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   BVerwG, 26.07.2017 - 1 VR 6.17   

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https://dejure.org/2017,28238
BVerwG, 26.07.2017 - 1 VR 6.17 (https://dejure.org/2017,28238)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2017 - 1 VR 6.17 (https://dejure.org/2017,28238)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 (https://dejure.org/2017,28238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung; Anknüpfung des Vollzugs der ergangenen Abschiebungsanordnung von der Einholung einer Zusicherung einer algerischen Regierungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung; Anknüpfung des Vollzugs der ergangenen Abschiebungsanordnung von der Einholung einer Zusicherung einer algerischen Regierungsstelle

  • rechtsportal.de

    Antrag der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung; Anknüpfung des Vollzugs der ergangenen Abschiebungsanordnung von der Einholung einer Zusicherung einer algerischen Regierungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.05.2017 - 1 VR 4.17

    Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2017 - 1 VR 6.17
    Der Antrag der Antragstellerin, den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2017 - 1 VR 4.17 - zu ändern und den Antrag des Antragsgegners auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Abschiebungsanordnung der Antragstellerin vom 16. März 2017 ohne die vom Senat ausgesprochene Maßgabe abzulehnen, wird abgelehnt.

    Der Antrag der Antragstellerin auf Änderung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2017 - 1 VR 4.17 - im Wege einer Abänderung nach § 80 Abs. 7 VwGO hat keinen Erfolg.

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2017 - 1 VR 6.17
    Dieser Einschätzung hat sich das Bundesverfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren des Antragsgegners angeschlossen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einholung einer Zusicherung im vorliegenden Verfahren erforderlich ist und - über den Tenor des Senatsbeschlusses hinaus - mit spezifischen Garantien verbunden sein muss (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 Rn. 46 und 50).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11

    Vorerst keine Wiederholungswahl in der Gemeinde Kalletal

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2017 - 1 VR 6.17
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 VR 2.11 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2011 - 8 VR 2.11 -, juris Rn. 8, vom 26.07.2017 - 1 VR 6.17 -, juris Rn. 3, und vom 14.03.2019 - 6 VR 1.19 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2015 - 8 S 492/15 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 13.11.2017 - 1 VR 13.17

    Antrag eines algerischen Staatsbürgers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Einen auf § 80 Abs. 7 VwGO gestützten Abänderungsantrag der Antragsgegnerin, der damit begründet wurde, dass dem Antragsteller nach neueren Erkenntnissen in Algerien keine menschenrechtswidrige Behandlung drohe, der algerische Staat aber aus generellen Erwägungen nicht bereit sei, dies durch eine entsprechende Zusicherung zu bestätigen, hat der Senat mit Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 - abgelehnt.

    Des Weiteren hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 31. Mai 2017 - 1 VR 4.17 - und 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 - dargelegt, aus welchen Gründen zu befürchten ist, dass der Antragsteller in diesem Zusammenhang für einige Zeit in Polizeigewahrsam genommen wird und trotz des in Algerien eingeleiteten Reformprozesses ernsthafte und stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass er dabei Gefahr läuft, einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden, und es daher im Einzelfall des Antragstellers einer auf diesen bezogenen Zusicherung bedarf.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 2032/21

    Fehlende Eignung einer Kindertagespflegeperson; Zusammenleben mit

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2011 - 8 VR 2.11 -, juris Rn. 8, vom 26.07.2017 - 1 VR 6.17 -, juris Rn. 3, und vom 14.03.2019 - 6 VR 1.19 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2015 - 8 S 492/15 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 09.11.2017 - 1 VR 9.17

    Zusicherung zur Überprüfung von Haftbedingungen

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2020 - 10 LA 53/20

    Abänderungsverfahren; Austausch Rechtsgrundlage; Umdeutung; Wesensveränderung

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung über einen zulässigen Abänderungsantrag ist, ob nach der jetzigen Sach- oder Rechtslage die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.07.2019 - 2 BvR 686/19 -, juris Rn. 36; BVerwG, Beschluss vom 26.07.2017 - 1 VR 6.17 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 6 VR 1.19

    Anordnung und Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2

    Das Änderungsverfahren des § 80 Abs. 7 VwGO ist nach beiden Sätzen der Vorschrift kein Rechtsmittelverfahren zur Kontrolle der formellen und materiellen Richtigkeit der vorangegangenen Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO, sondern ein eigenständiges Verfahren, in dem geprüft wird, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die gerichtliche Entscheidung aufrecht erhalten werden kann oder die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 2011 - 8 VR 2.11 - juris Rn. 8 und vom 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:260717B1VR6.17.0] - juris Rn. 3; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1170).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Vollziehung der Abschiebung eines

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 17.08.2018 - 13a AS 18.50050

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses im Dublin-Verfahren - Anordnung der

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 VR 4.18, 1 PKH 29.18 - juris Rn. 5; B.v. 26.7.2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3; B.v. 10.3.2011 - 8 VR 2.11 - juris Rn. 8).
  • VG Regensburg, 09.01.2019 - RN 6 S 18.50495

    Flucht des Asylbewerbers als Voraussetzung einer Verlängerung der

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 VR 4.18, 1 PKH 29.18 - juris Rn. 5; B.v. 26.7.2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3; B.v. 10.3.2011 - 8 VR 2.11 - juris Rn. 8, BayVGH, B.v. 17.8.2018 - 13a AS 18.50050 - juris).
  • OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20

    "Voraussetzungen des Abänderungsverfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO"; Georgien;

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3).
  • VG Hamburg, 24.06.2019 - 7 AE 2211/19

    Flüchtigkeit bei Kirchenasyl

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2021 - 13 B 10806/21

    Änderung der Ausreisefrist kraft Gesetzes bei stattgebenden Eilrechtsbeschlüssen

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