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   BVerwG, 29.01.1959 - II C 119.57   

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BVerwG, 29.01.1959 - II C 119.57 (https://dejure.org/1959,135)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1959 - II C 119.57 (https://dejure.org/1959,135)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1959 - II C 119.57 (https://dejure.org/1959,135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit gegenüber nicht unter dieses Gesetz fallenden Personen - Vorschüsse auf Versorgungsbezüge - Gewährung von Witwengeld, Waisengeld und Kinderzuschlag - Maßgabe des Bundeswiedergutmachungsgesetzes (BWGöD)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BWGöD §§ 5, 13, 16, 31a; G 131 § 1 Abs. 1 Nr. 2, 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 131
  • NJW 1959, 1289
  • DVBl 1959, 511
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1959 - II C 119.57
    Diese Regelung findet ihren Grund darin, daß der nationalsozialistische Staat in der Lage gewesen ist, seine Willkürmaßnahmen viele Jahre lang durchzusetzen, und daß eine Entwirrung der durch diese Unrechtsakte und ihre weittragenden Auswirkungen auf allen Lebensgebieten geschaffenen Unrechtslage eine restitutio in integrum ausschloß und eine besondere gesetzliche Regelung notwendig machte (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Februar 1953 - II ZR 51.52 -, NJW 1953, 542 [544]).
  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 278/51

    Gewährung von Straffreiheit für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1959 - II C 119.57
    Er macht sich die Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 10, S. 75) zu eigen, nach der die Verordnung vom 3. Juni 1947 verschiedenartige Tatbestände umfasse, nämlich solche, die lediglich die herkömmliche Bedeutung einer Amnestie besitzen, und solche, die eine vollständige Beseitigung eines Urteils einschließlich sämtlicher Nebenfolgen bewirken.
  • BVerwG, 24.02.1958 - VI C 236.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1959 - II C 119.57
    Ob der Auffassung des Berufungsgerichts gefolgt werden kann, die Straffreiheitsverordnung vom 3. Juni 1947 sei keine Amnestie im herkömmlichen Sinne, sondern wolle alle, also auch die beamtenrechtlichen Folgen solcher Strafurteile beseitigen, die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen als Unrecht empfunden werden müssen, ist zweifelhaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1958 - BVerwG VI C 236.57 -).
  • BVerwG, 24.11.1971 - VI C 13.69

    Wirkung der Straffreiheit bei Verurteilungen wegen militärischer Verbrechen oder

    Dies hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil BVerwGE 8, 131 (134) [BVerwG 29.01.1959 - II C 119/57] näher erläutert und zugleich aufgezeigt, daß der Bundesgesetzgeber durch eine spezielle Wiedergutmachungsgesetzgebung Abhilfe zu schaffen bemüht war - zum Teil dergestalt, daß er durch ausdrückliche Vorschriften des Bundeswiedergutmachungsgesetzes (BWGöD) den Zugang zum Regelungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG unabhängig von dessen Anknüpfungspunkten eröffnet hat.

    Daß Straffreiheit nach § 1 Abs. 4 StraffreiheitsVO nicht als eine die Anwendbarkeit des Gesetzes zu Art. 131 GG eröffnende Regelung verstanden werden darf, ist (wie oben bereits angedeutet) gerade auch darin begründet, daß das auf eine restitutio in integrum hinauslaufen würde, die nach dem bereits erwähnten Urteil BVerwGE 8, 131 in diesem komplexen Bereich nicht als sachgerecht gelten könnte.

  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung nach § 7 G 131 ist hier nur in ihrer Auswirkung auf die für den Betroffenen durch das Gesetz zu Art. 131 GG begründete Rechtsstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 119.57 - ZBR 1959, 159 [161]) - im vorliegenden Fall also nur für den inzwischen bereits abgeschlossenen Rechtsstand zur Wiederverwendung - zu betrachten.
  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 32.61

    Rechtsmittel

    Dienstliche Maßnahmen, die vor dem 8. Mai 1945 getroffen werden sind, werden grundsätzlich - vorbehaltlich sondergesetzlicher Regelung - als gültig behandelt, es sei denn, es läge ein Verfolgungs- und Schädigungstatbestand im Sinne des Bundeswiedergutmachungsgesetzes vor (vgl. hierzu BVerwGE 8, 131; 10, 295) [BVerwG 11.05.1960 - V C 320/58].
  • BVerwG, 11.05.1960 - VIII C 63.59

    Rechtsmittel

    Der durch eine nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahme geschädigte frühere Angehörige des öffentlichen Dienstes kann wegen einer solchen Schädigung keine anderen Ansprüche als die vom Bundeswiedergutmachungsgesetz geregelten geltend machen (BVerwGE 8, 131).
  • BVerwG, 04.11.1964 - VI C 219.61

    Anerkennung der Verurteilung eines Kriegsgerichtes der Wehrmacht - Auswirkungen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Auswirkungen einer strafgerichtlichen - auch kriegsgerichtlichen - Verurteilung auf den Status eines Beamten oder Berufssoldaten am 8. Mai 1945, an den das Gesetz zu Art. 131 GG anknüpft, durch eine Beseitigung einer solchen Verurteilung nach den Straffreiheitsvorschriften in der Regel nicht betroffen werden (vgl. neben anderen Urteile vom 24. Februar 1958 - BVerwG VI C 236.57 - [Buchholz BVerwG 231, § 53 DBG Nr. 2 = DÖD 1958 S. 76], vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 119.57 - [BVerwGE 8, 131], vom 24. Juni 1959 - BVerwG VI C 199.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 a 131 Nr. 29 = DVBl. 1959 S. 704], vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 326.57 - [BVerwGE 11, 89], vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 165.58 - [DÖV 1961 S. 64] und vom 5. Oktober 1961 - BVerwG VI C 47.59 -).
  • BVerwG, 03.03.1960 - II C 310.57

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Januar 1959 (BVerwGE 8, 131) mit eingehender Begründung die gleiche Auffassung vertreten.
  • BVerwG, 27.08.1959 - II C 44.58

    Rechtsmittel

    Keinesfalls durfte das Berufungsgericht die gegen die Entscheidung nach § 7 G 131 im Bescheid vom 27. Mai 1952 gerichtete Anfechtungsklage als unzulässig abweisen; denn diese Entscheidung beschwert den Kläger in jedem Fall durch die darin enthaltene Aussage, daß er die Stellung eines Bürgermeisters regelwidrig auf Grund unsachlicher, politischer Bevorzugung erlangt habe (vgl. Urteile des Senatsvom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 119.57 - undvom 30. April 1959 - BVerwG II C 119.58 -).
  • BVerwG, 19.09.1973 - II B 32.73

    Ansprüche wegen einer auf nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 119.57 - (BVerwGE 8, 131 [133, 134]) im Ergebnis die gleiche Auffassung vertreten, nämlich im Falle eines durch Strafurteil, das als nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahme anzusehen war, aus dem Beamten Verhältnis vor dem 8. Mai 1945 ausgeschiedenen Beamten ausgeführt:.
  • BVerwG, 16.07.1970 - II C 144.67

    Nachversicherung früherer Angehöriger des öffentlichen Dienstes - Weite Auslegung

    Diese Erwägung wird bestätigt durch die Grundkonzeption eines anderen Gesetzes, das sich in stärkerem Maße mit dem Ausgleich früheren Unrechts im öffentlichen Dienst befaßt, nämlich des ebenfalls im Jahre 1951 erlassenen Bundesgesetzes zur Regelung der Widergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 291): Auch dieses Gesetz knüpft an den Rechtszustand an, der beim Zusammenbruch des Reiches vorgefunden wurde, schafft losgelöst von allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts - für die Zukunft bestimmte Wiedergutmachungsansprüche und geht bewußt nicht von der Auffassung aus, daß die während der nationalsozialistischen Herrschaft in rechtswidriger Weise entzogenen Beamten- oder Versorgungsrechte als rückwirkend wiederaufgelebt anzusehen seien (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Februar 1953 - II ZR 51.52 - [NJW 1953 S. 542, 544 [BGH 11.02.1953 - II ZR 51/52]] und BVerwGE 8, 131 [134]).
  • BVerwG, 25.08.1967 - VI B 27.66

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

    Insofern ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die beamtenrechtlichen Folgen der Aufhebung von Strafurteilen, die als nationalsozialistisches Unrecht anzusehen sind, ihre Regelung ausschließlich im Bundesgesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) gefunden haben, daß diese Regelung ihren Grund darin findet, daß der nationalsozialistische Staat in der Lage gewesen ist, seine Willkürmaßnahmen viele Jahre hindurch fortzusetzen, daß eine Entwirrung der durch diese Unrechtsakte geschaffenen Lage eine restitutio in integrum ausgeschlossen und eine besondere gesetzliche Regelung notwendig gemacht hat (Urteile vom 29. Januar 1959 [BVerwGE 8, 131, 132 [BVerwG 29.01.1959 - II C 119/57]] und vom 13. Oktober 1966 - BVerwG II C 52.64 -).
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 14/83

    Todesurteil durch ein Standgericht - Offensichtliches Unrecht - Schuld und

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 44.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 77.62

    Rechtliche Ausgestaltung des persönlichen Anwendungsbereichs des

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 7.63

    Bindungswirkung der Zulassung einer Revision im Urteil - Gewährung einer

  • BVerwG, 07.08.1964 - II B 10.64

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.10.1966 - II C 52.64

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 24.11.1960 - II B 56.59

    Anerkennung eines früheren Forstbeamten zu dem Personenkreis des § 63 G 131

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 154.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.04.1960 - II CB 103.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.04.1960 - VI C 159.57

    Recht der amtsvertriebenen Beamten. Irrevisibilität von Entnazifizierungsrecht -

  • BVerwG, 29.05.1962 - II C 60.60

    Rechtsmittel

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