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   BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21   

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BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21 (https://dejure.org/2022,21438)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2022 - 1 WB 17.21 (https://dejure.org/2022,21438)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 1 WB 17.21 (https://dejure.org/2022,21438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 3 S. 1
    Sperrung eines Zeitsoldaten für Verwendungen mit Personalverantwortung; Einflussnahme der Bundesministerin der Verteidigung auf ihn betreffende Personalmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.21

    Aufhebung der Versetzung eines Majors auf einen Einheitsführer-Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
    Mit Beschluss vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - hat der Senat ein Rehabilitierungsinteresse des Antragstellers bejaht und festgestellt, dass die Aufhebung der Versetzungsverfügung des Bundesamts für das Personalmanagement vom 28. Februar 2020 und der Beschwerdebescheid des Bundesministeriums der Verteidigung rechtswidrig waren.

    Dort werde lediglich auf die Aufhebungsverfügung verwiesen, die bereits Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 12.21 gewesen sei.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Akten der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WB 12.21 und BVerwG 1 WDS-VR 13.20 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Soweit es die - wegen des zeitlichen Zusammenhangs primär im Blick stehende - Aufhebung der Versetzung des Antragstellers als ... betrifft, hat der Senat hierüber bereits mit Beschluss vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - rechtskräftig, und zwar zugunsten des Antragstellers, entschieden.

  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13

    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 16.07

    Petition; Petitionsausschuss; Maßnahme.

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
    Eine Stellungnahme, die die Bundesministerin der Verteidigung in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem für diesen als Hilfsorgan bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle tätigen Wehrbeauftragten (Art. 45b GG, § 1 WBeauftrG) abgibt, ist keine truppendienstliche Maßnahme im militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis (vgl. entsprechend zu Erklärungen des Bundesministers der Verteidigung gegenüber dem Verteidigungsausschuss: BVerwG, Beschluss vom 23. April 1980 - 1 WB 126.78 - BVerwGE 73, 9; gegenüber dem Petitionsausschuss: Beschluss vom 9. August 2007 - 1 WB 16.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 64 Rn. 21 ff. und gegenüber dem Wehrbeauftragten: Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 78.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 74 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12

    Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
    Einen solchen nur vorbereitenden Charakter haben beispielsweise Stellungnahmen von mitwirkenden Vorgesetzten oder Dienststellen, die im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens vor der abschließenden Entscheidung der dafür zuständigen Stelle abgegeben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 WB 18.12 - juris Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07

    Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis.

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
    Ein Soldat, der eine ihn belastende Maßnahme angefochten hat, kann vom Gericht nur die Aufhebung der Maßnahme wegen ihrer Rechtswidrigkeit, nicht jedoch die Aufhebung aus einem bestimmten Grund verlangen; ebenso kann der Soldat im Falle der Erledigung der Maßnahme lediglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit, nicht jedoch die Feststellung eines bestimmten Rechtswidrigkeitsgrundes verlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 WB 4.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 69 LS 1 und Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 78.08

    Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages; Eingabe; Maßnahme.

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
    Eine Stellungnahme, die die Bundesministerin der Verteidigung in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem für diesen als Hilfsorgan bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle tätigen Wehrbeauftragten (Art. 45b GG, § 1 WBeauftrG) abgibt, ist keine truppendienstliche Maßnahme im militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis (vgl. entsprechend zu Erklärungen des Bundesministers der Verteidigung gegenüber dem Verteidigungsausschuss: BVerwG, Beschluss vom 23. April 1980 - 1 WB 126.78 - BVerwGE 73, 9; gegenüber dem Petitionsausschuss: Beschluss vom 9. August 2007 - 1 WB 16.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 64 Rn. 21 ff. und gegenüber dem Wehrbeauftragten: Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 78.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 74 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 126.78

    Kein Anspruch auf Auskunft über Äußerung des Ministers vor dem Bundestag

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
    Eine Stellungnahme, die die Bundesministerin der Verteidigung in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem für diesen als Hilfsorgan bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle tätigen Wehrbeauftragten (Art. 45b GG, § 1 WBeauftrG) abgibt, ist keine truppendienstliche Maßnahme im militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis (vgl. entsprechend zu Erklärungen des Bundesministers der Verteidigung gegenüber dem Verteidigungsausschuss: BVerwG, Beschluss vom 23. April 1980 - 1 WB 126.78 - BVerwGE 73, 9; gegenüber dem Petitionsausschuss: Beschluss vom 9. August 2007 - 1 WB 16.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 64 Rn. 21 ff. und gegenüber dem Wehrbeauftragten: Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 78.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 74 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 25.21

    Gerichtliches Vorgehen eines Soldaten gegen die Äußerung des Inspekteurs der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
    Gleiches gilt, wenn sich der Bedarfsträger - im positiven wie im negativen Sinne - gegenüber der Personalführung zu möglichen künftigen Verwendungen eines Soldaten in seinem Organisationsbereich äußert (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 WB 25.21 - Rn. 20).
  • BVerwG, 26.10.2023 - 1 WRB 1.22

    Überprüfung eines Missstands gerade in Form eines Wehrbeschwerdeverfahrens;

    Der Begriff der Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung oder Entscheidung eines Vorgesetzten oder einer Dienststelle der Bundeswehr voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Januar 2008 - 1 WB 33.07 - BVerwGE 130, 156 Rn. 17 und vom 24. Februar 2022 - 1 WB 17.21 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 39.22

    Rechtliche Bewertung einer dienstlichen Verwendung im Rahmen der NATO-Mission

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass für das Bundesministerium der Verteidigung abgegebene Erklärungen in einem Petitionsverfahren vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und gegenüber der Wehrbeauftragten nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis erfolgen und deshalb für den Petenten keine anfechtbaren Maßnahmen im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung darstellen (BVerwG, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 78.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 74 Rn. 20 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 17.21 - DVBl 2022, 1328 Rn. 19).
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