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   BVerwG, 20.09.2019 - 5 B 29.19   

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BVerwG, 20.09.2019 - 5 B 29.19 (https://dejure.org/2019,34569)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2019 - 5 B 29.19 (https://dejure.org/2019,34569)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2019 - 5 B 29.19 (https://dejure.org/2019,34569)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2019 - 5 B 29.19
    Eine ausreichende Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2019 - 5 B 29.19
    Vielmehr muss dargelegt werden, dass die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - Norm des Grundgesetzes oder des sonstigen Bundesrechts selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2010 - 4 B 40.10 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 B 40.10

    Frage nach der Berücksichtigung ordnungsrechtlicher Kriterien i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2019 - 5 B 29.19
    Vielmehr muss dargelegt werden, dass die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - Norm des Grundgesetzes oder des sonstigen Bundesrechts selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2010 - 4 B 40.10 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.01.2020 - 5 BN 1.19

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht;

    Insoweit hätte vielmehr dargelegt werden müssen, dass die Auslegung der Vorschrift des einfachen Bundesrechts oder des bundesverfassungsrechtlichen Maßstabes selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 5 B 4.14 - juris Rn. 9 und vom 20. September 2019 - 5 B 29.19 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
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