Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6153
BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19 (https://dejure.org/2020,6153)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2020 - 8 C 13.19 (https://dejure.org/2020,6153)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 (https://dejure.org/2020,6153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io

    Antragserfordernis für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums

  • doev.de PDF

    Antragserfordernis für die Feststellung selbstständigen Gebäudeeigentums

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Antragserfordernis für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage gegen die Feststellung von Gebäudeeigentum an einem als Kälberstall bezeichneten Gebäude auf einem Grundstück des Klägers; Erforderlichkeit eines Antrags des materiell Berechtigten für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19
    Eine solche Genehmigung, auf die § 184 Abs. 1 BGB entsprechende Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ), muss nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

    d) Die Genehmigung wirkt nach den entsprechend anzuwendenden § 180 Satz 2 und § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Erklärung zurück (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 und vom 13. September 2001 - 7 C 30.00 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 25 S. 41).

    Eine derartige Rückwirkung kann zwar ausnahmsweise durch den Zweck entgegenstehender gesetzlicher und rechtsgeschäftlicher Ausschlussfristen eingeschränkt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ); eine solche Einschränkung ist der Rechtsordnung im Hinblick auf die hier in Rede stehende Erklärung indessen nicht zu entnehmen.

  • BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19
    Das Antragserfordernis ist Ausdruck der Dispositionsbefugnis des Berechtigten über seinen Zuordnungsanspruch; der Gesetzeswortlaut, der vom Antrag eines der möglichen Berechtigten spricht, zielt auf den Prätendentenstreit zwischen mehreren Berechtigten, stellt aber den Dispositionsgrundsatz nicht in Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 Rn. 26 und 28).

    Der Antrag kann auch durch einen vollmachtlosen Vertreter gestellt werden, sofern der Berechtigte dies genehmigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 Rn. 29).

  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19
    Weiterhin muss er aufzeigen, dass er im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben er nunmehr beanstandet, hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 4 CN 8.18 - ZfBR 2020, 170 Rn. 29).
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19
    Letzteres setzt regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2004 - XI ZR 164/03 - NJW 2004, 2745 ).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 82/88

    Haftung des Erwerbers für Zahlungsansprüche aus Lizenzverträgen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19
    Das ist in der Regel anzunehmen, wenn der Berechtigte die Maßnahme als gültig behandelt (BGH, Urteil vom 15. Mai 1990 - X ZR 82/88 - NJW-RR 1990, 1251 ).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 7 C 30.00

    Restitutionsanspruch; Anmeldung; Ausschlussfrist; Vertreter; vollmachtloser

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19
    d) Die Genehmigung wirkt nach den entsprechend anzuwendenden § 180 Satz 2 und § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Erklärung zurück (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 und vom 13. September 2001 - 7 C 30.00 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 25 S. 41).
  • BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 2.19

    Anfechtung einer Vergabeentscheidung über die Erbringung von

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19
    Die Verwirkung ist ein Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens, wonach ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 2.19 - jurion Rn. 17).
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19
    Ohne eine solche ausdrückliche Normierung findet das Rechtsinstitut der Verjährung zudem nur auf vermögensrechtliche Ansprüche des Staates Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1967 - 6 C 98.65 - BVerwGE 28, 336 ; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 53 Rn. 10 ff. m.w.N.), zu denen das verfahrensgegenständliche Recht nicht gehört.
  • BVerwG, 06.12.1984 - 9 C 41.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Begründung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19
    d) Die in der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Rüge der Aktenwidrigkeit des angefochtenen Urteils greift schon deswegen nicht durch, weil der Kläger sie - anders als die Gehörs- und die Aufklärungsrüge - nicht in einer den Anforderungen des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO genügenden Weise unmissverständlich zum Gegenstand der Revisionsbegründung gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1984 - 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 3 B 108.97

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Feststellung selbständigen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19
    Auch wenn das Zuordnungsverfahren von jedem in Gang gesetzt werden kann, der ein Recht auf die ihn begünstigende Entscheidung zu haben glaubt (BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1997 - 3 B 108.97 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 8), so darf gleichwohl wegen des Dispositionsgrundsatzes in diesem Verfahren eine feststellende Entscheidung nach Art. …
  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 2.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

