Rechtsprechung
BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - Maßgeblichkeit der Ansicht des vorlegenden Gerichts bzgl der Entscheidungserheblichkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, §§ 1372 ff BGB, § 1306 BGB
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - Maßgeblichkeit der Ansicht des vorlegenden Gerichts bzgl der Entscheidungserheblichkeit - hier: unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm - rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, §§ 1372 ff BGB, § 1306 BGB
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - Maßgeblichkeit der Ansicht des vorlegenden Gerichts bzgl der Entscheidungserheblichkeit - hier: unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit des § 1318 BGB beim Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe nach § 1306 BGB mit dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Prinzip der Einehe i.R.d. grundgesetzlich geschützten Institutsgarantie der Ehe
- rewis.io
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - Maßgeblichkeit der Ansicht des vorlegenden Gerichts bzgl der Entscheidungserheblichkeit - hier: unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit des § 1318 BGB beim Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe nach § 1306 BGB mit dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Prinzip der Einehe i.R.d. grundgesetzlich geschützten Institutsgarantie der Ehe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kempten, 25.02.2011 - 2 F 812/10
- BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO
Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Der Vorlagebeschluss muss jedoch aus sich heraus ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis (das heißt zu einer anderen End entscheidung, vgl. BVerfGE 76, 100 ) käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 86, 71 ; 107, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Mai 2012 - 1 BvL 20/09 -, juris; stRspr).Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der betreffenden Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen, die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darstellen und jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen sowie die in der Literatur und in der Rechtsprechung - einschließlich derjenigen des Bundesverfassungsgerichts - entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ).
Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der einfachgesetzlichen Norm mit dem Grundgesetz hat das vorlegende Gericht vorrangig eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 86, 71 ).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Der Vorlagebeschluss muss jedoch aus sich heraus ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis (das heißt zu einer anderen End entscheidung, vgl. BVerfGE 76, 100 ) käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 86, 71 ; 107, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Mai 2012 - 1 BvL 20/09 -, juris; stRspr).Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der einfachgesetzlichen Norm mit dem Grundgesetz hat das vorlegende Gericht vorrangig eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 86, 71 ).
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Für die Frage der Entscheidungserheblichkeit ist grundsätzlich die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts maßgeblich (vgl. BVerfGE 2, 380 ; 7, 171 ; 12, 264 ; stRspr).Der Vorlagebeschluss muss jedoch aus sich heraus ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis (das heißt zu einer anderen End entscheidung, vgl. BVerfGE 76, 100 ) käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 86, 71 ; 107, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Mai 2012 - 1 BvL 20/09 -, juris; stRspr).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Der Vorlagebeschluss muss jedoch aus sich heraus ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis (das heißt zu einer anderen End entscheidung, vgl. BVerfGE 76, 100 ) käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 86, 71 ; 107, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Mai 2012 - 1 BvL 20/09 -, juris; stRspr). - BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
- BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09
Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig
Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Der Vorlagebeschluss muss jedoch aus sich heraus ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis (das heißt zu einer anderen End entscheidung, vgl. BVerfGE 76, 100 ) käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 86, 71 ; 107, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Mai 2012 - 1 BvL 20/09 -, juris; stRspr). - BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der betreffenden Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen, die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darstellen und jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen sowie die in der Literatur und in der Rechtsprechung - einschließlich derjenigen des Bundesverfassungsgerichts - entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ). - BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der betreffenden Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen, die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darstellen und jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen sowie die in der Literatur und in der Rechtsprechung - einschließlich derjenigen des Bundesverfassungsgerichts - entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ). - BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvL 8/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Personenkreis des G 131
Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Für die Frage der Entscheidungserheblichkeit ist grundsätzlich die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts maßgeblich (vgl. BVerfGE 2, 380 ; 7, 171 ; 12, 264 ; stRspr).
- SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente gem § 80a Abs 1 SGB 7 - …
Denn eine verfassungskonforme Auslegung ist vorrangig in Betracht zu ziehen (s. jüngst BVerfG [2. Kammer des 1. Senats], Beschl. v. 25. September 2012 - 1 BvL 6/11 - juris Rn. 21).Damit entfällt die Entscheidungserheblichkeit der Frage eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG, denn es käme vorliegend im Falle der Gültigkeit des § 80a Abs. 1 SGB VII zu keiner anderen End entscheidung als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. jüngst BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], Beschl. v. 25. September 2012 - 1 BvL 6/11 - juris Rn. 20 m.w.Nw.).