Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30418
BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18 (https://dejure.org/2018,30418)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.2018 - 2 WDB 2.18 (https://dejure.org/2018,30418)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 2 WDB 2.18 (https://dejure.org/2018,30418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,30418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 46 Abs. 1 und 2, Art. ... 103 Abs. 3; WDO § 108 Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4; EuAbgG § 5; Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften im Anhang zum Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (BGBl. 1965 II 1453, 1482) Art. 9, Art. 10 Satz 1 Buchst. a) und b); GO BT § 107 Anlage 6
    Abgeordneter; Europäisches Parlament; Immunität; Strafe; Strafverfahren; Verfahrenshindernis; gerichtliches Disziplinarverfahren; mitgebrachte Verfahren; vor Mandatserwerb eingeleitete Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Begründen eines Verfahrenshindernisses bei der Durchführung eines wehrdienstgerichtlichen Disziplinarverfahrens durch die Immunität eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments

  • rewis.io

    Immunität eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments als Verfahrenshindernis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründen eines Verfahrenshindernisses bei der Durchführung eines wehrdienstgerichtlichen Disziplinarverfahrens durch die Immunität eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments

  • rechtsportal.de

    Immunität; Abgeordneter; Europäisches Parlament; Verfahrenshindernis; gerichtliches Disziplinarverfahren; Strafe; Strafverfahren; mitgebrachte Verfahren; vor Mandatserwerb eingeleitete Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 162, 325
  • NVwZ-RR 2019, 109
  • NJ 2018, 506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.04.1985 - 2 WD 42.84

    Frank Schwalba-Hoth

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18
    Soweit der Senat im Urteil vom 23. April 1985 (2 WD 42.84 , BVerwGE 83, 1ff.) eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.

    Gleich einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages darf er während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung seiner Versammlung, des Europäischen Parlaments, zur Verantwortung gezogen werden (BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 2 WD 42.84 - BVerwGE 83, S. 1 ).

    Trotz Änderung der Bezeichnung stellen die Sanktionen der Wehrdisziplinarordnung nach wie vor eine missbilligende Reaktion auf schuldhaftes Verhalten dar (BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 - BVerfGE 26, 186 ; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 2 WD 42.84 - BVerwGE 83, 1 ).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18
    Trotz Änderung der Bezeichnung stellen die Sanktionen der Wehrdisziplinarordnung nach wie vor eine missbilligende Reaktion auf schuldhaftes Verhalten dar (BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 - BVerfGE 26, 186 ; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 2 WD 42.84 - BVerwGE 83, 1 ).

    Dass der verfassungsrechtliche Begriff der "Strafe" in Art. 46 Abs. 2 GG nicht auf Kriminalstrafen beschränkt ist, ergibt sich schon daraus, dass der Grundgesetzgeber - wie etwa in Art. 103 Abs. 3 GG - eine solche Beschränkung etwa durch die Formulierung "auf Grund der allgemeinen Strafgesetze" zum Ausdruck bringen kann (BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 - BVerfGE 26, 186 ).

  • EuGH, 06.09.2011 - C-163/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang der Immunität, die das Unionsrecht den

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18
    Allerdings vermittelt Art. 9 des Protokolls den Mitgliedern des Europäischen Parlaments Verfolgungsschutz im Sinne einer absoluten Immunität nur in Bezug auf Änderungen, die "in Ausübung ihres Amtes erfolgten"; dabei muss der Zusammenhang zwischen der erfolgten Äußerung und der parlamentarischen Tätigkeit unmittelbar und in offenkundiger Weise ersichtlich sein (vgl. EuGH, Urteile vom 6. September 2011 - C-163/10 [ECLI:EU:C:2011:543], Patriciello - Rn. 35 und vom 21. Oktober 2008 - C-200/07 und C-201/07 [ECLI:EU:C:2008:579], Marra - Rn. 44).

    Art. 10 Satz 1 Buchst. a des Protokolls verweist ausdrücklich für den weiteren Immunitätsschutz der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in deren Herkunftsstaat auf die nationalen Bestimmungen und erhebt somit grundsätzlich keinen eigenen Gestaltungsanspruch hinsichtlich des Umfangs (vgl. EuGH, Urteil vom 6. September 2011 - C-163/10 [ECLI:EU:C:2011:543], Patriciello - Rn. 25).

