sohn eines Mordverdächtigen (Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses; Beachtung der grundlegenden Bedeutung des Grundrechts; Telekommunikationsüberwachung gegenüber Nichtbeschuldigten; ...

  • Burhoff online

    TKÜ-Maßnahme, Nachrichtenmittler, Anordnungsvoraussatzungen, Dichte der Verdachtsgründe

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsüberwachung bei Nichtbeschuldigtem mangels gesicherter Tatsachenbasis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 100a Abs 1 S 1 StPO, § 100a Abs 1 S 3 StPO, § 100a Abs 3 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsmäßige Anforderungen an Telekommunikationsüberwachung bei Nachrichtenmittlern gem § 100a Abs 3 StPO - Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (Art 10 Abs 1 GG) durch Telekommunikationsüberwachung bei Nichtbeschuldigtem ohne hinreichende ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Überwachung der Telekommunikation gegen den Beschwerdeführer als nicht tatverdächtiger sog. Nachrichtenmittler; Schutz der unkörperlichen Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs durch das ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsmäßige Anforderungen an Telekommunikationsüberwachung bei Nachrichtenmittlern gem § 100a Abs 3 StPO - Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (Art 10 Abs 1 GG) durch Telekommunikationsüberwachung bei Nichtbeschuldigtem ohne hinreichende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsmäßige Anforderungen an Telekommunikationsüberwachung bei Nachrichtenmittlern gem § 100a Abs 3 StPO - Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (Art 10 Abs 1 GG) durch Telekommunikationsüberwachung bei Nichtbeschuldigtem ohne hinreichende ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BVerfG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telekommunikationsüberwachung bei einem nichtbeschuldigtem Nachrichtenmittler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1645
  • NStZ-RR 2023, 214
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2023 - 2 BvR 626/20
    Die Nutzung des Kommunikationsmediums soll in allem vertraulich sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 166 ; 120, 274 ; 124, 43 ; BVerfGK 9, 62 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 1454/13 -, Rn. 36).

    Der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegt deshalb, ob die Fachgerichte den Einfluss der Grundrechte auf die Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Normen des einfachen Rechts ausreichend beachtet haben, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (BVerfGE 107, 299 ).

    Erforderlich ist, dass aufgrund der Lebenserfahrung oder der kriminalistischen Erfahrung fallbezogen aus Zeugenaussagen, Observationen oder anderen sachlichen Beweisanzeichen auf die Eigenschaft als Nachrichtenmittler geschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfGK 11, 119 ).

  • BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06

    Telekommunikationsüberwachung bei einem Dritten (Begriff der "bestimmten

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2023 - 2 BvR 626/20
    a) Das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ; 115, 166 ; 120, 274 ; 124, 43 ; BVerfGK 11, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 1454/13 -, Rn. 33).

    Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt verändert verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen (BVerfGE 100, 313 ; 129, 208 ; BVerfGK 11, 119 ).

    Erforderlich ist, dass aufgrund der Lebenserfahrung oder der kriminalistischen Erfahrung fallbezogen aus Zeugenaussagen, Observationen oder anderen sachlichen Beweisanzeichen auf die Eigenschaft als Nachrichtenmittler geschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfGK 11, 119 ).

  • LG Hamburg, 04.03.2020 - 621 Qs 7/20

    Rechtmäßigkeit einer Telefonüberwachungsmaßnahme gegen einen Nachrichtenmittler

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2023 - 2 BvR 626/20
    Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 4. September 2019 - 621 Qs 99/19 -, der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13. Januar 2020 - 166 Gs 872/19 - und der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 4. März 2020 - 621 Qs 7/20 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 4. März 2020 - 621 Qs 7/20 - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kosten an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.

    1. Es war festzustellen, dass der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 4. September 2019 - 621 Qs 99/19 -, der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13. Januar 2020 - 166 Gs 872/19 - und der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 4. März 2020 - 621 Qs 7/20 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG verletzen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Es reicht mithin aus, wenn die Annahme begründet ist, es werde zwischen dem Nichtverdächtigen und dem Beschuldigten zu einem Austausch oder einer Entgegennahme bestimmter Informationen kommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2023 - 2 BvR 626/20 Rn. 26; siehe auch BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, NJW 1994, 2904, 2907).

    Denn maßgeblich ist allein, ob der Nichtverdächtige - wie hier zunächst die Beschwerdeführerin - mit dem Beschuldigten Informationen austauscht oder von diesem entgegennimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2023 - 2 BvR 626/20 Rn. 26).

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