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BVerwG, 09.07.1998 - 7 B 190.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Reichserbhofgesetz als gemäß Art. 123, 124 GG zu Bundesrecht gewordenes Gesetz - Die Frage nach der "Bauernfähigkeit" als Revisionszulassungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 23.01.1998 - 4 K 1778/93
- BVerwG, 09.07.1998 - 7 B 190.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93
Schmerzensgeld im Sozialhilferecht
Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 7 B 190.98
Vor dem Hintergrund dieser mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden tatsächlichen Feststellungen ist unabhängig von der damaligen erbrechtlichen Lage sowie der wahren Eigentümerstellung die Annahme gerechtfertigt, daß in der Besatzungszeit ungeachtet etwaiger Rechtsmängel ein faktischer Entzug der beanspruchten Vermögenswerte erfolgt ist (vgl. BVerwGE 98, 137 [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]; 98, 261 [BVerwG 18.05.1995 - 5 C 22/93]stRspr). - BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 7 B 190.98
Vor dem Hintergrund dieser mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden tatsächlichen Feststellungen ist unabhängig von der damaligen erbrechtlichen Lage sowie der wahren Eigentümerstellung die Annahme gerechtfertigt, daß in der Besatzungszeit ungeachtet etwaiger Rechtsmängel ein faktischer Entzug der beanspruchten Vermögenswerte erfolgt ist (vgl. BVerwGE 98, 137 [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]; 98, 261 [BVerwG 18.05.1995 - 5 C 22/93]stRspr). - BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94
Restitution nach NS-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 7 B 190.98
Vor dem Hintergrund dieser mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden tatsächlichen Feststellungen ist unabhängig von der damaligen erbrechtlichen Lage sowie der wahren Eigentümerstellung die Annahme gerechtfertigt, daß in der Besatzungszeit ungeachtet etwaiger Rechtsmängel ein faktischer Entzug der beanspruchten Vermögenswerte erfolgt ist (vgl. BVerwGE 98, 137 [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]; 98, 261 [BVerwG 18.05.1995 - 5 C 22/93]stRspr). - BVerwG, 17.02.1972 - III C 22.67
Feststellung von Verfolgungsschäden - Höhe einer Hausratentschädigung
Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 7 B 190.98
Das Reichserbhofgesetz ist - weil im Jahre 1947 aufgehoben - kein gemäß Art. 123, 124 GG Bundesrecht gewordenes Gesetz und somit nicht revisibel (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 3 C 44.69 - ZLA 1972, 108). - BVerwG, 17.02.1972 - III C 44.69
Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 7 B 190.98
Das Reichserbhofgesetz ist - weil im Jahre 1947 aufgehoben - kein gemäß Art. 123, 124 GG Bundesrecht gewordenes Gesetz und somit nicht revisibel (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 3 C 44.69 - ZLA 1972, 108).