  • EuG, 17.01.2013 - T-346/11

    Die beiden Beschlüsse des Europäischen Parlaments, die Immunität von Herrn

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18
    Werden wehrdisziplinarrechtliche Schritte ohne zureichenden Grund ergriffen und besteht ein "fumus persecutionis" (vgl. EuG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - T - 346/11 und T - 347/11 [ECLI:EU:T:2013:23] - Rn. 104, 116 ff.), sind die Gefahren für das Repräsentationsprinzip mithin vergleichbar.
  • EuGH, 10.07.1986 - 149/85

    Wybot / Faure

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18
    Die "Sitzungsperiode" im Sinne von Art. 10 Satz 1 des Protokolls erfasst regelmäßig das gesamte Jahr, auch wenn das Europäische Parlament nicht tatsächlich tagt, sodass sich hieraus ein lückenloser Immunitätsschutz für die gesamte Mandatsdauer ergibt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 1986 - C-149/85 [ECLI:EU:C:1986:310], Wybot/Faure - Slg. 1986, 2391 Rn. 17 ff.; Eva Uppenbrink, Das Europäische Mandat - Status der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, 2004, S. 62 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18
    Während das Strafrecht die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens schützen, die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung vor der Rechtsgemeinschaft erweisen und so die Rechtstreue der Bevölkerung stärken soll (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - BVerfGE 45, 187 zum Strafverfahren), verfolgt das Wehrdisziplinarrecht das Ziel, die Integrität, das Ansehen und die Disziplin in der Bundeswehr wiederherzustellen und zu sichern (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18
    Immunitätsregelungen dienen dem Schutz des Parlaments und finden ihre Rechtfertigung im Repräsentationsprinzip (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2001 - 2 BvE 2/00 - BVerfGE 104, 310 ).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18
    "Strafe" ist damit nicht nur die in einem Verfahren nach der Strafprozessordnung verhängte Kriminalstrafe, sondern jede Zufügung eines angedrohten Übels als Reaktion der öffentlichen Gewalt auf ein vorangegangenes Verhalten (vgl. Magiera in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, 187. Aktualisierung November 2017, Art. 46 GG Rn. 142; Achterberg/Schulte in: von Mangoldt/Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz, 7. Auflage 2018, Art. 46 GG Rn. 39) und damit auch die Disziplinarmaßnahme (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312 ; Morlok/Schliesky/Wiefelspütz, Parlamentsrecht, 2016, § 13 Rn. 7).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18
    Während das Strafrecht die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens schützen, die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung vor der Rechtsgemeinschaft erweisen und so die Rechtstreue der Bevölkerung stärken soll (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - BVerfGE 45, 187 zum Strafverfahren), verfolgt das Wehrdisziplinarrecht das Ziel, die Integrität, das Ansehen und die Disziplin in der Bundeswehr wiederherzustellen und zu sichern (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.).
  • EuGH, 21.10.2008 - C-200/07

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DIE IMMUNITÄT DER

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18
    Allerdings vermittelt Art. 9 des Protokolls den Mitgliedern des Europäischen Parlaments Verfolgungsschutz im Sinne einer absoluten Immunität nur in Bezug auf Änderungen, die "in Ausübung ihres Amtes erfolgten"; dabei muss der Zusammenhang zwischen der erfolgten Äußerung und der parlamentarischen Tätigkeit unmittelbar und in offenkundiger Weise ersichtlich sein (vgl. EuGH, Urteile vom 6. September 2011 - C-163/10 [ECLI:EU:C:2011:543], Patriciello - Rn. 35 und vom 21. Oktober 2008 - C-200/07 und C-201/07 [ECLI:EU:C:2008:579], Marra - Rn. 44).
  • BVerwG, 16.07.2014 - 2 WDB 5.13

    Verfahrenshindernis; Zuständigkeit; örtliche Unzuständigkeit; Verweisung;

  • RG, 17.10.1895 - 3394/95

    Ist die Fortsetzung eines schon vor Zusammentritt des Reichstages gegen ein

  • RG, 16.04.1892 - 1578/92

    1. Kann eine erst nach der Verkündung des Instanzurteiles eingetretene Verjährung

  • BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18

    Bindungsumfang der Anschuldigungsschrift; Dienstgradverlust auf andere Weise;

    Wirft die Prüfung der Frage, ob ein Verfahrenshindernis vorliegt, jedoch bislang höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfragen auf, ist darüber wegen der damit verbundenen Grundsatzbedeutung - wie bei der Abweichung von einer höchstrichterlichen Rechtsprechung - in einer Hauptverhandlung durch die gesamte Kammer zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 2 WDB 2, 18 - NZWehrr 2018, 248 ).
  • BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22

    Unterlassene Feststellung eines Dienstvergehens; Einstellung des Verfahrens

    b) Unter den Begriff eines Verfahrenshindernisses nach § 108 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 WDO fallen alle Umstände, die der Fortführung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens von Rechts wegen entgegenstehen, also diese verhindern (BVerwG, Beschlüsse vom 6. August 2014 - 2 WDB 5, 13 - BVerwGE 150, 162 Rn. 9 m. w. N. und vom 10. Juli 2018 - 2 WDB 2, 18 - BVerwGE 162, 325 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht