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   BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22   

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https://dejure.org/2023,17140
BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22 (https://dejure.org/2023,17140)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2023 - 5 C 2.22 (https://dejure.org/2023,17140)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2023 - 5 C 2.22 (https://dejure.org/2023,17140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Revisionsverfahrens betreffend einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Gewährung einer Geldleistung zur Erfüllung des Förderanspruchs nach § 24 SGB VIII

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 591/14

    Anforderungen an die Förderung in Kindertagespflege bei einer

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22
    Die Beklagte wäre in der Sache bezüglich der im Revisionsverfahren allein noch anhängigen Frage, ob die Vorgabe verbindlicher Kündigungsfristen für das Rechtsverhältnis zwischen der Kindertagespflegeperson und den Personensorgeberechtigten zulässig ist, voraussichtlich unterlegen (vgl. im Ergebnis auch OVG Münster, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 - juris Rn. 112 ff.), wenn das erledigende Ereignis - hier die Aufgabe der beruflichen Tätigkeit durch die Klägerin - nicht eingetreten wäre.
  • BVerwG, 25.01.2018 - 5 C 18.16

    Höhe der Vergütung für Tagesmütter und -väter

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22
    Ob diesbezüglich etwas anderes hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarung von Zuzahlungsverboten etwa mit Blick auf die Zwecke der Sachkostenerstattung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (BVerwG, Urteil vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - juris Rn. 38) sowie des Anerkennungsbetrages nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 5 C 18.16 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 3 Rn. 18) gilt, bedarf hier angesichts der insoweit rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs keiner Vertiefung.
  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne das erledigende Ereignis bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - NVwZ 2017, 1207 Rn. 7 und vom 14. Dezember 2021 - 5 C 3.20 - ZBR 2022, 261 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 1.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22
    Ob diesbezüglich etwas anderes hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarung von Zuzahlungsverboten etwa mit Blick auf die Zwecke der Sachkostenerstattung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (BVerwG, Urteil vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - juris Rn. 38) sowie des Anerkennungsbetrages nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 5 C 18.16 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 3 Rn. 18) gilt, bedarf hier angesichts der insoweit rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs keiner Vertiefung.
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22
    Die Frage der Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens beurteilt sich daher in erster Linie danach, ob es mit dem gesetzlichen Anspruch (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14) der Kindertagespflegeperson auf Zahlung der Geldleistungen aus § 23 Abs. 1 SGB VIII vereinbar ist (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 8. August 2018 - 10 KN 3/18 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 9.21

    Bundesstadt Bonn muss erneut über die Sachkostenerstattung in der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22
    Gleiches gilt hinsichtlich der Frage, ob Landesrecht auf der Grundlage von § 26 Satz 1 SGB VIII (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 2022 - 5 C 9.21 - juris Rn. 35) eine vertragliche Vereinbarung bestimmter Kündigungsfristen zu einer weiteren Voraussetzung des Geldleistungsanspruchs erheben kann.
  • BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20

    Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne das erledigende Ereignis bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - NVwZ 2017, 1207 Rn. 7 und vom 14. Dezember 2021 - 5 C 3.20 - ZBR 2022, 261 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21

    Gewährung eines materiell-rechtlichen Anspruchs von Kindertagespflegepersonen aus

    b) Der materiell-rechtliche Anspruch auf Gewährung einer laufenden Geldleistung entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen des § 23 SGB VIII vorliegen und einem nach § 24 SGB VIII förderberechtigten Kind Tagespflegeleistungen im von den Eltern gewünschten Umfang bewilligt und nach Maßgabe des § 22 SGB VIII durch die Kindertagespflegeperson erbracht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2023 - 5 C 2.22 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 10.21

    Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen durch

    b) Der materiell-rechtliche Anspruch auf Gewährung einer laufenden Geldleistung entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen des § 23 SGB VIII vorliegen und einem nach § 24 SGB VIII förderberechtigten Kind Tagespflegeleistungen im von den Eltern gewünschten Umfang bewilligt und nach Maßgabe des § 22 SGB VIII durch die Kindertagespflegeperson erbracht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2023 - 5 C 2.22 - juris Rn. 5).
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