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   BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20   

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BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20 (https://dejure.org/2021,58026)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2021 - 3 C 17.20 (https://dejure.org/2021,58026)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2021 - 3 C 17.20 (https://dejure.org/2021,58026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der jagdrechtlichen Befriedung eines Grundstücks aus ethischen Gründen; Darlegungslast des Grundeigentümers bzgl. der Gründe der Ablehnung der Jagdausübung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der jagdrechtlichen Befriedung eines Grundstücks aus ethischen Gründen; Darlegungslast des Grundeigentümers bzgl. der Gründe der Ablehnung der Jagdausübung

  • rechtsportal.de

    Beantragung der jagdrechtlichen Befriedung eines Grundstücks aus ethischen Gründen; Darlegungslast des Grundeigentümers bzgl. der Gründe der Ablehnung der Jagdausübung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
    In der Sache Herrmann/Deutschland hat der Gerichtshof entschieden, dass die Verpflichtung, die Jagd auf zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken zu dulden, für Eigentümer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 93 im Anschluss an EGMR , Urteil vom 29. April 1999 - Nr. 25088/94 u.a., Chassagnou u.a./Frankreich - und EGMR, Urteil vom 10. Juli 2007 - Nr. 2113/04, Schneider/Luxemburg -).

    Den Versuch der deutschen Bundesregierung, die Ernsthaftigkeit der Überzeugungen des Beschwerdeführers Herrmann mit dem Vortrag in Zweifel zu ziehen, er habe Grundstücke an eine Landwirtin verpachtet, die sie für die Aufzucht von Schlachtvieh benutze, hat der Gerichtshof zurückgewiesen (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 24, 92).

    Die Verpflichtung einer Person, auf ihrem Grundstück die Anwesenheit von bewaffneten Personen und Jagdhunden zu dulden, beschränke die freie Ausübung des Rechts, das Eigentum zu nutzen; für Eigentümer, die wie der Beschwerdeführer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnten, stelle dies eine unverhältnismäßige Belastung dar (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Hermann/Deutschland - Rn. 72, 80, 93).

    Der Gerichtshof hielt eine Prüfung der Beschwerde am Maßstab der Gewissensfreiheit (Art. 9 Abs. 1 EMRK) nicht für erforderlich (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 119).

    Er hatte die ökologische und ökonomische Notwendigkeit der Jagd bestritten, sich auf den durch Art. 20a GG garantierten ethischen Tierschutz berufen und geltend gemacht, dass das psychische Leid, das ihn durch die Jagd wegen seiner ethischen Überzeugungen treffe, nicht durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werde (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 48 f., 53).

    Eine Regelung der Benutzung des Eigentums im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Zusatzprotokoll muss einen angemessenen Ausgleich zwischen den Erfordernissen des Allgemeininteresses und den Anforderungen an den Schutz der Rechte des Einzelnen herbeiführen (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 74).

    Auch in der Sache Herrmann/Deutschland ist der Gerichtshof von tief verankerten persönlichen Überzeugungen ausgegangen, an deren Ernsthaftigkeit er im konkreten Fall keinen Zweifel hatte (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 91 f.).

    Die Ablehnung der Jagd kann nicht der Ablehnung des Schlachtens von Tieren zum Verzehr durch den Menschen gleichgestellt werden (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 92).

    Wegen der unterschiedlichen Bedingungen, unter denen die Tiere getötet werden, und des unterschiedlichen Leides, das mit diesen Bedingungen verbunden ist, kann ein Grundeigentümer widerspruchsfrei das betäubungslose Töten wildlebender Tiere im Wege der Jagd ablehnen und das Schlachten von Nutztieren für ethisch vertretbar halten (vgl. EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O., teilweise abweichende Meinung des Richters Pinto de Albuquerque).

  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
    In der Sache Herrmann/Deutschland hat der Gerichtshof entschieden, dass die Verpflichtung, die Jagd auf zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken zu dulden, für Eigentümer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 93 im Anschluss an EGMR , Urteil vom 29. April 1999 - Nr. 25088/94 u.a., Chassagnou u.a./Frankreich - und EGMR, Urteil vom 10. Juli 2007 - Nr. 2113/04, Schneider/Luxemburg -).

