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   BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22   

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BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22 (https://dejure.org/2024,6884)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.2024 - 20 F 3.22 (https://dejure.org/2024,6884)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 2024 - 20 F 3.22 (https://dejure.org/2024,6884)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
    Der Senat hat die gegen diesen Beschluss gerichteten Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen mit Beschluss vom 19. April 2021 zurückgewiesen - 20 F 9.20 -.

    Nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - scheide eine Berufung auf die bereits im Hamburgischen Transparenzgesetz niedergelegten Gründe aus.

    Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - seien in die rechtlichen Erwägungen der Beigeladenen zu 3 ermessensfehlerfrei eingeflossen.

    Dies ist bereits im Beschluss des Senats vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - Rn. 22 ausgeführt, auf den verwiesen wird.

    Denn die Rechtswidrigkeit der Freigabeerklärung beruht auf einem fehlerhaften Verständnis des Beschlusses vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 -, durch den sie sich aus Rechtsgründen an einer Prüfung von weiteren Weigerungsgründen gehindert gesehen hat.

    Der Beschluss vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - ist darauf gestützt, dass eine solche Prüfung in der damals streitgegenständlichen Sperrerklärung nicht angestellt worden war, nicht darauf, dass eine solche Prüfung nicht erfolgen sollte.

    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin sind die Entscheidungsgründe des Beschlusses vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 -, wie ausgeführt, nicht ermessensfehlerfrei in die Freigabeerklärung eingeflossen.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
    Für die Anerkennung eines spezifisch wissenschaftlichen Geheimhaltungsinteresses spricht zwar, dass die Wissenschaftsfreiheit auch die autonome Entscheidung des einzelnen Wissenschaftlers schützt, wann und in welcher Form er seine wissenschaftlichen Erkenntnisse veröffentlicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 1978 - 1 BvR 333/74 u. a. - BVerfGE 47, 327 ).

    Dies schließt jedoch eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Offenlegungspflichten zugunsten anderer verfassungsrechtlicher Schutzgüter nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 1978 âEURŒ- 1 BvR 333/74 u. a. - BVerfGE 47, 327 ; Wittreck, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Art. 5 Abs. 3 Rn. 26).

  • OLG München, 28.07.2020 - 8 St ObWs 5/20

    Zeugnisverweigerungsrecht, Beschwerdeführer, Durchsuchungs- und

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
    Dies wird teilweise bezweifelt (BayObLG, Beschluss vom 28. Juli 2020 âEURŒ- 8 St ObWs 5/20 - NStZ 2021, 631 Rn. 19 - 23 unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 3. April 2012 - 41723/06 - NLMR 2012, 100 ).

    Soweit die Strafprozessordnung keine Beschlagnahmeverbote oder Zeugnisverweigerungsrechte in Bezug auf geheim gehaltene Forschungsunterlagen enthält, wird dies auch mit einer gesetzlichen Abwägungsentscheidung zugunsten des rechtsstaatlichen Interesses an einer funktionierenden Strafrechtspflege begründet (BayObLG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 8 St ObWs 5/20 - NStZ 2021, 631 Rn. 24).

  • BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 10.21

    Datenschutzrecht gibt Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten der

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
    Darum wird es bei einer abstrakten Umschreibung des Inhalts der Dokumente insbesondere darauf eingehen müssen, ob die Prüfervoten als personenbezogene Daten der Beigeladenen zu 2 (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 2022 - 6 C 10.21 - NVwZ 2023, 346 Rn. 16 ff.) dem besonderen Schutz nach § 12 Abs. 7 i. V. m. § 4 Abs. 3 HmbTG unterliegen.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-434/16 [ECLI:EU:C:2017:994] - NJW 2018, 767 Rn. 42 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. November 2022 - 6 C 10.21 - NVwZ 2023, 346 Rn. 16 ff.) handelt es sich zwar beim gesamten Inhalt eines Prüfervotums um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO.

  • OVG Hamburg, 25.11.2020 - 3 Bf 183/18

    Kein Zugang zu Informationen über die von der Universität Hamburg in den Jahren

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
    Ferner wird es klären müssen, ob die Passagen der Prüfervoten, die den Inhalt der Masterarbeit wiedergeben, im Hinblick auf den Schutz geistigen Eigentums (§ 12 Abs. 7 i. V. m. § 8 Abs. 1 HmbTG) nicht offenzulegen sind oder der Bereichsausnahme der angewandten Forschung in § 5 Nr. 7 HmbTG unterliegen, die bei einem weiten Verständnis auch außerhalb von Forschungsarbeiten Anwendung finden kann (vgl. dazu OVG Hamburg, Urteil vom 25. November 2020 - 3 Bf 183/18 - NVwZ-RR 2021, 1041).

    Dementsprechend können Gesetze, die Zugang zu bislang nicht veröffentlichten Forschungsarbeiten gewähren, als rechtfertigungsbedürftige Grundrechtseingriffe in die Forschungsfreiheit verstanden werden (vgl. VerfGH Koblenz, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - VGH B 37/16 - juris Rn. 22 und OVG Hamburg, Urteil vom 25. November 2020 - 3 Bf 183/18 - juris Rn. 90; Gärditz, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand August 2023, Art. 5 Abs. 3 Rn. 146).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-434/16 [ECLI:EU:C:2017:994] - NJW 2018, 767 Rn. 42 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. November 2022 - 6 C 10.21 - NVwZ 2023, 346 Rn. 16 ff.) handelt es sich zwar beim gesamten Inhalt eines Prüfervotums um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO.
  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15

    Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
    Nach dem in Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Drei-Stufen-Test, ist die auf der ersten Stufe vorgesehene prozessuale Inanspruchnahme aber nur zulässig, wenn auf der zweiten Stufe die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigt und auf der dritten Stufe die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19 - BGHZ 228, 277 Rn. 27 f. und vom 30. April 2020 - I ZR 228/15 - NJW 2020, 2554 Rn. 69 ff.).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
    Diese früher vertretene Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht aufgegeben (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 ).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 1.18

    Antragsunterlagen; Erstveröffentlichungsrecht; Gutachten; Immissionsschutzrecht;

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
    Insbesondere wenn der Urheber des Werks keine Verwertung durch Veröffentlichung anstrebt, schützt das Erstveröffentlichungsrecht seine Geheimhaltungsinteressen (BVerwG, Urteil vom 26. September 2019 - 7 C 1.18 - GRUR 2020, 189 Rn. 45).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19

    Kastellaun

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
    Nach dem in Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Drei-Stufen-Test, ist die auf der ersten Stufe vorgesehene prozessuale Inanspruchnahme aber nur zulässig, wenn auf der zweiten Stufe die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigt und auf der dritten Stufe die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19 - BGHZ 228, 277 Rn. 27 f. und vom 30. April 2020 - I ZR 228/15 - NJW 2020, 2554 Rn. 69 ff.).
  • BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19

    Bauartzulassungsverfahren; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Dateiendungen;

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93

    Habilitation

  • BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.10.2017 - VGH B 37/16

    Obliegenheit zur Angabe der Identität bei Antrag nach dem LTranspG (juris:

  • EGMR, 03.04.2012 - 41723/06

    Gillberg ./. Schweden

  • BVerwG, 10.01.2017 - 20 F 3.16

    Fachhochschule; Universität; Angleichung; Dienstaufgaben; Fachhochschulprofessor;

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - 20 U 41/19

    Veröffentlichung von Inhalten einer Verfassungsbeschwerde eines Dritten

  • OVG Thüringen, 02.11.2021 - 3 EO 280/20

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Antrag über Internetplattform

  • VGH Bayern, 11.06.1996 - 3 C 95.4126
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

  • BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 4.22
  • BVerwG, 08.03.2019 - 20 F 8.17

    Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit geheimhaltungsbedürftiger Akten

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - 13a F 13/09

    Geheimhaltungsbedürftige Unterlagen in einem Verwaltungsstreitverfahren;

  • RG, 04.10.1922 - 10/21

    Zum Begriff der "richtigen Angabe" im Sinn des § 1 des Gesetzes über

  • BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO

    Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte werden jedoch durch eine bloße Akteneinsichtnahme nur selten berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1.14 - BVerwGE 152, 241 Rn. 43, anders Beschluss vom 4. Januar 2024 - 20 F 3.22 - Rn. 35).
  • BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 4.22
    Im Übrigen trennte es den Antrag der Beigeladenen zu 2 auf Abgabe einer Sperrerklärung hinsichtlich ihres Prüfervotums vom vorliegenden Zwischenverfahren ab und führte es unter dem Aktenzeichen 9 AS 9/21 (BVerwG 20 F 3.22 ) fort.
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