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   BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20   

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BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20 (https://dejure.org/2021,36137)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2021 - 2 WD 22.20 (https://dejure.org/2021,36137)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 2 WD 22.20 (https://dejure.org/2021,36137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; SG § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 10, § 17 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 a.F., § 23 Abs. 1; StGB 2005 § 11 Abs. 3; StGB 2015 § 184b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und c, Nr. 3, § 201a Abs. 1 Nr. 1; StPO § 301; VorgV § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3; WDO § 1 Abs. 3, § 17 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7, § 60, § 62 Abs. 1 Satz 3, § 64, § 84 Abs. 2, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 101 Abs. 1 Satz1, § 123 Satz 3, § 124, § 139 Abs. 2, § 140 Abs. 3 Satz 1
    Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden Freibadgästen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 S 1 MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 1 Abs 3 S 1 SG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Bei einer außerdienstlichen Straftat eines Soldaten nach § 201a StGB (2015) ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen für die zu verhängende Disziplinarmaßnahme ein Beförderungsverbot. 2. Eine Herabsetzung eines Unteroffiziers ohne Portepee in die Dienstgrade eines ...

  • rechtsportal.de

    Beförderungsverbot als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen für die zu verhängende Disziplinarmaßnahme bei einer außerdienstlichen Straftat eines Soldaten; Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden Freibadgästen; Herabsetzung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Dienstgradherabsetzung für Soldaten nach heimlichen Fotos

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 275/20

    Sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20
    Hierfür sind die aus der Schrift zu entnehmenden Umstände heranzuziehen; auf die daraus nicht ersichtlichen Beweggründe der die Wiedergabe erstellenden oder damit umgehenden Person kommt es nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 275/20 - NStZ 2021, 41, LS).

    Der Begriff des Aufreizens findet sich bereits im Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie (ABl. EU 2004 Nr. L 13/44, 45) und geht nach der allgemeinen Wortbedeutung in sexualisierter Weise über eine neutrale Abbildung hinaus ("lascivious" nach der englischsprachigen, "lascive" nach der französischsprachigen Fassung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI; vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 275/20 - NStZ 2021, 41 Rn. 5 m.w.N.).

    Von Bedeutung können insofern etwa die Bildkomposition, die Kameraperspektive, der gewählte Ausschnitt oder die Haltung des Kindes sein (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 275/20 - NStZ 2021, 41 Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. März 2021 - 4 OLG 6 Ss 179/20 - juris Rn. 26).

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann der für die Verfahrensdauer maßgebliche Zeitraum bereits vor dem Gerichtsverfahren beginnen und ein vorgeschriebenes behördliches Vorschaltverfahren umfassen (vgl. EGMR, Urteile vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44 und vom 15. Juli 2010 - 9143/08, Sikic/Kroatien - HUDOC Rn. 33).

    Denn er hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51, BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20
    Dementsprechend können auch unangemessene Verzögerungen in einem wehrdisziplinarischen Vorermittlungsverfahren zu berücksichtigen sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris Rn. 35 und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 41).

    Da wegen des bereits vorliegenden rechtskräftigen Strafbefehls vom 17. Dezember 2015 zureichende Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens bestanden, hätte das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des früheren Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18

    Besitz; Dublette; Festplatte; Freispruch; Laptop; Löschung; Screenshot;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20
    Dies gilt auch für tatsächliche Feststellungen, die in einem Strafbefehlsverfahren getroffen wurden (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - BVerwGE 165, 33 Rn. 13 und vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 3 Rn. 17).

    Die Möglichkeit der Übernahme von Tatsachenfeststellungen in einem Strafbefehl ohne weitere Beweiserhebung endet, wenn die Indizwirkung des Strafbefehls entkräftet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 3 Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20
    Ermöglicht der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, kann hieraus bereits die Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Fehlverhaltens folgen (BVerwG, Urteil vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 53).

    Solche sind etwa eine wiederholte Begehung oder eine einschlägige Vorbelastung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 55).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20
    Dies gilt auch für tatsächliche Feststellungen, die in einem Strafbefehlsverfahren getroffen wurden (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - BVerwGE 165, 33 Rn. 13 und vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 3 Rn. 17).

    Dafür erforderlich ist jedoch, dass die Tatsachenfeststellungen substantiiert in Zweifel gezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - BVerwGE 165, 33 Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20
    Bei außerdienstlichen Straftaten sind die aus dem Verstoß gegen die Strafrechtsordnung resultierenden Zweifel an der Rechtstreue eines Soldaten und damit an seiner Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit umso größer, je höher die Sanktionsdrohung der betreffenden Strafnorm ist (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 WD 2.19 - Buchholz 450.2 § 18 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 21).