    Dort hat der Gerichtshof angenommen, dass die ethischen Überzeugungen der Beschwerdeführer einen gewissen Grad von Entschiedenheit, Geschlossenheit und Wichtigkeit erreichten und daher in einer demokratischen Gesellschaft Achtung verdienten (EGMR , Urteil vom 29. April 1999 - Nr. 25088/94 u.a., Chassagnou u.a./Frankreich - Rn. 114 und EGMR, Urteil vom 10. Juli 2007 - Nr. 2113/04, Schneider/Luxemburg - Rn. 80).

    Dass das Jagdrecht den Grundeigentümer hindert, seine Grundstücke "nach Gutdünken" zu nutzen, hat der Gerichtshof als Verletzung des Eigentumsrechts nicht ausreichen lassen (EGMR , Urteil vom 29. April 1999 a.a.O. Rn. 74).

  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
    Als Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 3 GG wird jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung angesehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - BVerfGE 12, 45 ; Kammerbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635 Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1988 - 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24 und vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ).

    Ob der Ausschluss juristischer Personen mit dem Grundgesetz und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte vereinbar ist, kann deshalb offenbleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635; verneinend VGH UA Rn. 98, 139, 143).

    Sie bleibt aber auf das Grundeigentum bezogen und wurzelt in ihr (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635 Rn. 10 und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 1.19

    Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen "Befriedung"

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
    Maßgebend für das Verpflichtungsbegehren der Klägerin ist das Bundesjagdgesetz (BJagdG) in der im Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts geltenden Fassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 1.19 - AUR 2020, 420 = juris Rn. 14); das ist die Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328).

    Einem Grundeigentümer, den die Duldung der Jagdausübung auf seinen Grundstücken in ernste Gewissensnot bringt, grundsätzlich eine Fortsetzung der Jagd bis zum Ende des Jagdpachtvertrages zuzumuten, wäre nicht verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 1.19 - AUR 2020, 420 = juris Rn. 18).

    Jedenfalls wenn der Jagdpachtvertrag nach Inkrafttreten des § 6a BJagdG geschlossen wurde, mussten sich der Jagdpächter und die Jagdgenossenschaft im Übrigen bei Vertragsschluss darauf einstellen, dass zum Jagdbezirk gehörende Grundstücke befriedet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 a.a.O. = juris Rn. 20).

  • BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 28.16

    Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
    Grundsätzliche Erwägungen in diesem Sinne können insbesondere an die ethische Fundierung des Tierschutzes anknüpfen, die auch dem Tierschutzgesetz zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2019 - 3 C 28.16 - BVerwGE 166, 32 Rn. 17 ff.).

    Das ist verfassungsrechtlich auch nicht geboten, denn der ethisch begründete Tierschutz kann nicht bereits kraft seiner ethischen Fundierung Vorrang vor anderen rechtlich geschützten Interessen beanspruchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2019 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
    Die in § 6a BJagdG vorgesehene Befreiungsmöglichkeit des Grundstückeigentümers ergänzt folglich die durch §§ 8 und 9 BJagdG bewirkte Einschränkung der Eigentümerbefugnisse (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 - NVwZ 2007, 806 Rn. 4 ff.) mit einer Ausnahmeregelung.

    Sie bleibt aber auf das Grundeigentum bezogen und wurzelt in ihr (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635 Rn. 10 und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 25).

  • EGMR, 10.07.2007 - 2113/04

    SCHNEIDER c. LUXEMBOURG

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
    In der Sache Herrmann/Deutschland hat der Gerichtshof entschieden, dass die Verpflichtung, die Jagd auf zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken zu dulden, für Eigentümer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 93 im Anschluss an EGMR , Urteil vom 29. April 1999 - Nr. 25088/94 u.a., Chassagnou u.a./Frankreich - und EGMR, Urteil vom 10. Juli 2007 - Nr. 2113/04, Schneider/Luxemburg -).

    Dort hat der Gerichtshof angenommen, dass die ethischen Überzeugungen der Beschwerdeführer einen gewissen Grad von Entschiedenheit, Geschlossenheit und Wichtigkeit erreichten und daher in einer demokratischen Gesellschaft Achtung verdienten (EGMR , Urteil vom 29. April 1999 - Nr. 25088/94 u.a., Chassagnou u.a./Frankreich - Rn. 114 und EGMR, Urteil vom 10. Juli 2007 - Nr. 2113/04, Schneider/Luxemburg - Rn. 80).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - 16 A 1834/16

