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   BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20   

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BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20 (https://dejure.org/2021,47404)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2021 - 7 BN 1.20 (https://dejure.org/2021,47404)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2021 - 7 BN 1.20 (https://dejure.org/2021,47404)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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    Geltung der allgemeinen Grundsätze des Planungsrechts im Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

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    Geltung der allgemeinen Grundsätze des Planungsrechts im Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
    Bei Beachtung der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG ist die mit der Ausweisung eines Wasserschutzgebiets einhergehende Beschränkung der Eigentümerbefugnisse im Wege der Inhalts- und Schrankenbestimmung nur zulässig, wenn von dem betroffenen Grundstück Einwirkungen auf das zu schützende Gewässer ausgehen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - 7 CN 1.11 - Buchholz 445.4 § 51 WHG Nr. 1 Rn. 20 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 B 26.19

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme der Anerkennung von weiteren

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
    Abgesehen davon zeigt die Beschwerde einen von ihr behaupteten, revisionsgerichtlicher Überprüfung unterliegenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 26.19 - juris Rn. 39 m.w.N.) gedanklichen Bruch in der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtshofs nicht auf.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1982 - 5 S 1359/81

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zur Sicherung der künftigen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
    Dies wiederum hängt unter anderem davon ab, dass es - auch mengenmäßig - für die öffentliche Wasserversorgung benötig wird, dass also ein entsprechender gegenwärtiger oder künftiger Wasserbedarf der Allgemeinheit besteht, der aus dem Wasservorkommen gedeckt werden soll (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 21. Dezember 1982 - 5 S 1359/81 - DVBl 1983, 638 ; Breuer/Gärditz, Öffentliches und privates Wasserrecht, 4. Aufl. 2017, Rn. 1071; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 51 Rn. 27).
  • BVerwG, 27.02.2020 - 7 C 3.19

    Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
    Der Vorwurf, das Gericht habe einen Sachverhalt "aktenwidrig" festgestellt, kann auf eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO führen, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher, keiner weiteren Beweiserhebung bedürftiger, zweifelsfreier Widerspruch vorliegt (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 - Buchholz 406.25 § 47 BImSchG Nr. 8 Rn. 28).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16

    Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
    Ist ein Urteil in dieser Weise auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so setzt die Zulassung der Revision voraus, dass in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 B 38.16 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
    Hält sich ein Gericht in dieser Weise durch revisibles Recht zu einer bestimmten Auslegung des Landesrechts für verpflichtet, so wendet es damit Bundesrecht an; insoweit ist in einem Revisionsverfahren die revisionsgerichtliche Prüfungsbefugnis gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 CN 8.01 - BVerwGE 117, 313 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08

    Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
    Denn die allgemeinen Regeln über die Folgen fehlerhaften staatlichen Handelns gehören grundsätzlich dem Recht an, das fehlerhaft angewandt worden ist (BVerwG, Urteil vom 5. Februar 2009 - 7 CN 1.08 - Buchholz 406.400 § 23 BNatSchG 2002 Nr. 1 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. Juni 2020 - 7 B 16.19 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523

    Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
    - um vorhandene, wasserrechtlich bewilligte Brunnenstandorte (verneinend: u.a. Rheinland-Pfälzisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.10.2015, Az.: 1 C 10843/13.OVG, BeckRS 2015, 54830, Rn. 32; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.5.2002, Az.: 7 N 4645/98, zitiert nach juris Rn. 20; Urteil vom 24.11.2006, Az.: 7 N 1420/05, zitiert nach juris Rn. 49; bejahend: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.08.2019, Az.: 8 N 17.523 , zitiert nach juris Rn. 128) und.
  • BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abweisung der Klage mit doppelter Begründung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20
    Die in § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO vorausgesetzte Bezeichnung eines Verfahrensmangels setzt voraus, dass der Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 9 B 60.10 - BayVBl 2011, 352 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19

    Beseitigung einer Aufschüttung im Überschwemmungsgebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2015 - 1 C 10843/13

    Normenkontrollverfahren gegen Wasserschutzgebietsverordnung "Goldene Meile"

  • BVerwG, 09.03.2017 - 4 B 8.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an Begründung und Darlegung

