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   BVerwG, 27.02.1957 - VI C 31.56   

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BVerwG, 27.02.1957 - VI C 31.56 (https://dejure.org/1957,96)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1957 - VI C 31.56 (https://dejure.org/1957,96)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1957 - VI C 31.56 (https://dejure.org/1957,96)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 303
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.06.1955 - II C 226.53

    Rechtsweg bei streitigem Anspruch auf Gewährung von Ausgleichsbeihilfe -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1957 - VI C 31.56
    Die Frage, ob der Kläger wegen seiner Ernennung zum Bezirksrat (Verwaltungsführer) als Angestellter im öffentlichen Dienst behandelt werden kann und ob ihm als solchen Ansprüche und Anwartschaften nach dem Bundesgesetz zu Art. 131 GG zustehen, kann im verwaltungsgerichtlichen Vorfahren nicht entschieden werde; hierfür sind auch nach Auffassung des erkennenden Senats die Arbeitsgerichte zuständig; BVerwGE 2, 144.
  • BVerwG, 28.01.1972 - II CB 30.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Befähigung zum

    Gesetz zu Art. 131 GG ebenso wie das Deutsche Beamtengesetz zu den "Beamten" nur solche Bedienstete eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn rechnet, denen eine dem § 27 DBG entsprechende Urkunde ausgehändigt wurde (BVerwGE 4, 303; ferner Beschluß vom 17. Oktober 1958 - BVerwG II C 242.57 -); gleiches gilt für frühere Richter, auf die als "richterliche Beamte" (§ 171 DBG) ebenfalls § 27 DBG anzuwenden war.

    Da nach den vorstehenden Darlegungen das Berufungsurteil nicht von der Entscheidung BVerwGE 4, 303 abweicht, kann die Beschwerde mit ihrem Hinweis auf die soeben genannte Entscheidung auch den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht mit Erfolg geltend machen.

  • BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Wie dieses Gesetz für die Regelung der Rechtsverhältnisse der früheren Beamten den Beamtenbegriff des damaligen Beamtenrechts, also den des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39), übernommen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 31.56 - [BVerwGE 4, 303] und Beschluß vom 24. Juni 1958 - BVerwG II CB 197.57 -), so hat es den Begriff des Berufssoldaten ebenfalls dem früheren Recht entnommen und nach dem Zweck der Regelung auch entnehmen müssen.
  • BVerwG, 28.09.1972 - II C 22.71

    Kriegsunfallversorgung für Angehörige des früheren Reichsarbeitsdienstes (RAD) -

    Ebenso wie bei der Entscheidung über die Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zu Art. 131 GG erfaßten früheren Beamten und Berufssoldaten die Vorschriften des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 oder die Vorschriften des bis zum 8. Mai 1945 geltenden Wehrdienstrechts heranzuziehen sind, wenn es um die Bestimmung des Begriffs "Beamter" oder des Begriffs "Berufssoldat" geht (BVerwGE 4, 303; 7, 214 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58][215], ist der Begriff "berufsmäßige Angehörige des früheren Reichsarbeitsdienstes" nach den für diese Personengruppe bis zum 8. Mai 1945 geltenden Vorschriften zu bestimmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nur bei der Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 (F. 1951, 1953, 1957, 1961), nämlich bei der Bestimmung des dort verwendeten Begriffs "erstmals berufsmäßig in den Wehrdienst eingetreten", und nur in Ausnahmefällen - die sich vornehmlich aus dem schnellen Aufbau einzelner Wehrmachtteile und dadurch ergaben, daß der Versailler Vertrag zur Ableistung berufsmäßigen Wehrdienstes in Tarnorganisationen führte - anerkannt, daß auch ohne förmliche Begründung des Berufssoldatenverhältnisses der berufsmäßige Eintritt in den Wehrdienst anzunehmen sei, wenn sich in Würdigung der Gesamtumstände des Sonderfalls feststellen lasse, daß der sich Verpflichtende mit seinem Dienstantritt den Soldatenberuf als Hauptberuf gewählt hatte und daß ihm der Dienstherr die Möglichkeit hierzu eröffnen wollte.
  • BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Beklagten vom 20. August 1954 widersprach somit der zwingenden Regelung des § 2 Abs. 3 G 131, die - wie die §§ 1 und 2 G 131 insgesamt - den betroffenen Personenkreis erschöpfend beschreibt (BVerwGE 1, 251 [253/254]) und nur ausnahmsweise durch Schließung einer echten Gesetzeslücke (BVerwGE 2, 10 [12, 13]; 3, 88 [91]), nicht jedoch im Wege ausdehnender Auslegung oder entsprechender Anwendung auf rechtsähnliche Fälle (BVerwGE 4, 303 [304]) ergänzt werden kann.
  • BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der Begriff "Beamter" im Gesetz zu Art. 131 GG dem Beamtenbegriff des Deutschen Beamtengesetzes entspricht (BVerwGE 4, 303).
  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 198.57