    Andernfalls bedarf es zur Begründung einer allein aus Zweifeln an der Rechtstreue des Soldaten resultierenden Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Fehlverhaltens zusätzlicher Umstände (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 WD 2.19 - Buchholz 450.2 § 18 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 21).

  • BVerwG, 07.03.2019 - 2 WD 11.18

    Beweiswürdigung; Bindungswirkung von Strafbefehlen; Einspruch gegen den

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20
    Dies gilt auch für tatsächliche Feststellungen, die in einem Strafbefehlsverfahren getroffen wurden (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - BVerwGE 165, 33 Rn. 13 und vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 3 Rn. 17).

    Dafür erforderlich ist jedoch, dass die Tatsachenfeststellungen substantiiert in Zweifel gezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - BVerwGE 165, 33 Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20
    In Fällen, in denen - wie hier - die Höchstmaßnahme ausscheidet und deshalb eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme geboten ist, ist eine gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende, unangemessene Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - juris Rn. 75 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20
    Wer in dieser Stellung eine Pflichtverletzung begeht, gibt ein schlechtes Vorbild ab, was das Gewicht seines Dienstvergehens erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18

    Mobbing; Persönlichkeitsstörung; Posttraumtische Belastungsstörung;

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 WD 11.17

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Unteroffiziers der Reserve wegen unerlaubten

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 WD 21.20

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Gefährdung des

  • EGMR, 15.07.2010 - 9143/08

    SIKIC v. CROATIA

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

  • OLG Koblenz, 25.03.2021 - 4 OLG 6 Ss 179/20

    Darlegungsanforderungen in einem Urteil hinsichtlich des Vorliegens einer kinder-

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23

    Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der

    Dies folgt aus den entsprechenden Feststellungen im rechtskräftigen Strafbefehl vom 14. Dezember 2015, die der Entscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren nach § 84 Abs. 2 WDO zugrunde gelegt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Denn eine Herabsetzung in einen der beiden mit § 11 der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1228) neu eingeführten, nunmehr obersten beiden Mannschaftsdienstgrade des Stabskorporals und des Korporals ist ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - juris Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    Insoweit erscheint es dem Senat nicht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erforderlich und auch im Übrigen nicht angebracht, mit Blick auf die vergleichsweise lange Dauer des Disziplinarverfahrens die Kürzungsdauer zu verringern (zum Milderungsgrund der unangemessenen Verfahrensdauer vgl. BVerwG, Urteil vom 08.07.2021 - 2 WD 22.20 -, juris Rn. 38 m.w.N.), zumal die Klägerin allein wegen der Dauer des Verfahrens und des in dieser Zeit erfolgten Entfallens des ursprünglichen Eingangsamtes nach der Besoldungsgruppe A 7 von der höheren Maßnahme der Zurückstufung nach § 30 Abs. 1 LDG verschont bleibt.
  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen

    II Die zu Ungunsten des Soldaten eingelegte Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft hat keinen Erfolg, sondern führt zu einer geringfügigen, gemäß § 123 Satz 3, § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i. V. m. § 301 StPO zulässigen Änderung des angefochtenen Urteils zugunsten des Soldaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 95 Rn. 9 m. w. N.).

    Denn bei zureichenden Anhaltspunkten für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens sollte das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 95 Rn. 39).

  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

    Nach der Rechtsprechung des Senats sollte bei zureichenden Anhaltspunkten für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 44 und vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

    Daher hätte das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des früheren Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten Anfang Juni 2016 eingeleitet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 95 Rn. 39).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von

    Diese können gemäß § 84 Abs. 2 WDO ohne nochmalige Prüfung zugrunde gelegt werden, weil die Indizwirkung des Strafbefehls nicht entkräftet wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 95 Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

    Demgegenüber ist bei einer nicht gegen einen Kameraden gerichteten außerdienstlichen Straftat eines Soldaten nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen), die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ein Beförderungsverbot (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - juris 1. LS).
  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 WD 10.22

    Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen

    Bei zureichenden Anhaltspunkten für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens sollte das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 44 und vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 95 Rn. 39).
  • BVerwG, 19.01.2023 - 2 WD 4.22

    Disziplinarische Ahndung eines Soldaten wegen Unterschlgung eines Laptops

    Zwar können nach § 84 Abs. 2 WDO auch die in einem Strafbefehlsverfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen ohne nochmalige Prüfung zugrunde gelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 95 Rn. 13 m. w. N.).
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