    Rechtsstreit um die jagdrechtliche Befriedung eines Grundbesitzes; Prüfung des

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
    Wie im vorliegenden Verfahren das Verwaltungsgericht haben auch die anderen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte und die Literatur die Befriedung aus ethischen Gründen nach § 6a BJagdG bislang vom Vorliegen einer solchen Gewissensentscheidung abhängig gemacht (VG Würzburg, Urteil vom 2. Februar 2017 - W 5 K 15.13 28 - UA S. 10; VG Münster, Urteil vom 30. Oktober 2015 - 1 K 1488/14 - juris Rn. 25; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 15 K 8252/14 - juris Rn. 26; VG Lüneburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 6 A 275/15 - juris Rn. 49; VG Minden, Urteil vom 3. Mai 2016 - 8 K 1480/15 - juris Rn. 20; VG Regensburg, Urteil vom 10. Mai 2016 - RN 4 K 16.8 - juris Rn. 34; VG Greifswald, Urteil vom 11. April 2019 - 6 A 1512/16 HGW - AUR 2019, 227 = juris Rn. 34; VG Schleswig, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 7 A 222/17 - juris Rn. 33; OVG Hamburg, Urteil vom 12. April 2018 - 5 Bf 51/16 - juris Rn. 53; OVG Münster, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 16 A 1834/16 - juris Rn. 54 ff.; Munte, in: Schuck, BJagdG, 3. Aufl. 2019, § 6a Rn. 30; Düsing, in: Mechthild/Martinez, Agrarrecht, 2016, § 6a BJagdG Rn. 7, 9; Mayer-Ravenstein, AUR 2014, 124 ).

    Hat er glaubhaft gemacht, dass er die Ausübung der Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, ist das Hinzutreten weiterer Gründe unschädlich (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 16 A 1834/16 - juris Rn. 67).

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
    Als Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 3 GG wird jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung angesehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - BVerfGE 12, 45 ; Kammerbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635 Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1988 - 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24 und vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ).

    Eine Gewissensentscheidung ist durch ein hohes Maß innerer Bindung an die eigene Werterkenntnis und -entscheidung gekennzeichnet, so dass ein Handeln im Widerspruch hierzu den Betroffenen in eine ernste, den Kern seiner Persönlichkeit erfassende Gewissensnot führen würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Oktober 1958 - 7 C 235.57 - BVerwGE 7, 242 und vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ).

  • BVerwG, 17.07.2019 - 3 BN 2.18

    Antragsbefugnis eines Waldeigentümers für einen Normenkontrollantrag; Änderung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
    Liegt eine Jagdablehnung aus ethischen Gründen vor, ist ein solches Motivbündel wie gezeigt unbeachtlich (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 3 BN 2.18 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 217 Rn. 21).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 3 B 9.20

    Zum Verhältnis von Tierschutzrecht und Jagdrecht bei der Festsetzung eines

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

  • OVG Hamburg, 12.04.2018 - 5 Bf 51/16

    Befriedung einer zum Jagdgebiet gehörenden Grundfläche auf Betreiben des

  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 16.20

    Jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation -

  • VG Lüneburg, 11.02.2016 - 6 A 275/15

    Befriedung; Eigenjagd; Erbengemeinschaft; ethische Gründe; Gewissensentscheidung;

  • VG Minden, 03.05.2016 - 8 K 1480/15

    Verpflichtung zur Jagdausübung als eine die die Jagd ablehnenden

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • VG Düsseldorf, 16.12.2015 - 15 K 8252/14

    Jagdausübung bleibt trotz ethischer Bedenken des Grundstückseigentümers erlaubt

  • VG Münster, 30.10.2015 - 1 K 1488/14

    Aus ethischen Gründen - Tierschützerin darf Jagd auf ihrem Grundstück verbieten

  • VG Greifswald, 11.04.2019 - 6 A 1512/16

    Anforderungen an die Befriedungsregelung in § 6a BJagdG

  • VG Regensburg, 10.05.2016 - RN 4 K 16.8

    Erfolgloser Befriedungsantrag von Grundstücken aus ethischen Gründen

  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73

    Relevanz eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades für die Anerkennung der

  • VG Schleswig, 17.12.2019 - 7 A 222/17

    Recht des Grundstückseigentümers auf jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks

  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 16.20

    Jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

    Das Flurstück 5 gehört zum Gemeinschaftsjagdrevier U.; es ist Gegenstand des Verfahrens 3 C 17.20 .
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