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   BVerwG, 09.12.1982 - 3 C 54.81   

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BVerwG, 09.12.1982 - 3 C 54.81 (https://dejure.org/1982,3756)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1982 - 3 C 54.81 (https://dejure.org/1982,3756)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 3 C 54.81 (https://dejure.org/1982,3756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Währungsausgleichsentschädigung für den Verlust von Spareinlagen - Beweiskraft von Ersatzurkunden - Verstoß gegen ausländische Devisenvorschriften bei der Urkundenbeschaffung - Umfang der Prüfung von Ersatzurkunden - Ausstellungsbefugnis von Bankangestellten - Heilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.11.1956 - III C 65.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 3 C 54.81
    Daß eine derartige Befugnis derjenigen Person, die eine Ersatzurkunde im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 der 6. WAG-DV ausgestellt hat, gegeben sein muß, ergibt sich aus der Formenstrenge aller Vorschriften zur Währungsausgleichsentschädigung, nach denen alle dort genannten Urkunden auch Beweiskraft für den durch sie bezeugten Inhalt haben, dessen Richtigkeit allerdings mit allen zulässigen Beweismitteln - also nicht nur durch andere Urkunden - widerlegt werden kann (vgl. hierzu Urteil vom 15. November 1956 - BVerwG 3 C 65.55 - [Buchholz 427.4 § 8 Nr. 7]).

    Für die dahin gehenden Feststellungen gelten die Grundsätze des bereits genannten Urteils vom 15. November 1956 - BVerwG 3 C 65.55 -, wonach die inhaltliche Richtigkeit der Urkunden mit allen zulässigen Beweismitteln widerlegt werden kann.

  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 18.77

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 3 C 54.81
    Erst danach sind gegebenenfalls noch die im angefochtenen Urteil angeschnittenen Fragen zum Vertrauensschutz und bei dessen etwaiger Verneinung schließlich die Frage zu prüfen, ob und in welchem Umfange die Beklagte bei Erlaß ihres Rücknahmebescheides vom 14. April 1972 ihr Ermessen hinreichend ausgeübt hat (vgl. zur Darlegung der Ermessensbetätigung im Rahmen von Rücknahmebescheiden einerseits Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - [BVerwGE 57, 1 [BVerwG 26.10.1978 - 3 C 18/77]] und andererseits Urteil vom 9. November 1978 - BVerwG 3 C 68.77 - [ZLA 1979, 91]).
  • BVerwG, 27.11.1975 - 3 C 4.75

    Unangemessenheit des Kaufpreises - Anspruch auf Kriegslastenausgleich -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 3 C 54.81
    Soweit es sich um die Anerkennung der Ersatzurkunde im Hinblick auf den im Zeitpunkt des Rücknahmebescheides vom 14. April 1972 bereits unanfechtbaren Zuerkennungsbescheid vom 5. Juli 1968 handelt, wird in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats verwiesen, nach der derjenige die Feststellungslast einer unaufklärbar gebliebenen entscheidungserheblichen Tatsache zu tragen hat, der sich auf sie beruft und daraus eine für ihn günstige Rechtsfolge ableitet (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 27. November 1975 - BVerwG 3 C 4.75 - [BVerwGE 50, 1 [BVerwG 27.11.1975 - III C 4/75] = IFLA 1976, 55]; ebenso Urteil vom gleichen Tage - BVerwG 3 C 9.75 - [ZLA 1976, 83]).
  • BVerwG, 27.11.1975 - 3 C 9.75

    Neugründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) mit aus

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 3 C 54.81
    Soweit es sich um die Anerkennung der Ersatzurkunde im Hinblick auf den im Zeitpunkt des Rücknahmebescheides vom 14. April 1972 bereits unanfechtbaren Zuerkennungsbescheid vom 5. Juli 1968 handelt, wird in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats verwiesen, nach der derjenige die Feststellungslast einer unaufklärbar gebliebenen entscheidungserheblichen Tatsache zu tragen hat, der sich auf sie beruft und daraus eine für ihn günstige Rechtsfolge ableitet (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 27. November 1975 - BVerwG 3 C 4.75 - [BVerwGE 50, 1 [BVerwG 27.11.1975 - III C 4/75] = IFLA 1976, 55]; ebenso Urteil vom gleichen Tage - BVerwG 3 C 9.75 - [ZLA 1976, 83]).
  • BVerwG, 09.11.1978 - 3 C 68.77

    Rücknahme von Zuerkennungsbescheiden - Pflichtgemäßes Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 3 C 54.81
    Erst danach sind gegebenenfalls noch die im angefochtenen Urteil angeschnittenen Fragen zum Vertrauensschutz und bei dessen etwaiger Verneinung schließlich die Frage zu prüfen, ob und in welchem Umfange die Beklagte bei Erlaß ihres Rücknahmebescheides vom 14. April 1972 ihr Ermessen hinreichend ausgeübt hat (vgl. zur Darlegung der Ermessensbetätigung im Rahmen von Rücknahmebescheiden einerseits Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - [BVerwGE 57, 1 [BVerwG 26.10.1978 - 3 C 18/77]] und andererseits Urteil vom 9. November 1978 - BVerwG 3 C 68.77 - [ZLA 1979, 91]).
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