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   BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17   

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https://dejure.org/2018,24486
BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17 (https://dejure.org/2018,24486)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 (https://dejure.org/2018,24486)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 (https://dejure.org/2018,24486)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3, § ... 4 Abs. 1, §§ 18, 19a, 42, 58 Abs. 2, § 59 Abs. 1 Satz 6, § 84 Abs. 1 Satz 1; BeschV § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 3 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, §§ 9, 31; BeschV (a.F.) § 44; BeschVerfV (a.F.) § 1 Nr. 1, §§ 3b, 9; RL 2008/115/EG Art. 11 Abs. 1 Buchst. b
    Abschiebungsandrohung; Arbeitsmarktzugang; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung; Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Ortskraft; Protokollrichtlinien des Auswärtigen Amtes; Zulassung zum Arbeitsmarkt; Zustimmung der Bundesagentur für ...

  • Wolters Kluwer

    Schutzwürdiges Interesse eines Ausländers bei rechtzeitiger Antragstellung an der Erteilung einer auf den Ablauf der Geltungsdauer der ihm zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis rückwirkenden Aufenthaltserlaubnis; Geltung der Zustimmungsfreiheit nicht für Inhaber einer ...

  • doev.de PDF

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären Aufenthalt zum Aufenthalt zur Beschäftigung

  • rewis.io

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären Aufenthalt zum Aufenthalt zur Beschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung; Arbeitsmarktzugang; Zulassung zum Arbeitsmarkt; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Ortskraft; Protokollrichtlinien des Auswärtigen Amtes; qualifizierte ...

  • rechtsportal.de

    Schutzwürdiges Interesse eines Ausländers bei rechtzeitiger Antragstellung an der Erteilung einer auf den Ablauf der Geltungsdauer der ihm zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis rückwirkenden Aufenthaltserlaubnis; Geltung der Zustimmungsfreiheit nicht für Inhaber einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären Aufenthalt zum Aufenthalt zur Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären Aufenthalt zum Aufenthalt zur Beschäftigung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären Aufenthalt zum Aufenthalt zur Beschäftigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wechsel vom familiären Aufenthaltsrecht zum Aufenthalt zur Beschäftigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis: Keine doppelte Inanspruchnahme der Behörden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären Aufenthalt zum Aufenthalt zur Beschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 163, 1
  • NVwZ 2019, 417
  • FamRZ 2019, 78
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17
    Denn das Fehlen einer Entscheidung zum Einreiseverbot belastet den Kläger nicht und hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist nach der Rechtsprechung des Senats bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 9).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17
    Dasselbe gilt, soweit es um die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung geht (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 13).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17
    Da der Kläger für die von ihm geltend gemachte Zustimmungsfreiheit nach § 9 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV) im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein muss und es hieran - trotz rechtzeitiger Antragstellung - seit Ablauf der Geltungsdauer der dem Kläger zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis im August 2013 unstreitig fehlt, hat er ein schutzwürdiges Interesse (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7.08 - Buchholz 402.242 § 9a AufenthG Nr. 1 Rn. 13 m.w.N.) an einer auf diesen Zeitpunkt rückwirkenden Entscheidung.
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17
    In diesem Fall wird die der Sache nach in Tagen gesetzte Ausreisefrist durch einen die aufschiebende Wirkung der Klage anordnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts gemäß § 59 Abs. 1 Satz 6 AufenthG unterbrochen und läuft mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung erneut an (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 19.14 - BVerwGE 151, 377 Rn. 26).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-Regelungen;

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17
    Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71 Rn. 10).
  • BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91

    Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17
    Da das öffentliche Interesse ausdrücklich nur in begründeten Einzelfällen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führen kann, muss es über das Interesse des Arbeitgebers an der Einstellung eines bestimmten ausländischen Arbeitnehmers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. November 1991 - 1 B 132.91 - Buchholz 402.240 § 10 AuslG 1990 Nr. 1 = juris Rn. 6 zum öffentlichen Interesse an der Beschäftigung eines Ausländers nach § 10 Abs. 1 und 2 AuslG 1990 i.V.m. § 5 Nr. 2, § 8 AAV) und erst recht über das private Beschäftigungsinteresse des Ausländers hinausgehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Die unionskonforme Anwendung des § 11 Abs. 1 und 2 AufenthG im Lichte der Rückführungsrichtlinie führt dazu, dass ein Einreise- und Aufenthaltsverbot mit einer Rückkehrentscheidung, die im nationalen Recht die Abschiebungsandrohung und nicht die Ausweisung darstellt (BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 41, vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 -, juris Rn. 35, vom 29.05.2018 - 1 C 17.1.7 -, juris Rn. 24; Beschlüsse vom 06.05.2020 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 14, und vom 09.05.2019 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 35; Fleuß, jurisPR-BVerwG 12/2022 Anm. 4 unter C.; siehe auch oben unter B. II.), einhergehen muss, also ein Einreiseverbot nicht ohne Rückkehrentscheidung bestehen darf (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 51, 55), auch wenn im umgekehrten Fall nach Art. 11 Richtlinie 2008/115/EG zu einer Rückkehrentscheidung nicht immer ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen werden muss, sondern nur in den Fällen ihres Art. 11 Abs. 1 UAbs. 1. Ein solches Verbot entfaltet seine Wirkungen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Betreffende das Hoheitsgebiet tatsächlich verlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 52 ff.; EuGH, Urteile vom 03.06.2021 - C-546/19, BZ -, juris Rn. 50 ff., und vom 26.07.2017 - C-225/16, Ouhrami -, juris Rn. 44 ff.; Schlussanträge des Generalanwalts vom 24.11.2022 - C-528/21, M.D. -, juris Rn. 56).
  • VGH Bayern, 28.02.2019 - 10 ZB 18.1626

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Fortgeltungsfiktion

    Derartige Zweifel am Urteilsspruch und damit am Ergebnis der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen vorliegend schon deshalb nicht, weil zu dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vgl. z.B. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 11 m.w.N.) schon die besonderen Erteilungsvoraussetzungen für die beanspruchte Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug nach § 30 Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht mehr vorliegen.
  • VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143

    Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken

    Hierfür genüge nicht der Besitz eines Aufenthaltstitels, der kraft Gesetz zur Ausübung einer Beschäftigung berechtige, sondern es sei nach Sinn und Zweck der Vorschrift eine Aufenthaltserlaubnis "mit einer Arbeitsmarktzulassung" im Sinne von §§ 18 ff. AufenthG erforderlich (unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22/17 - juris Rn. 19 ff.).

    Soweit § 9 Abs. 1 BeschV den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraussetzt, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zustimmungsfreiheit jedenfalls nicht für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, wie vorliegend die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs zu einem Deutschen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22/17 - BVerwGE 163, 1-16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sprechen maßgeblich die Entstehungsgeschichte, der Wille des Verordnungsgebers und auch systematische Gründe für eine einschränkende Auslegung des Begriffs der Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 9 BeschV (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018, a.a.O., Rn. 24 ff. unter Verweis auf BR-Drs. 182/13 S. 31).

    Damit kann sie sich, wenn sie - wie hier - nach Wegfall des bisherigen Aufenthaltszwecks im Wege eines sog. "Spurwechsels" die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung begehrt, schon nicht auf einen ihr durch Zulassung eröffneten Arbeitsmarktzugang berufen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018, a.a.O., Rn. 24).

