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   BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04   

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BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04 (https://dejure.org/2005,14700)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2005 - 6 B 72.04 (https://dejure.org/2005,14700)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2005 - 6 B 72.04 (https://dejure.org/2005,14700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrens- und der Grundsatzrüge; Grundsätzliches Verhalten des Gerichts gegenüber rechtlichem Vorbringen der Beteiligten; Konstellation, in denen die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.03.1999 - 6 B 16.99
    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
    Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 BVerwG 6 B 16.99 ).

    Wenn eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen wird, ist nämlich im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
    Außerdem ist die vom Kläger angesprochene Frage durch das Bundesverfassungsgericht bereits weitgehend behandelt worden (Urteil vom 16. März 2004 1 BvR 1778/01 BVerfGE 110, 141).
  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
    Polizeirecht Nr. 60; Urteil vom 18. Oktober 1991 BVerwG 7 C 2.91 BVerwGE 89, 138).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. Beschluss vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
    Der Kläger setzt sich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums durch Gesetz (vgl. z.B. BVerfGE 72, 9 ) und zur Zulässigkeit von Eigentumseingriffen zur Gefahrenabwehr (BVerfGE 20, 351) auseinander.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; 25, 137, 140, stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
    Das Berufungsgericht hat sich in seinem Normenkontrollurteil vom 16. Oktober 2001 (DVBl 2002, 495 = VBlBW 2002, 292) ausführlich mit dieser Frage befasst und auf dieses Urteil im vorliegenden Verfahren ausdrücklich Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
    8 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277; Beschluss vom 1. September 1992 BVerwG 11 B 24.92 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171).
  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

    Tollwut

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
    Der Kläger setzt sich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums durch Gesetz (vgl. z.B. BVerfGE 72, 9 ) und zur Zulässigkeit von Eigentumseingriffen zur Gefahrenabwehr (BVerfGE 20, 351) auseinander.
  • BVerwG, 01.09.1992 - 11 B 24.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
    8 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277; Beschluss vom 1. September 1992 BVerwG 11 B 24.92 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171).
  • BVerwG, 14.11.1996 - 4 B 205.96

    Wasserrecht - Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerwG, 10.02.2004 - 6 B 3.04

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichtbeachtung von Bundesrecht

  • BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg der Beschwerde -

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