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   BVerwG, 30.06.1976 - II C 69.73   

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https://dejure.org/1976,3681
BVerwG, 30.06.1976 - II C 69.73 (https://dejure.org/1976,3681)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1976 - II C 69.73 (https://dejure.org/1976,3681)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - II C 69.73 (https://dejure.org/1976,3681)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Behauptung einer Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Begriff der Öffentlichkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1976 - II C 69.73
    Öffentlichkeit im Sinne der genannten Vorschriften bedeutet, daß beliebige Zuhörer, wenn auch nur in begrenzter Zahl, die Möglichkeit des Zutritts haben (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. November 1953 - 5 StR 445/53 - [NJW 1954, 281]) oder - wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat - daß die Verhandlung in Räumen stattfinden muß, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich der Zutritt jedermann offensteht (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 71.70 - [Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3] und vom 25. Juli 1972 - BVerwG IV CB 60.70 - [JR 1972, 521]).
  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1976 - II C 69.73
    Vielmehr muß geprüft werden, ob nach den zur Begründung der Verfahrensrüge vorgebrachten Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - [Gewerbearchiv 1961, 152] mit Hinweis auf BVerwGE 1, 281 und st. Rspr.).
  • BVerwG, 25.07.1972 - IV CB 60.70

    Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft durch ein Wochenendhaus

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1976 - II C 69.73
    Öffentlichkeit im Sinne der genannten Vorschriften bedeutet, daß beliebige Zuhörer, wenn auch nur in begrenzter Zahl, die Möglichkeit des Zutritts haben (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. November 1953 - 5 StR 445/53 - [NJW 1954, 281]) oder - wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat - daß die Verhandlung in Räumen stattfinden muß, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich der Zutritt jedermann offensteht (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 71.70 - [Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3] und vom 25. Juli 1972 - BVerwG IV CB 60.70 - [JR 1972, 521]).
  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1976 - II C 69.73
    Zur schlüssigen Behauptung eines Verfahrensmangels der in § 133 VwGO bezeichneten Art hätte daher im vorliegenden Fall der Vortrag gehört, daß während der Urteilsverkündung die Möglichkeit des Zutritts zum Sitzungssaal des Berufungsgerichts nicht gegeben gewesen sei (vgl. hierzu auch BGHSt 4, 279).
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 71.70

    Weitere Abwägungen mit privaten Belangen bei § 35 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG)

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1976 - II C 69.73
    Öffentlichkeit im Sinne der genannten Vorschriften bedeutet, daß beliebige Zuhörer, wenn auch nur in begrenzter Zahl, die Möglichkeit des Zutritts haben (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. November 1953 - 5 StR 445/53 - [NJW 1954, 281]) oder - wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat - daß die Verhandlung in Räumen stattfinden muß, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich der Zutritt jedermann offensteht (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 71.70 - [Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3] und vom 25. Juli 1972 - BVerwG IV CB 60.70 - [JR 1972, 521]).
  • BVerwG, 04.04.1961 - I CB 126.60

    Versagung einer Genehmigung für die Errichtung von Anlagen zum Bau eiserner

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1976 - II C 69.73
    Vielmehr muß geprüft werden, ob nach den zur Begründung der Verfahrensrüge vorgebrachten Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - [Gewerbearchiv 1961, 152] mit Hinweis auf BVerwGE 1, 281 und st. Rspr.).
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