Rechtsprechung
BVerwG, 20.07.1979 - 2 B 21.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Klage eines Beamten auf Einstellung - Vornahme einer Zusage - Verbindlichkeit einer behördlichen Zusicherung - Ernennungsanspruch eines Beamtenbewerbers
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 05.12.1978 - IV B 34.77
- BVerwG, 20.07.1979 - 2 B 21.79
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 2 B 21.79
Diese Frage ist jedoch für die beamtenrechtliche Zusage, jedenfalls soweit es sich um die hier allein maßgebliche Zeit vor dem Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes handelt, hinreichend geklärt (vgl. insbesondere BVerwGE 26, 31). - BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin - …
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Soweit die Beschwerde ferner eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1973 - BVerwG 7 C 7.71 - (BVerwGE 42, 296) geltend macht, ist zu bedenken, daß dieses Urteil einen anders gelagerten Sachverhalt, nämlich die Zulassung zum Hochschulstudium, betrifft und die Verpflichtungsklage sich auf die Zulassung zum Studium auf Grund einer für ein bestimmtes Semester eingereichten Bewerbung bezog; daher blieb die für dieses Semester gegebene Sach- und Rechtslage maßgeblich. - BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor …
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Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch nicht ersichtlich, soweit die Beschwerde sich auf dessen Beschluß vom 14. Mai 1968 - BVerwG 4 C 56.65 - beruft.
- BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 19.75
Anspruch auf die rückwirkende Beförderung eines verstorbenen Ehemannes - …
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Der vorliegende Sachverhalt bietet keinen Anlaß, diese Rechtsprechung, die der Senat noch kürzlich durch Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - bestätigt hat, erneut in einem Revisionsverfahren zu überprüfen. - BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61
Rechtsmittel
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Gericht trotz der Inquisitionsmaxime im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts grundsätzlich nicht zu einer Beweisaufnahme verpflichtet, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21]). - BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 2 B 21.79
Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 27.63 - und vom 24. Juni 1966 - BVerwG 6 C 72.63 - herleiten will, die ebenfalls die Verbindlichkeit einer behördlichen Zusicherung betreffen, handelt es sich allein um in das Gewand von Divergenzrügen gekleidete Angriffe gegen die tatrichterliche Auslegung der hier in Rede stehenden behördlichen Erklärung. - BVerwG, 25.03.1965 - I C 27.63
Untersagung des Feilbietens von Ware auf einem Wochenmarkt durch das Gewerbeamt - …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 2 B 21.79
Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 27.63 - und vom 24. Juni 1966 - BVerwG 6 C 72.63 - herleiten will, die ebenfalls die Verbindlichkeit einer behördlichen Zusicherung betreffen, handelt es sich allein um in das Gewand von Divergenzrügen gekleidete Angriffe gegen die tatrichterliche Auslegung der hier in Rede stehenden behördlichen Erklärung.
- BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
Notwendige Beiladung einer politischen Partei mit verfassungsfeindlichen …
Sachverhalt - ein anderer Bewerber, wenn die die Zweifel an der Verfassungstreue begründenden Umstände auf andere Weise, etwa durch Befragen des Bewerbers, zur Kenntnis der Einstellungsbehörde gelangt waren (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1979 - BVerwG 2 B 21.79 -). - BVerwG, 17.12.1982 - 2 B 98.82
Unterscheidung von arbeitsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher …
Angesichts des zwingenden Charakters der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 LBG getroffenen Regelung und der Notwendigkeit einer intakten, loyalen, pflichttreuen, dem Staat und seiner verfassungsmäßigen Ordnung innerlich verbundenen Beamtenschaft für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist der Dienstherr verpflichtet, Anhaltspunkten für Zweifel nachzugehen und diese sorgfältig und umfassend aufzuklären (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [352]; BVerwGE 61, 176 [183] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] unter Hinweis auf den Beschluß vom 20. Juli 1979 - BVerwG 2 B 21.79 -, vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 - und vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 78.81 -).