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BVerwG, 16.09.1975 - I C 26.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisibilität von Besatzungsrecht - Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten - Berechnung von Ausgleichsforderungen von Versicherungsunternehmen - Besonderheiten bei der Umstellungsrechnung von Versicherungsunternehmen - Sinn und Zweck der Zuteilung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 28.10.1966 - V 4/65
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1968 - IV 55/67
- BVerwG, 16.09.1975 - I C 26.68
- BVerwG, 25.08.1976 - I C 26.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- Drs-Bund, 20.02.1952 - BT-Drs I/3128
Auszug aus BVerwG, 16.09.1975 - I C 26.68
Dementsprechend hatte die Bundesregierung am 20. Februar 1952 - also bereits ein halbes Jahr vor dem Erlaß der Anordnung vom 6. September 1952 - den Entwurf eines Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens vorgelegt (Bundestagsdrucksache I/3128).Zudem hätte der Klägerin bei hinreichender Sorgfalt nicht entgehen können, daß die inzwischen zuständigen deutschen Gesetzgebungsorgane keineswegs bestrebt waren, die Vorschrift des § 15 der 43. DV/UG aufzuheben oder zu ändern, sondern daß der Entwurf des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens (Bundestagsdrucksache I/3128) darauf gerichtet war, die besatzungsrechtlichen Zuständigkeiten der deutschen Aufsichtsbehörden zur Rechtsetzung unter Aufrechterhaltung der materiellen Vorschriften des besatzungsrechtlichen Umstellungsrechts zu beseitigen, und daß diese Ermächtigungen durch § 6 Abs. 1 und Abs. 2 RVOG auch beseitigt worden sind.
- BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56
Kriegsfolgeschäden
Auszug aus BVerwG, 16.09.1975 - I C 26.68
Die Frage der Umstellung stellte sich für Geld- und geldwerte Ansprüche bzw. Verbindlichkeiten, deren Entstehungsgrund vor, der Währungsreform lag (BVerfGE 27, 253 [286]). - BVerwG, 21.05.1974 - I C 19.67
Bestandskraft einer Altbankrechnung und der daraus errechneten …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1975 - I C 26.68
Die Zuteilung von Ausgleichsforderungen soll nicht durch die Währungsreform verursachte Substanz Verluste ausgleichen, sondern die wirtschaftliche Betriebsbereitschaft der Banken und Versicherungen gewährleisten (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Mai 1974 - BVerwG I C 19.67 - [Buchholz 451.63 Nr. 8]). - BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Schatzanweisungen
Auszug aus BVerwG, 16.09.1975 - I C 26.68
Die Zuteilung von Ausgleichsforderungen sollte den Banken und Versicherungsunternehmen einen neuen Start ermöglichen und das erforderliche Minimum an finanziellen Voraussetzungen für ihre Funktionsfähigkeit garantieren (BVerfGE 23, 153 [BVerfG 06.03.1968 - 1 BvR 975/58] [185]). - BVerwG, 03.10.1972 - I C 36.68
Selbstbindung einer Verwaltungsbehörde
Auszug aus BVerwG, 16.09.1975 - I C 26.68
Besatzungsrecht ist revisibel, wenn es Bundesrecht wäre oder geworden wäre, falls es von deutschen Organen erlassen worden wäre (BVerwGE 41, 1 [BVerwG 03.10.1972 - I C 36/68] [3]).