    Eine aktenwidrige Feststellung des Sachverhalts liegt nur vor, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein Widerspruch besteht; dieser muss offensichtlich und zweifelsfrei sein, sodass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts bedarf (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:270220U8C13.19.0] - juris Rn. 27; Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 6 B 75.06 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 3.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

    Eine aktenwidrige Feststellung des Sachverhalts liegt nur vor, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein Widerspruch besteht; dieser muss offensichtlich und zweifelsfrei sein, sodass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts bedarf (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:270220U8C13.19.0] - juris Rn. 27; Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 6 B 75.06 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 9/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Schulausflug -

    Ein - insoweit unterstellter - Mangel der Vollmacht wäre durch die konkludente Genehmigung der Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter der Klägerin mit Einlegung des Widerspruchs gegen den ablehnenden Bescheid des Beklagten geheilt (vgl nur BVerwG vom 27.2.2020 - 8 C 13.19 - Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 9 RdNr 14 unter Verweis auf BVerwG vom 12.12.2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 = Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 8 RdNr 29; BVerwG vom 24.6.1999 - 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2020 - 4 LA 251/19

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz: Anspruch auf Einsicht in

    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (OVG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2016 - 14 LA 2/15 -, juris Rn. 4; vgl. ferner - die Revision betreffend - BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 -, juris Rn. 26).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18

    Verpflichtung des Kraftfahrtbundesamtes auf Gewährung von Einsicht in Unterlagen

    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (OVG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2016 - 14 LA 2/15 -, juris Rn. 4; vgl. ferner - die Revision betreffend - BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 -, juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2023 - DL 16 S 2467/21

    Disziplinarrechtliche Sanktion des Besitzes von Kinderpornographie;

    Wird eine Aufklärungsrüge erhoben und damit ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) behauptet, muss unter anderem substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2020 - 8 C 13.19 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 18.06.2018 - 4 B 63.17 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.2019 - 6 S 2401/18 -, n.v.; Beschluss vom 13.12.2018 - 6 S 2132/18 -, n.v.).

    Daher mussten sich dem Verwaltungsgericht auch keine weiteren Ermittlungen dazu aufdrängen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2021 - 2 B 69.20 -, NVwZ-RR 2021, 540 ; Urteil vom 27.02.2020 - 8 C 13.19 -â , a.a.O.; Beschluss vom 18.06.2018 - 4 B 63.17 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2018 - 1 S 1289/17 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 28.10.2020 - 8 C 19.19

    Zur Selbstständigkeit eines Unternehmensteils gemäß § 41 Abs. 5 EEG 2012

    Das Vorbringen der Klägerin zu § 86 Abs. 1 VwGO genügt nicht den Anforderungen des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO an die Darlegung einer Aufklärungsrüge (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 - LKV 2020, 275 Rn. 26).
  • BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 81.19

    Antrag auf Feststellung der Nichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer

    Wird die Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO geltend gemacht, muss der Rechtsmittelführer unter anderem aufzeigen, dass er im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der von ihm vermissten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 11.11.2020 - 8 B 3.20

    Ausgleichsleistungen für entschädigungslos enteigneten Unternehmensanteil

    Wird die Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO geltend gemacht, muss der Rechtsmittelführer substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer ihm günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 16.12.2022 - 8 B 38.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Weiterhin muss er aufzeigen, dass er im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben er nunmehr beanstandet, hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 - Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 9 Rn. 26).
  • BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Revision; Urheberstaat des

  • BVerwG, 01.10.2020 - 8 B 39.20

    Keine entschädigungslose Enteignung durch Anordnung der staatlichen

  • BVerwG, 04.11.2021 - 8 B 21.21

    Ermessensfehlerfreie Ausübung eines Sanktionsausschusses im Börsenwesen

  • BVerwG, 29.06.2020 - 8 PKH 9.19

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht; Anforderungen

  • BVerwG, 16.03.2021 - 8 B 54.20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen der Gewährung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht