Rechtsprechung
BVerwG, 25.11.1959 - VI C 347.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 07.03.1957 - Bf II 83/56
- BVerwG, 25.11.1959 - VI C 347.57
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung
Die Gerichte müssen sich infolgedessen darauf beschränken, zu prüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff - hier: die "mangelnde Bewährung" - und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 5, 153 [162]; 8, 192 [195]; 8, 272; ferner Urteil vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 347.57 -). - BVerwG, 07.09.1960 - VI C 351.57
Rechtsmittel
Nicht erheblich ist, daß die Klage gegen den Senator für Volksbildung und nicht, wie dies der Beklagte für richtig hält, gegen das Land B. gerichtet ist; denn hierbei geht es lediglich um die richtige Bezeichnung des Beklagten (Brauchitsch LVG, § 63 Anm. 8; § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; Urteil des Senats vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 347.57 -).Dabei wird das Oberverwaltungsgericht zu beachten haben, daß der Begriff der mangelnden Bewährung, insbesondere der mangelnden Eignung in § 70 Abs. 1 Nr. 2 LBG einen unbestimmten, verwaltungsgerichtlich nachprüfbaren Rechtsbegriff darstellt, dessen Besonderheit darin besteht, daß er den Verwaltungsbehörden einen Beurteilungsspielraum einräumt; in diesem Sinne bereits das angeführte Urteil des Senats vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 347.57 - zum Begriff der Eignung im Sinne der §§ 4 und 6 des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 169).
- BVerwG, 21.02.1964 - VI C 20.63
Rechtsmittel
Der beschließende Senat hat die mit der Auslegung des § 37 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952 (BGBl. I S. 123) - BAG - zusammenhängenden Rechtsfragen bereits geklärt (vgl. Urteil vom 24. April 1959 - BVerwG VI C 320.57 - vgl. ferner im Anschluß hieran auch das Urteil vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 347.57 - für die entsprechende Rechts- und Interessenlage bei der Übernahme von Personal im Rahmen des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. März 1951 [BGBl. I S. 169]). - BVerwG, 08.02.1961 - VI C 55.59
Rechtsmittel
So hat z.B. der Dienstherr bei der Beurteilung der mangelnden Eignung eines Beamten einen Beurteilungsspielraum, der von den Verwaltungsgerichten nur in einem beschränkten Umfang nachgeprüft werden darf (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 347.57 - vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 351.57 -, ZBR 1961. S. 20, und vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VI C 335.57 sowie BVerwGE 8, 192 und Urteil des II. Senats vom 29. September 1960 - BVerwG II C 79.59 -, MDR 1961 S. 171, zu den Rechtsbegriffen der Befähigung, Bewährung und Eignung im Beamtenrecht). - BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 64.81
Substantiierte Darlegung der unterbliebenen Beweisaufnahme in der …
Das von der Beschwerde erwähnte Urteil vom 25. November 1959 - BVerwG 6 C 347.57 - ist zu den Eignungsvoraussetzungen für die Übernahme von Personal gemäß §§ 4 und 6 des Gesetzes über die Errichtung von Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 169), insbesondere zum Verhältnis von fachlicher zu persönlicher Eignung ergangen.