    Dass der Wortlaut allein eine beschränkende Auslegung des Begriffs "Aufenthaltserlaubnis" in § 9 Abs. 1 BeschV nicht nahelegt bzw. sich aus dem Wortlaut kein Hinweis auf eine bestimmte Zweckbindung ergibt, hat das Bundesverwaltungsgericht gewürdigt, ist jedoch gleichwohl in historischer, teleologischer und systematischer Auslegung zum Ergebnis gelangt, dass es bei § 9 BeschV um die Verfestigung eines durch behördliche Zulassung eröffneten Arbeitsmarktzugangs geht und mithin für eine Zustimmungsfreiheit nach § 9 BeschV allein der Besitz eines kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltstitels - wie vorliegend der Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 AufenthG - nicht ausreicht (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018, a.a.O., Rn. 20 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21

    Klärung des Begriff Aufenthaltserlaubnis ist schwierige Rechtsfrage

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 -) seien unter Aufenthaltserlaubnissen in diesem Sinne nur Aufenthaltserlaubnisse zu verstehen, die auf einer behördlichen Zulassung des Ausländers zum Arbeitsmarkt beruhten.

    Soweit es sich in den Gründen seiner Entscheidung mit § 19c AufenthG in Verbindung mit § 9 BeschV auseinandersetzt, orientiert es sich am Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 - und teilt die Auffassung des Antragsgegners, dass die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes keinen Anlass gebe, von der bisherigen Auslegung des Begriffs der "Aufenthaltserlaubnis" in § 9 Abs. 1 BeschV abzurücken.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar mit seinem Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 - (juris Rn. 19 ff.) geklärt, dass sich § 9 Abs. 1 BeschV in der damaligen Fassung dieser Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut nicht auf Aufenthaltserlaubnisse bezieht, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigen.

  • BVerwG, 08.12.2022 - 1 C 56.20

    Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

    Rechtsänderungen, die danach eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Tatsachengericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 9 und vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 - NVwZ 2019, 417 Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.12.2022 - 1 C 8.21

    Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

    Rechtsänderungen, die danach eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Tatsachengericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 9 und vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 - NVwZ 2019, 417 Rn. 11 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Die Abschiebungsandrohung ist eine Rückkehrentscheidung im Sinne der Art. 3 Nr. 4, Art. 6 RFRL (vgl. BVerwG, Urteile 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, juris Rn. 24, vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 -, juris Rn. 35, und vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 09.05.2019 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 35; Dörig/Hoppe in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 8 Rn. 42; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 11 Rn. 40 ).
  • BVerwG, 08.12.2022 - 1 C 59.20

    Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

    Rechtsänderungen, die danach eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Tatsachengericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 9 und vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 - NVwZ 2019, 417 Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Köln, 29.07.2019 - 12 L 74/19
    vgl. zum Rechtsschutzinteresse an der Erteilung einer auf den Ablauf der Geltungsdauer der dem Ausländer zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis rückwirkenden Aufenthaltserlaubnis in einem solchen Fall: BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 -, juris Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 -, juris Rn. 16, 26 - 28 und Leitsatz 3.

    Ebenfalls darauf abstellend: BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 -, juris Rn. 29.

    vgl. zu beiden Interessen: BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 -, juris Rn. 31 m.w.N.

  • OVG Saarland, 09.01.2024 - 2 B 117/23

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 21.8.2018 - 1 C 22/17 - erstrecke sich der Begriff der Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 9 BeschV nicht auf Aufenthaltserlaubnisse, die bereits kraft Gesetzes zur Ausübung jeglicher Beschäftigung berechtigten.

    Er erfülle sowohl die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 BeschV als auch der Nummer 2 dieser Regelung, weil er länger als zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt und sich mehr als drei Jahre ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten habe.Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts erweise sich zudem die auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.8.2018 - 1 C 22/17 - gestützte Auffassung betreffend den Begriff der Aufenthaltserlaubnis in § 9 BeschV nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nicht mehr als zutreffend.

    Das Bundesverwaltungsgericht ist zwar in seinem Urteil vom 21.8.2018 - 1 C 22.17 - zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 9 BeschV in der Fassung vom 6.6.2013 (a.F.) nur ein Aufenthaltstitel mit einer Arbeitsmarktzulassung sein könne, wobei allein der Besitz eines kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltstitels für den Verzicht auf eine (nochmalige) Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit und Prüfung der (beschäftigungsrechtlichen) Zulassungsvoraussetzungen nicht ausreiche.

