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   BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21   

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BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21 (https://dejure.org/2021,57107)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.2021 - 1 B 38.21 (https://dejure.org/2021,57107)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 1 B 38.21 (https://dejure.org/2021,57107)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- oder des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die dortige Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
    "ob durch landesrechtliche Rechtsverordnungen oberste Landesbehörden dazu bestimmt werden können, Aufgaben unterer kommunaler Behörden wahrzunehmen und ob dies mit einerseits bundesrechtlichen Vorgaben, die die Aufgabenwahrnehmung nach § 71 Abs. 1 AufenthG bei den (unteren kommunalen) Ausländerbehörden verortet und den entsprechenden Rechtsbehelf in § 68 VwGO geregelt haben, andererseits unionsrechtlichen Vorgaben (vergl. dazu BVerwG Beschluss vom 15. April 2013 - 1 B 22.12 -) vereinbar ist.".

    Aus dem nicht weiter erläuterten Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 15. April 2013 - 1 B 22.12 - ergibt sich ein solcher Klärungsbedarf nicht.

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
    Jedoch haben die zuständigen Behörden bzw. Gerichte auf der Grundlage der von dem Drittstaatsangehörigen beigebrachten Informationen die erforderlichen Ermittlungen anzustellen, um im Lichte aller Umstände des Einzelfalls beurteilen zu können, ob eine Entscheidung, mit der das Aufenthaltsrecht versagt wird, solche Folgen hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - C-133/15 [ECLI:EU:C:2017:354] - Rn. 78).
  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
    Sie haben vielmehr lediglich die nach Lage des Einzelfalls "erforderlichen" Ermittlungen durchzuführen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 1 B 65.19 - Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 382 Rn. 26).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09

    Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH;

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
    Angesichts der eindeutigen Aufzählung ist für eine analoge Anwendung der Vorschrift kein Raum (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2001 - 6 B 35.00 - juris Rn. 10 und vom 26. Januar 2010 - 9 B 40.09 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 48 Rn. 2).
  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.2017 - 9 B 4.17

    Zurückweisen eines Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
    Die Ablehnung eines förmlichen (unbedingt gestellten) Beweisantrags ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 2017 - 9 B 4.17 - juris Rn. 6).
  • OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20

    Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV; Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO -

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
    Der Kläger knüpft insoweit augenscheinlich an den im Eilverfahren ergangenen Beschluss vom 26. November 2020 - 2 B 216/20 - (juris Rn. 26 ff.) an.
  • BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00

    Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
    Angesichts der eindeutigen Aufzählung ist für eine analoge Anwendung der Vorschrift kein Raum (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2001 - 6 B 35.00 - juris Rn. 10 und vom 26. Januar 2010 - 9 B 40.09 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 48 Rn. 2).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
    Die Festlegung des Aufgabenkreises einer Behörde ist eine Regelung über die "Einrichtung" von Behörden in diesem Sinne (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - juris Rn. 48).
  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12

    Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Rechtsschutzbedürfnis;

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 P 1.99

    Bestimmtheit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung; Anteil von Frauen und

  • OVG Hamburg, 13.06.2019 - 4 Bs 110/19

    Ausreisepflicht eines assoziationsberechtigten Türken: Anwendbarkeit des AufenthG

  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte

    Die Bestimmung, welche konkreten (Landes-)Behörden als Ausländerbehörden anzusehen sind, fällt deshalb gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 1 GG in die Regelungskompetenz der Länder (vgl. näher BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - 1 B 38.21 - Rn. 6; Gutmann, in: GK-AufenthG, § 71 Rn. 6 ff.).

    Damit ist keine Aussage darüber verbunden, dass gegen Ausweisungen in jedem Fall ein Widerspruch statthaft sein soll (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - 1 B 38.21 - Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 13 ME 150/22

    Zuständigkeit der Behörde des Landes für eine länderübergreifende Umverteilung

    In der bloßen Bezugnahme auf die für eine Entscheidung "zuständigen" Behörden, ist nach allgemeinen Auslegungsregeln regelmäßig keine Vollregelung der Zuständigkeit zu sehen (vgl. zu § 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG BVerwG, Beschl. v. 02.12.2021 - 1 B 38/21, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.06.2022 - 10 B 22.244

    Aufenthaltsrecht des 35-jährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei

    Selbst wenn die Voraussetzungen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nicht vorgelegen hätten, ergäbe sich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im betreffenden Zeitraum schon aufgrund der Feststellungswirkung dieses Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2021 - 1 B 38.21 - juris Rn. 13; OVG Hamburg, B.v. 13.6.2019 - 4 Bs 110/19 - juris Rn. 16; SächsOVG, B.v. 13.10.2020 - 3 B 181/20 - juris Rn. 9; Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 4 Rn. 61 f.).
  • OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22

    Zuständige Behörde für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach

    In der bloßen Bezugnahme auf die für eine Entscheidung "zuständigen" Behörden, ist nach allgemeinen Auslegungsregeln regelmäßig keine Vollregelung der Zuständigkeit zu sehen (vgl. zu § 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG BVerwG, Beschl. v. 02.12.2021 - 1 B 38/21, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21

    Zuständigkeit des baden-württembergischen Regierungspräsidiums für die

    Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 AufenthG kann die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass für einzelne Aufgaben nur eine oder mehrere bestimmte Ausländerbehörden zuständig sind (vgl. zur Einordnung des § 71 Abs. 1 AufenthG als generalklauselartige Kompetenzzuweisung, der die Ausfüllung der sachlichen Zuständigkeit im Einzelnen den Ländern überlässt, BVerwG, Urteil vom 28.06.2011 - 1 C 18.10 -, juris Rn. 8 ff.; vgl. dies aufgreifend auch BVerwG, Urteil vom 16.12.2021 - 1 C 60.20 -, juris Rn. 21, und Beschluss vom 02.12.2021 - 1 B 38.21 -, juris Rn. 6 ff.; Gutmann in: GK-AufenthG, § 71 Rn. 6 ff., Rn. 10 .).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.244

    Hinweisbeschluss in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren

    Selbst wenn die Voraussetzungen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegen hätten, ergäbe sich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts schon aufgrund der Feststellungswirkung dieses Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2021 - 1 B 38/21 - juris Rn. 13; OVG Hamburg, B.v. 13.6.2019 - 4 Bs 110/19 - juris Rn. 16; SächsOVG, B.v. 13.10.2020 - 3 B 181/20 - juris Rn. 9; Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 4 Rn. 61 f.).
  • OVG Bremen, 19.05.2022 - 2 B 89/22

    Antragsänderung in Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Übergang

    Seine Klage gegen diesen Bescheid ist rechtskräftig abgewiesen (vgl. VG Bremen, Urt. v. 22.06.2020 - 4 K 1869/18, juris; OVG Bremen, Urt. v. 21.04.2021 - 2 LC 215/20, juris und BVerwG, Beschl. v. 02.12.2021 - 1 B 38/21, juris).
  • VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 11 K 20.01625

    Verfristete Klage gegen Versagung eines Aufenthaltstitels - Kein

    Die nach § 4 Abs. 2 Satz 2 VwGO erteilte Aufenthaltserlaubnis hat insoweit lediglich deklaratorischen Charakter (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2021 - 1 B 38/21 - juris Rn. 13).
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