Rechtsprechung
   BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4336
BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20 (https://dejure.org/2023,4336)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2023 - 1 BvL 11/20 (https://dejure.org/2023,4336)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 1 BvL 11/20 (https://dejure.org/2023,4336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige sozialgerichtliche Vorlage betreffend Befugnis des DIMDI, bei gewissen Auslegungsfragen Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vorzunehmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 87 Abs 3 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 81a S 1 BVerfGG
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 301 Abs 2 S 4 SGB V (RIS: SGB 5) idF vom 11.12.2018 - Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage mangels hinreichender fachgerichtlicher Ermittlungen zum im Ausgangsverfahren geltend gemachten Erstattungsanspruch ...

  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Norm (hier: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)); Befugnis zur Vornahme von Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit bei ...

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 301 Abs 2 S 4 SGB V (RIS: SGB 5) idF vom 11.12.2018 - Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage mangels hinreichender fachgerichtlicher Ermittlungen zum im Ausgangsverfahren geltend gemachten Erstattungsanspruch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Norm (hier: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)); Befugnis zur Vornahme von Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit bei ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkrete Normenkontrolle - und die Begründung der Richtervorlage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvL 1/14

    Unzulässige Normenkontrolle zu einer Personalüberleitungsbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
    Die Ausführungen müssen erkennen lassen, dass die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift sorgfältig geprüft worden ist (BVerfGE 148, 64 m.w.N.).

    Die Norm muss unter Auseinandersetzung mit der Rechtslage und den in Literatur sowie Rechtsprechung entwickelten Auffassungen ausgelegt werden (BVerfGE 148, 64 m.w.N.).

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
    Doch darf diese nicht offensichtlich unhaltbar sein (vgl. BVerfGE 143, 38 ; stRspr).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
    Ihre Verbindlichkeit folgt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts allein aus dem Umstand, dass sie in die zertifizierten Grouper einbezogen sind, nicht dagegen aus § 301 SGB V (vgl. BSGE 109, 236 ).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
    Auch dies wird mit der Vorlage nicht den Anforderungen entsprechend dargelegt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
    Nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss ein vorlegendes Gericht darlegen, aus welchen Gründen es von der Verfassungswidrigkeit einer Norm überzeugt ist und dass und weshalb es im Falle der Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 141, 143 ).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
    Auch dies wird mit der Vorlage nicht den Anforderungen entsprechend dargelegt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
    Fehlen insoweit nähere Erläuterungen, kann das Bundesverfassungsgericht diese nicht durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. BVerfGE 97, 49 ; 105, 61 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2022 - 1 BvL 8/21 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
    Fehlen insoweit nähere Erläuterungen, kann das Bundesverfassungsgericht diese nicht durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. BVerfGE 97, 49 ; 105, 61 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2022 - 1 BvL 8/21 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
    Insgesamt sind zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit alle naheliegenden rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 80, 68 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
    Fehlen insoweit nähere Erläuterungen, kann das Bundesverfassungsgericht diese nicht durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. BVerfGE 97, 49 ; 105, 61 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2022 - 1 BvL 8/21 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 347/20

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Im Nachgang zur mündlichen Verhandlung hat die Beklagte auf einen Vorlagebeschluss des Sozialgerichts München vom 04.05.2020 - S 12 KR 1865/18 - an das BVerfG zur Frage des Rückwirkungsverbots hingewiesen (Az. beim BVerfG: 1 BvL 11/20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2023 - L 10 KR 98/22
    (2) Nichts anderes ergäbe sich aber auch, wenn man die Befugnis des DIMDI, Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vornehmen zu können, für verfassungswidrig hielte (so SG München, Beschluss vom 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18, juris; dazu Bockholdt, jurisPR-SozR 21/2020 Anm. 1; nachgehend BVerfG, Beschluss vom 24.01.2023 - 1 BvL 11/20) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2022 - L 10 KR 98/22
    (2) Nichts anderes ergäbe sich aber auch, wenn man die Befugnis des DIMDI, Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vornehmen zu können, für verfassungswidrig hielte (so SG München, Beschluss vom 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18, juris; dazu Bockholdt, jurisPR-SozR 21/2020 Anm. 1; nachgehend BVerfG, Beschluss vom 24.01.2023 - 1 BvL 11/20) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht