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   BVerwG, 10.11.1970 - II B 27.70   

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https://dejure.org/1970,2820
BVerwG, 10.11.1970 - II B 27.70 (https://dejure.org/1970,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1970 - II B 27.70 (https://dejure.org/1970,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1970 - II B 27.70 (https://dejure.org/1970,2820)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Rechte eines Klägers nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes bei schematischer Anwendung nach dem jeweils gültigen Besoldungsanpassungsgesetz - Wiedergutmachungsansprüche nach ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1970 - II B 27.70
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung zur Erhaltung der Rechtseinheit oder zur Fortentwicklung des Rechts geboten ist und in dem vom Beschwerdeführer erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1, Nr. 16 und Nr. 26]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1970 - II B 27.70
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung zur Erhaltung der Rechtseinheit oder zur Fortentwicklung des Rechts geboten ist und in dem vom Beschwerdeführer erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1, Nr. 16 und Nr. 26]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1970 - II B 27.70
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung zur Erhaltung der Rechtseinheit oder zur Fortentwicklung des Rechts geboten ist und in dem vom Beschwerdeführer erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1, Nr. 16 und Nr. 26]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und im erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 -, vom 8. Oktober 1969 - BVerwG VI B 62.68 - vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 -, vom 10. November 1970 - BVerwG II B 27.70 - und vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 -).
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