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   BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65   

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https://dejure.org/1966,954
BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65 (https://dejure.org/1966,954)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1966 - VII C 180.65 (https://dejure.org/1966,954)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1966 - VII C 180.65 (https://dejure.org/1966,954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kirchenbaulastpflicht einer Kommune - Grundsatz der Einheit der rechtsprechenden Gewalt und der Gleichrangigkeit der Rechtswege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52

    Streitverkündung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65
    Alle Erwägungen in den Entscheidungsgründen des vorangegangenen Urteils, die keine Entscheidungsgrundlage bilden, müßten ausscheiden (Stein-Jonas-Pohle, 19. Aufl. 1964 Anm. II Abs. 2 zu § 68 ZPO; BGHZ 8, 72 ff.).

    Es ist dabei nicht nur eine Nachprüfung der Urteilsformel, sondern auch der notwendigen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen des Urteils, der sog. Urteilselemente, ausgeschlossen, allerdings nur insoweit, als die Vorentscheidung hierauf beruht (RGZ, JW 1935, 3539; Lent, Der Umfang dar Interventionswirkung des § 68 ZPO, ZAK 1940, 129; BGHZ 8, 72 [82]; 16, 217 [229]; 36, 212 [215]).

  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]) sind demnach auch das allgemeine Verwaltungsrecht und die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts, hier die Begriffe Anerkenntnis und unvordenkliche Verjährung, als Landesrecht anzusehen, weil sie die landesrechtlichen Vorschriften ergänzen.
  • BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65
    Es ist dabei nicht nur eine Nachprüfung der Urteilsformel, sondern auch der notwendigen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen des Urteils, der sog. Urteilselemente, ausgeschlossen, allerdings nur insoweit, als die Vorentscheidung hierauf beruht (RGZ, JW 1935, 3539; Lent, Der Umfang dar Interventionswirkung des § 68 ZPO, ZAK 1940, 129; BGHZ 8, 72 [82]; 16, 217 [229]; 36, 212 [215]).
  • BGH, 04.02.1955 - I ZR 105/53

    Führung des Gegenbeweises gegen eine öffentliche Urkunde

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65
    Es ist dabei nicht nur eine Nachprüfung der Urteilsformel, sondern auch der notwendigen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen des Urteils, der sog. Urteilselemente, ausgeschlossen, allerdings nur insoweit, als die Vorentscheidung hierauf beruht (RGZ, JW 1935, 3539; Lent, Der Umfang dar Interventionswirkung des § 68 ZPO, ZAK 1940, 129; BGHZ 8, 72 [82]; 16, 217 [229]; 36, 212 [215]).
  • RG, 16.11.1908 - VI 607/07

    Ausgleichsanspruch aus §§ 426, 830, 840 B.G.B. Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65
    Die Interventionswirkung erfasse die Ausgleichsansprüche zwischen Gesamtschuldnern nicht (RGZ 69, 422 ff.; 159, 86 ff.).
  • OLG Rostock, 27.03.2013 - 1 U 173/12

    Berufungsbegründungsfrist und Wiedereinsetzung: Stillschweigend bewilligte

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65
    festzustellen, daß die Beklagte verpflichtet ist, in Zukunft ihr 1/3 der Kosten zu erstatten, die sie - die Klägerin - auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Dezember 1913 (1 U 173/12) an die Kirchengemeinde zu entrichten habe,.
  • RG, 17.12.1938 - II 100/38

    1. Besteht zwischen den aus schuldhafter Pflichtverletzung haftenden Mitgliedern

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65
    Die Interventionswirkung erfasse die Ausgleichsansprüche zwischen Gesamtschuldnern nicht (RGZ 69, 422 ff.; 159, 86 ff.).
  • RG, 28.10.1911 - VI 33/11

    Streitverkündung und Nebenintervention.

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65
    Wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, brauchte in dem damaligen Zivilprozeß wegen des Nichtbeitritts der jetzigen Beklagten nicht geprüft zu werden, ob die Voraussetzungen für die Streitverkündung überhaupt gegeben waren (RGZ 77, 360 [364]; h.M. Stein-Jonas-Pohle, ZPO 19. Aufl. 1964 § 72 Anm. V).
  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R

    Krankenversicherung - Vergütung ärztlicher Leistungen bei Patiententransporten -

    Die Interventionswirkung einer Streitverkündung in einem vorangegangenen Zivilprozess ist auch in einem Folgeprozess vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu beachten (Anschluss an und Fortführung von BVerwG vom 16.12.1966 - VII C 180.65 = Buchholz 310 § 173 VwGO Nr. 1 Anh § 68 ZPO Nr. 1).
  • BVerwG, 01.11.1973 - IV B 100.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht aber gerade auch für die unvordenkliche Verjährung schon wiederholt ausdrücklich oder doch jedenfalls einschlußweise entschieden, daß sie dem Landesrecht folgt, in dessen Rahmen sie in Ergänzung des geschriebenen Rechts angewendet wird (vgl. z.B. Urteil vom 12. Oktober 1966 - BVerwG IV C 14.65 [BayVwBl. 1967, 95 und VRS 32, 306]; Urteil vom 16. Dezember 1966 - BVerwG VII C 180.65 - in Buchholz 310 § 173 VwGO; Anh.: § 68 ZPO [Seite 6]; Urteil vom 27. Juli 1967 - BVerwG IV C 106.66 - [Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 55]).
  • BVerwG, 18.07.1967 - II C 35.67

    Besoldung von Absolventen einer berufspädagogischen Ausbildungsstätte und

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob der Ansicht des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Dezember 1966 - BVerwG VII C 180.65 -) zu folgen ist, wonach die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wirkungen der Streitverkündung in einem späteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren gemäß § 173 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - entsprechend anwendbar sind.
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