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris, Rn. 19 ff.] Diese durch das Bundesverwaltungsgericht vorgenommene einschränkende Auslegung der Norm - die über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 BeschV a.F. hinausging - beruht auf der Entstehungsgeschichte der Norm und dem durch das Gericht ermittelten Willen des seinerzeitigen Verordnungsgebers sowie den verordnungs- und gesetzessystematischen Erwägungen in Anknüpfung an die Regelungsgegenstände der Vorgängerregelungen (hier: die vormalige Beschäftigungsverfahrensordnung (BeschV a.F.) und die Beschäftigungsverfahrensordnung (BeschVerfV)).

  • BVerwG, 08.12.2022 - 1 C 31.21

    Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 3 B 1.19

    Erteilung von Visa zum Familiennachzug

  • VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 1 K 22.89

    Nachträgliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zur ehelichen

  • VG Stuttgart, 18.04.2019 - 16 K 1382/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer nichtselbstständigen

  • VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522

    Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Beschäftigungszwecken

  • VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456

    Aufenthalt zur Zwecke der Erwerbstätigkeit

  • VG Karlsruhe, 05.07.2022 - 19 K 684/22

    Zur Ausübung des Ermessens bei der datumsmäßigen Fixierung der Frist für die

  • OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 20/21

    Fachkraft; Blaue Karte EU

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 13 ME 31/24

    Aufenthaltserlaubnis; Beschäftigung; Beschwerde; Erwerbstätigkeit;

  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2021 - 11 L 609/21

    Eheliche Lebensgemeinschaft, unzumutbare Härte; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

  • OVG Hamburg, 22.05.2019 - 1 Bs 37/19

    Arbeitsmarkt- und integrationspolitische Verantwortbarkeit der Besetzung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2022 - 18 A 770/22

    Abschiebungsandrohung und Erlass eines für eine Jahr und sechs Monate befristeten

  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2023 - 3 B 43.23

    Visum; Familiennachzug; Elternnachzug; ehemals minderjähriger subsidiär

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2022 - 3 S 9.22

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung - uneingeschränkter

  • VG Aachen, 24.08.2023 - 8 K 2090/22

    Rücknahme flüchtlingsbezogene Aufenthaltserlaubnis ex tunc Täuschung über

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Wiederherstellung der

  • VGH Hessen, 09.05.2023 - 6 B 1834/22

    Zu den Anforderungen an eine Aufenthaltserlaubnis zu "Sonstigen

  • VG Stuttgart, 25.04.2019 - 16 K 4518/18

    Daueraufenthaltsnahme in der Bundesrepublik Deutschland; Verweisung auf eine

  • VG Gelsenkirchen, 14.02.2019 - 8 K 1382/17

    Ausweisung, Fiktionswirkung, Aufenthaltserlaubnis, faktischer Inländer,

  • VG Aachen, 23.06.2021 - 8 L 208/21

    Aufenthaltserlaubnis; türkischer Staatsangehöriger; unselbständige Beschäftigung;

  • VG München, 10.06.2020 - M 9 K 18.3834

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug wegen fehlender

  • VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 6 K 651/23
  • VG Würzburg, 25.09.2023 - W 7 K 22.1354

    Zum Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie bei einer inlandsbezogenen

  • VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

  • VG Ansbach, 26.02.2021 - AN 5 K 19.01753

    Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken,

  • VG Würzburg, 24.08.2022 - W 7 S 22.1250

    Anforderungen an ein humanitäres Aufenthaltsrecht nach langjährigem Aufenthalt im

  • VG Berlin, 10.05.2019 - 33 K 420.18

    Erteilung eines Aufenthaltstitels aufgrund Beschäftigung in einem Imbisslokal

  • VG Berlin, 13.03.2019 - 4 K 73.18

    Staatsangehöriger Bosnien und Herzegowinas; Visum zum Zwecke der

  • VG München, 10.12.2020 - M 24 K 19.3017

    Angemessener Zeitraum zur Erreichung des Studienziels bei einer psychischen

  • VG Berlin, 20.04.2022 - 13 K 105.20
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