    Rechtsmittel

    Hier gilt das gleiche wie bei den in diesem Gesetz verwendeten Begriffen des "Beamten" (vgl. BVerwGE 4, 303) und des "Berufssoldaten" (BVerwGE 7, 164 und 214).
  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 167.57
    Darin liegt kein Verstoß gegen § 67 G 131 und keine Verkennung des Beamtenbegriffs dieses Gesetzes, das dem des Deutschen Beamtengesetzes entspricht (vgl. BVerwGE 4, 303).
  • BVerwG, 17.09.1968 - II B 74.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der Begriff "Beamter" im Gesetz zu Artikel 131 GG dem Beamtenbegriff des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) entspricht (BVerwGE 4, 303), und das angefochtene Urteil beruht auf der tatsächlichen Feststellung, an die das Revisionsgericht nach § 137 Abs. 2 VwGO gebunden ist, es könne nicht festgestellt werden, daß der Kläger eine den Formvorschriften des Deutschen Beamtengesetzes entsprechende Ernennungsurkunde erhalten hat.
  • BVerwG, 13.07.1961 - II C 171.59

    Rechtsmittel

    Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der in dem Gesetz zu Art. 131 GG verwendete Beamtenbegriff dem bis zum 8. Mai 1945 maßgeblichen Beamtenrecht entnommen ist (BVerwGE 4, 303 [304]; vgl. auch BVerwGE 8, 239 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57] [242]; 10, 253), folgt - wie von dem Berufungsgericht richtig entschieden und überdies von der Revision nicht angegriffen ist -, daß der Kläger, weil er infolge Aushändigung einer ihn nach § 30 Abs. 1 DEG nur als Widerrufsbeamten ausweisenden Ernennungsurkunde am 8. Mai 1945 nur diesen Rechtsstand gehabt hat und die gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 6 Abs. 2 und 37 a G 131 nicht erfüllt, nach § 6 Abs. 1 G 131 als mit Ablauf des 8. Mai 1945 durch Widerruf entlassen gilt, also - wie in dem angefochtenen Beschwerdebescheid des Beklagten ausgeführt ist - keinen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG hat.
  • BVerwG, 30.12.1957 - II B 74.57

    Anspruch früherer preußischer Notare auf Versorgung nach beamtenrechtlichen

    Die vom Kläger aufgeworfene Frage ist jedenfalls dadurch geklärt, daß das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung BVerwGE 4, 303 ausgesprochen hat, der Begriff des Beamten im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziff. 1 G 131 entspreche dem Beamtenbegriff des Deutschen Beamtengesetzes.
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 45.65

    Unterbringungsschein mit Bezeichnung als Beamter auf Lebenszeit - Zum Vergleich

  • BVerwG, 27.10.1960 - II C 196.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.12.1958 - II C 115.57

    Geltendmachung eines Versorgungsanspruchs auf Grund einer Anwartschaft aus

  • BVerwG, 06.03.1958 - II B 51.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.02.1967 - II C 120.64

    Revisibilität des Rechts des Protektorats Böhmen und Mähren - Rechtsstellung

  • BVerwG, 17.12.1959 - II C 185.58
  • BVerwG, 24.06.1958 - II CB 197.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.01.1965 - II B 1.64
  • BVerwG, 08.12.1960 - II C 151.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.10.1958 - II C 242.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.12.1960 - II C 90.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 106.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.12.1959 - II C 325.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 120.67

    Voraussetzungen der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Versorgung eines

  • BVerwG, 10.11.1966 - II C 114.64

    Vorliegen eines Beamtenverhältnis i. S. des Deutschen Beamtengesetzes (DBG) -

  • BVerwG, 09.12.1960 - II B 17.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 449.59

    Rechtsmittel

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