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   BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22   

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BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22 (https://dejure.org/2023,11557)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2023 - 1 C 6.22 (https://dejure.org/2023,11557)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2023 - 1 C 6.22 (https://dejure.org/2023,11557)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io

    Ausweisung eines noch nie eingereisten Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 11 Abs. 2 Satz 4, § 53 Abs. 1 und 2, § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 55 AufenthG, § 89a StGB
    Ausländerrecht: Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen Ausländers | Zulässigkeit der sog. Auslandsausweisung bzw. einreiseverhindernden Ausweisung (verneint); Noch nie ins Bundesgebiet eingereister drittstaatsangehöriger ...

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 11 Abs 2; AufenthG 2004, § 53; AufenthG 2004, § 54 Abs 1; AufenthG 2004, § 55; StGB, § 89a; VwGO, § 154 Abs 1
    Irak: Ausweisung eines noch nie eingereisten Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines visumpflichtigen, noch nie in die BRD eingereisten drittstaatsangehörigen Ausländers

  • datenbank.nwb.de

    Ausweisung eines noch nie eingereisten Ausländers

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen Ausländers

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen Ausländers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausweisung eines noch nicht eingereisten Ausländers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die am Verwaltungsprozess beteiligte Landesanwaltschaft - und die Kosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung eines noch nie eingereisten Ausländers

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auslandsausweisung: Keine Ausweisung ohne Einreise

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 11 Abs. 2 Satz 4, § 53 Abs. 1 und 2, § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 55 AufenthG, § 89a StGB
    Ausländerrecht: Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen Ausländers | Zulässigkeit der sog. Auslandsausweisung bzw. einreiseverhindernden Ausweisung (verneint); Noch nie ins Bundesgebiet eingereister drittstaatsangehöriger ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 179, 22
  • NVwZ 2023, 1655
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - geklärt, dass die Ausweisung nicht den Aufenthalt des betroffenen Ausländers im Bundesgebiet voraussetze.

    Als ordnungsrechtliches Instrument muss die Ausweisung nicht nur in Fällen eines über einen längeren Zeitraum andauernden Aufenthalts, sondern namentlich auch dann zur Verfügung stehen, wenn der Ausländer grundsätzlich die Möglichkeit hat, wiederholt ein- und auszureisen und seinen Tätigkeiten in Deutschland anlässlich von Kurzaufenthalten nachzugehen (BVerwG, Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - BVerwGE 106, 302 , in dem die Frage der Zulässigkeit der Ausweisung eines noch nie eingereisten Ausländers ausdrücklich offengelassen wurde).

    cc) Zweck der Ausweisung als ordnungsrechtliche Maßnahme ist es, künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Verhaltens des Ausländers im Inland vorzubeugen (BVerwG, Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - BVerwGE 106, 302 ), wobei gemäß § 53 Abs. 2 AufenthG die in § 55 AufenthG genannten Bleibeinteressen zu berücksichtigen sind.

    Der bereits oben (Rn. 12 ff.) dargestellte Regelungsgehalt der §§ 53 ff. AufenthG setzt damit einen Voraufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet voraus, der nicht notwendigerweise legal sein muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 1980 - 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 76, S. 150 f. und vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - BVerwGE 106, 302 ).

    Hierdurch wird hinreichend deutlich, dass der Gesetzgeber in Kenntnis der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - (BVerwGE 106, 302) zur Rechtslage nach dem Ausländergesetz 1990 bei der Ausweisung einen Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet voraussetzt, der fortgesetzt werden soll.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
    Es kann offenbleiben, ob ein solches Einreise- und Aufenthaltsverbot überhaupt auf § 11 Abs. 1 AufenthG gestützt werden kann (verneinend bei einer inlandsbezogenen Ausweisung: VGH Mannheim, Urteil vom 2. Januar 2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 156).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung und des Einreise- und Aufenthaltsverbots ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 8 m. w. N.; zum maßgeblichen tatsächlichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13.10 - BVerwGE 141, 100 Rn. 13).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung und des Einreise- und Aufenthaltsverbots ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 8 m. w. N.; zum maßgeblichen tatsächlichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13.10 - BVerwGE 141, 100 Rn. 13).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
    Sie gebietet ihm, das Inland zu verlassen, und verbietet ihm - jedenfalls nach bisheriger Rechtsprechung -, es erneut zu betreten (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 C 46.69 - BVerwGE 49, 202 , Beschluss vom 9. September 1992 - 1 B 71.92 - Buchholz 402.22 Art. 32, 33 GK Nr. 7).
  • BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
    Der bereits oben (Rn. 12 ff.) dargestellte Regelungsgehalt der §§ 53 ff. AufenthG setzt damit einen Voraufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet voraus, der nicht notwendigerweise legal sein muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 1980 - 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 76, S. 150 f. und vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - BVerwGE 106, 302 ).
  • BVerwG, 09.09.1992 - 1 B 71.92
    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
    Sie gebietet ihm, das Inland zu verlassen, und verbietet ihm - jedenfalls nach bisheriger Rechtsprechung -, es erneut zu betreten (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 C 46.69 - BVerwGE 49, 202 , Beschluss vom 9. September 1992 - 1 B 71.92 - Buchholz 402.22 Art. 32, 33 GK Nr. 7).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Abwägung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Maßgeblich für dessen rechtliche Beurteilung ist (wiederum) die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.5.2023 - BVerwG 1 C 6.22 -, juris Rn. 10; Senatsurt. v. 6.5.2020 - 13 LB 190/19 - juris Rn. 53).
  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

    Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verbietet dem Ausgewiesenen die Einreise ins und den Aufenthalt im Bundesgebiet, wobei das Verbot der Einreise natürlich erst dann praktisch relevant wird, wenn der Ausgewiesene zuvor (freiwillig oder zwangsweise) ausgereist ist (vgl. dazu, dass ein Ausländer, der sich noch nie im Bundesgebiet aufgehalten hat, nicht ausgewiesen werden kann BVerwG, Urt. v. 25.05.2023 - 1 C 6.22, juris).

    § 5 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 4 AufenthG sowie für einzelne Aufenthaltstitel geltende Spezialvorschriften (vgl. z.B. § 25 Abs. 3 Satz 3 AufenthG , § 25b Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ) ermöglichen es in vielen Fällen, einem Ausgewiesenen auch ohne förmliche Titelerteilungssperre eine Aufenthaltserlaubnis zu versagen (zur effektiven Gefahrenabwehr durch Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG vgl. BVerwG, Urt. v. 25.05.2023 - 1 C 6/22, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 17.01.2024 - 1 B 25.23
    Danach kommt es für das Vorliegen eines Ausweisungsinteresses nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht darauf an, ob der Ausländer tatsächlich ausgewiesen werden könnte, was etwa dann nicht der Fall ist, wenn er sich noch nie im Inland aufgehalten hat (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2023 - 1 C 6.22 - NVwZ 2023, 1655 Rn. 11 f.).

    Die Einreise ohne den nach § 4 AufenthG erforderlichen Aufenthaltstitel gilt als unerlaubt (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und ein Ausländer, der unerlaubt an den für eine legale Einreise allein zugelassenen Grenzübergangsstellen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) einreisen will, wird nach § 15 Abs. 1 AufenthG an der Grenze zurückgewiesen (BVerwG, Urteil vom 25 Mai 2023 - 1 C 6.22 - NVwZ 2023, 1655 Rn. 20).

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 111/23

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Titelerteilungssperre

    Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verbietet dem Ausgewiesenen die Einreise ins und den Aufenthalt im Bundesgebiet, wobei das Verbot der Einreise erst dann praktisch relevant wird, wenn der Ausgewiesene zuvor (freiwillig oder zwangsweise) ausgereist ist (vgl. dazu, dass ein Ausländer, der sich noch nie im Bundesgebiet aufgehalten hat, nicht ausgewiesen werden kann BVerwG, Urt. v. 25.05.2023 - 1 C 6.22, juris).

    § 5 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 4 AufenthG sowie für einzelne Aufenthaltstitel geltende Spezialvorschriften (vgl. z.B. § 25 Abs. 3 Satz 3 AufenthG , § 25b Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ) ermöglichen es in vielen Fällen, einem Ausgewiesenen auch ohne förmliche Titelerteilungssperre eine Aufenthaltserlaubnis zu versagen (zur effektiven Gefahrenabwehr durch Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG vgl. BVerwG, Urt. v. 25.05.2023 - 1 C 6/22, juris Rn. 20).

  • VG Düsseldorf, 22.11.2023 - 7 K 193/22

    Ausländer hat Anspruch auf nachträgliche Befristung eines ursprünglich

    der Titelerteilungssperre nach § 5 Abs. 4 AufenthG vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023, - 1 C 6.22 - juris Rz. 20;.
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