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   BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21   

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https://dejure.org/2022,18062
BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21 (https://dejure.org/2022,18062)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2022 - 9 B 32.21 (https://dejure.org/2022,18062)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2022 - 9 B 32.21 (https://dejure.org/2022,18062)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Grundstückseigentümers zur Durchführung von Erschließungsmaßnahmen auf seinem Grundstück

  • rewis.io
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 123 Abs. 1, 3; BGB § 242
    Ausnahmefall des Anspruchs eines Grundstückseigentümers gegenüber Gemeinde auf Erschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verurteilung eines Grundstückseigentümers zur Durchführung von Erschließungsmaßnahmen auf seinem Grundstück

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
    Dies ist der Fall, wenn sich die Gemeinde nach Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans entschließt, den Plan zwar nicht aufzuheben, aber von der Durchführung der Erschließung abzusehen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 ).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
    Der ohne Begründung erhobene Einwand des Beigeladenen, der Erschließungsanspruch könne keinem einzelnen Bürger, sondern "bestenfalls insgesamt einer Gruppe betroffener Bürger" zustehen, steht in klarem Widerspruch zu der genannten Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 ) und ist nicht geeignet, diese in Frage zu stellen.
  • BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11

    Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
    Einen solchen Beweisantrag im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO, der im Termin ausdrücklich auszusprechen und in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 9 B 53.11 - NVwZ 2012, 512 ), hat der Beigeladene nicht gestellt.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 4 B 15.07

    Abgrenzung Außenbereich: Verwertung von Karten

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
    Karten und Lichtbilder sind im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar, wenn sie die räumlichen Gegebenheiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 4 B 15.07 - BauR 2007, 2039 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21

    Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
    Die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist deshalb nicht schon dann in Frage gestellt, wenn ein Beteiligter - wie hier - das vorliegende Tatsachenmaterial anders würdigt oder aus ihm andere Schlüsse ziehen will als das Gericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 9 B 30.19 - juris Rn. 3 und vom 24. November 2021 - 9 B 5.21 - NJW 2022, 1186 Rn. 19).
  • BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19

    Vorwurf der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes; Auslegung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
    Die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist deshalb nicht schon dann in Frage gestellt, wenn ein Beteiligter - wie hier - das vorliegende Tatsachenmaterial anders würdigt oder aus ihm andere Schlüsse ziehen will als das Gericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 9 B 30.19 - juris Rn. 3 und vom 24. November 2021 - 9 B 5.21 - NJW 2022, 1186 Rn. 19).
  • BVerwG, 16.05.2018 - 9 B 37.17

    Bewertung der Erneuerungsbedürftigkeit der Straße hinsichtlich Heranziehung zu

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
    Dazu ist in der Regel ein - unbedingter - Beweisantrag erforderlich, der förmlich spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 9 B 37.17 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.12.2023 - 9 B 16.23
    Karten und Lichtbilder sind im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar, wenn sie die räumlichen Gegebenheiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2022 âEURŒ- 9 B 32.21 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2023 - 10 N 86.21

    Einforderung von Straßenbauleistungen

    Dies ist der Fall, wenn sich die Gemeinde nach Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans entschließt, den Plan zwar nicht aufzuheben, aber von der Durchführung der Erschließung abzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2022 - BVerwG 9 B 32.21 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.03.2023 - 8 ZB 22.2505

    Heranziehung zur Reinigung eines Gehwegs - straßenrechtlicher

    Karten und Lichtbilder sind im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar, wenn sie die räumlichen Gegebenheiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2022 - 9 B 32.21 - juris Rn. 8; BayVerfGH, E.v. 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - BayVBl 2021, 516 = juris Rn. 40; Redeker/von Oertzen, VwGO, 17. Aufl. 2021 § 86 Rn. 38).
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