  • VGH Hessen, 24.11.2006 - 7 N 1420/05

    Normenkontrolle: Festsetzung eines Wasserschutzgebiets durch Rechtsverordnung

  • VGH Hessen, 17.05.2002 - 7 N 4645/98

    Festsetzung eines Wasserschutzgebietes; Grenzziehung; Einzugsbereich der Brunnen

  • BVerwG, 07.01.2020 - 7 BN 2.19

    Schutzkonzept bei der Festsetzung der Schutzzone II eines Wasserschutzgebiets

  • VGH Bayern, 16.08.2022 - 8 N 19.1138

    Normenkontrollantrag gegen Wasserschutzgebietsverordnung

    b) Das aus dem Brunnen III "A." geförderte Rohwasser wird auch mengenmäßig für die öffentliche Wasserversorgung des Beigeladenen benötigt, d.h. es besteht ein entsprechender gegenwärtiger bzw. künftiger Wasserbedarf der Allgemeinheit, der aus dem Wasservorkommen gedeckt werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 15; B.v. 30.12.2021 - 7 BN 2.21 - juris Rn. 11).

    Für die räumliche Abgrenzung eines Wasserschutzgebiets ist die benötigte Entnahmemenge maßgeblich (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 15).

    Diese Frage ist landesrechtlich zu beantworten (Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG, vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 12.01.2024 - 10 BN 4.23
    Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Begriff der öffentlichen Wasserversorgung im Sinne der § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG die Deckung des Bedarfs der Allgemeinheit an Trink- und Brauchwasser meint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 15).

    Das Allgemeininteresse an der öffentlichen Wasserversorgung, also an der Deckung des Bedarfs der Allgemeinheit an Trink- und Brauchwasser, bildet den rechtfertigenden Grund einer Wasserschutzgebietsfestsetzung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 30.12.2021 - 7 BN 2.21

    Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiet

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 22. Oktober 2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 5).

    Deshalb ist der räumliche Umgriff eines Wasserschutzgebiets auf diejenigen Flächen zu beschränken, deren Einbeziehung nach den konkreten örtlichen Verhältnissen, namentlich den jeweils herrschenden hydrogeologischen Bedingungen, zum Schutz eines auch in mengenmäßiger Hinsicht zur öffentlichen Wasserversorgung benötigten Wasservorkommens erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.2022 - 7 B 17.21

    Verpflichtung der Abfallbeseitigung

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 22. Oktober 2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21

    Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 22. Oktober 2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 22 ZB 21.1922

    Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

    2.2 Im Übrigen würde eine Aufklärungsrüge unter anderem Angaben dazu voraussetzen, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B.v. 22.10.2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 8 ZB 21.668

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für eine

    Durch Stellung seines bedingten Beweisantrages in der mündlichen Verhandlung hat zwar der Kläger auf eine Sachverhaltsaufklärung hingewirkt (vgl. dazu stRspr BVerwG, B.v. 22.10.2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. BVerwG, B.v. 14.1.2016 - 7 B 19.15 - BeckRS 2016, 41830 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 19.01.2023 - 8 N 22.287

    Erfolglose Normenkontrolle gegen wasserrechtliche Veränderungssperre für ein

    Die damit einhergehende Beschränkung der Eigentümerbefugnisse im Wege der Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist bei Beachtung der Eigentumsgarantie nur zulässig, wenn das unter Schutz gestellte Wasservorkommen - auch mengenmäßig - für die öffentliche Wasserversorgung benötigt wird, weil ein entsprechender gegenwärtiger oder künftiger Wasserbedarf der Allgemeinheit besteht, der aus dem Wasservorkommen gedeckt werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 15 m.w.N.; Breuer/Gärditz, Öffentliches und privates Wasserrecht, 4. Aufl. 2017, Rn. 1071).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 22 ZB 21.2390

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Eine Aufklärungsrüge würde jedoch u.a. Angaben dazu voraussetzen, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B.v. 22.10.2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 26 m.w.N; BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 22 ZB 21.1922 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 29.10.2021 - 8 N 17.2190

    Normenkontrollantrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung - Grenzen des

    Der gerichtlich voll überprüfbare Begriff der Erforderlichkeit bezieht sich in sachlicher Hinsicht auf den Schutz des Wasservorkommens dem Grunde nach, was sich nach der Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit richtet (vgl. BVerwG, U.v. 2.8.2012 - 7 CN 1.11 - NVwZ 2013, 227 = juris Rn. 20; U.v. 26.11.2015 - 7 CN 1.14 - NVwZ 2016, 609 = juris Rn. 25; B.v. 22.10.2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 15).
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