Rechtsprechung
   BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3572
BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73 (https://dejure.org/1973,3572)
BayObLG, Entscheidung vom 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73 (https://dejure.org/1973,3572)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Oktober 1973 - BReg. 1 Z 18/73 (https://dejure.org/1973,3572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,3572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des Testaments; Entsprechende Anwendbarkeit des § 239 Zivilprozessordnung (ZPO) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins als beschwerdefähige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1973, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.03.1969 - III ZR 188/65

    Teilnichtigkeit einer Erbeinsetzung wegen Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
    Auch die Zurücksetzung naher Angehöriger zugunsten eines Familienfremden begründet für sich allein den Vorwurf der Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung mit der Folge ihrer Nichtigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB noch nicht (BGHZ 53, 369/374; 52, 17; BGH LM § 138 BGB Nr. 15 (Cd) = NJW 68, 932 mit Anmerkungen von Breithaupt; BayObLG Beschluß vom 22.8.1973, BReg.

    Das kann dann der Fall sein, wenn sich die Verfügung für den Zurückgesetzten unter Abwägung aller Umstände besonders nachteilig auswirkt, so daß sie nach dem sich ergebenden Gesamtbild gegen das Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGHZ 52, 17 [BGH 17.03.1969 - III ZR 188/65] /20; WM 1971, 443/444; Senatsbeschluß vom 22.8.1973 BReg. 1 Z 28/73 mit weit.Nachw.).

  • BGH, 18.01.1956 - IV ZR 199/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
    § 2078 Abs. 2 BGB gewährt kein Anfechtungsrecht, wenn die getroffene Verfügung der subjektiven Denk- und Anschauungsweise des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung entsprach (BGH LM § 2078 Nr. 4 = FamRZ 1956, 83/84 mit Anm.von Dunz in FamRZ 1956, 351; BGHZ 4, 91/95; BGH FamRZ 1962, 256; BayObLGZ a.a.O.).

    Die Möglichkeit der Anfechtung soll verhindern, daß der Nachlaß in einer dem wahren Willen des Erblassers nicht entsprechenden Weise vergeben wird, wobei allerdings ein etwaiger späterer Gesinnungswandel, der nicht in einem Widerruf oder einer Aufhebung des Testaments seinen Niederschlag gefunden hat, unbeachtlich bleibt (BGHZ 42, 327/333; BGH FamRZ 1956, 83/84; vgl. Senatsbeschluß vom 12.7.1972 BReg. 1 Z 54/72).

  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
    Die Ankündigung des Amtsgerichts an die Beteiligten, es beabsichtige, sofern nicht binnen bestimmter Frist Beschwerde eingelegt werde, einen Erbschein näher bezeichneten Inhalts zu erteilen, ist eine beschwerdefähige Verfügung (BGHZ 20, 255/256; 53, 369/373; BayObLGZ 1960, 19/24 und stündige Rechtsprechung, zuletzt Beschluß vom 7.6.1973 BReg. 1 Z 13/73; Keidel/Winkler Rdnr. 2 zu § 84, Rdnr. 10 zu § 19 FGG).

    Auch die Zurücksetzung naher Angehöriger zugunsten eines Familienfremden begründet für sich allein den Vorwurf der Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung mit der Folge ihrer Nichtigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB noch nicht (BGHZ 53, 369/374; 52, 17; BGH LM § 138 BGB Nr. 15 (Cd) = NJW 68, 932 mit Anmerkungen von Breithaupt; BayObLG Beschluß vom 22.8.1973, BReg.

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
    Die Ankündigung des Amtsgerichts an die Beteiligten, es beabsichtige, sofern nicht binnen bestimmter Frist Beschwerde eingelegt werde, einen Erbschein näher bezeichneten Inhalts zu erteilen, ist eine beschwerdefähige Verfügung (BGHZ 20, 255/256; 53, 369/373; BayObLGZ 1960, 19/24 und stündige Rechtsprechung, zuletzt Beschluß vom 7.6.1973 BReg. 1 Z 13/73; Keidel/Winkler Rdnr. 2 zu § 84, Rdnr. 10 zu § 19 FGG).

    Ein solcher Vorbescheid ist jedenfalls dann zulässig, wenn - wie hier - eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen und später wieder einzuziehenden Erbscheins zu vermeiden (BGHZ 20, 255/256; BayObLGZ a.a.O.; OLG Hamm OLGZ 1970, 117; Keidel/Winkler Rdnr. 1 zu § 84; Palandt BGB 32. Aufl. Anm. 6 c aa, Staudinger BGB 10./11. Aufl. Rdnr. 66, Soergel-Siebert BGB 9. Aufl. Rdhr. 17, Erman BGB 5. Aufl. Rdnr. 13 je zu § 2353 BGB ; Firsching NJW 1955, 1540; a.A. KG NJW 1955, 1072 mit zust. Anm. von Baur; Jansen Rdnr. 17 zu § 84 FGG).

  • BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
    Auszug aus BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
    Dieses wurde nicht unterbrochen, denn § 239 ZPO , seinem Wesen nach eine Ausnahmevorschrift, ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, um das es sich hier handelt, nicht entsprechende anwendbar (BayObLGZ 1964, 433/435; 1960, 110/119; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. Rdnr. 50 zu § 12; Jansen FGG 2. Aufl. Rdnrn. 35, 36 vor § 8).

    Die Rechtsstellung, welche er durch Einlegung der weiteren Beschwerde erlangt hat, ist ohne weiteres auf seine durch Erbschein ausgewiesene Rechtsnachfolgerin als gesetzliche Erbin ( § 1922 Abs. 1 , § 1924 Abs. 1 BGB ) übergegangen (BayObLGZ 1964, 433/435; Jansen Rdnr. 37 vor § 8 FGG ).

  • BGH, 15.02.1956 - IV ZR 294/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
    Ist also nach diesem Grundsatz eine letztwillige Verfügung sittenwidrig und nichtig, so kann sie nicht dadurch wirksam werden, daß der Erblasser sie später unter Umständen, insbesondere aus Beweggründen, die nicht zu beanstanden sind, formlos bestätigt oder von ihrem Widerruf absieht; er muß vielmehr alle nichtigen Bestimmungen neu treffen (zu allem: BGHZ 20, 71/73 = NJW 1956, 865 [BGH 15.02.1956 - IV ZR 294/55] mit Anm. von Rechenmacher = LS LM § 138 BGB Nr. 6 (Cd) mit Anm. von Johannsen; Palandt, Anm. 1 A b aa zu § 2077 BGB mit weit.Nachw.).
  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
    Die Anfechtung kann nur auf solche (irrige) Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei Errichtung der Verfügung wirklich gehabt hat; dazu gehören allerdings auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewußtsein aufgenommen, aber als selbstverständlich der Verfügung zugrunde gelegt hat, sogenannte unbewußte Vorstellungen (BGH LM § 2078 BGB Nr. 8 = NJW 1963, 246/247; BGH WM 1971, 1153/1154; WM 1973, 974/976; BayObLGZ a.a.O.).
  • BGH, 29.11.1951 - IV ZR 71/51

    Anfechtung letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
    § 2078 Abs. 2 BGB gewährt kein Anfechtungsrecht, wenn die getroffene Verfügung der subjektiven Denk- und Anschauungsweise des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung entsprach (BGH LM § 2078 Nr. 4 = FamRZ 1956, 83/84 mit Anm.von Dunz in FamRZ 1956, 351; BGHZ 4, 91/95; BGH FamRZ 1962, 256; BayObLGZ a.a.O.).
  • BGH, 30.11.1964 - III ZR 82/63

    Vollziehbarkeit einer Auflage

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
    Die Möglichkeit der Anfechtung soll verhindern, daß der Nachlaß in einer dem wahren Willen des Erblassers nicht entsprechenden Weise vergeben wird, wobei allerdings ein etwaiger späterer Gesinnungswandel, der nicht in einem Widerruf oder einer Aufhebung des Testaments seinen Niederschlag gefunden hat, unbeachtlich bleibt (BGHZ 42, 327/333; BGH FamRZ 1956, 83/84; vgl. Senatsbeschluß vom 12.7.1972 BReg. 1 Z 54/72).
  • BGH, 14.12.1970 - III ZR 206/67

    Erbeinsetzung durch Testament - Schenkung als Scheingeschäft zur Vereitelung

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
    Das kann dann der Fall sein, wenn sich die Verfügung für den Zurückgesetzten unter Abwägung aller Umstände besonders nachteilig auswirkt, so daß sie nach dem sich ergebenden Gesamtbild gegen das Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGHZ 52, 17 [BGH 17.03.1969 - III ZR 188/65] /20; WM 1971, 443/444; Senatsbeschluß vom 22.8.1973 BReg. 1 Z 28/73 mit weit.Nachw.).
  • BGH, 26.02.1968 - III ZR 38/65

    Sittenwidrigkeit und daraus resultierende Ungültigkeit von letztwilligen

  • BGH, 27.05.1971 - III ZR 53/69

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit bei Geliebtentestamenten -

  • BGH, 29.05.1970 - V ZR 125/69

    Anerkenntnis einer Schuld des Erblassers - Deklaratorisches Schuldanerkenntnis -

  • BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63

    Erbanwärterstreit; Anforderungen an einen Anfechtungsgrund im Hinblick auf die

  • BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61

    Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben;

  • RG, 29.09.1904 - IV 223/04

    Anfechtung letztwilliger Verfügungen

  • BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66

    Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig

  • BayObLG, 27.05.1960 - BReg. 1 Z 191/59
  • OLG Rostock, 31.08.2011 - 3 W 58/11

    Aussetzung des Erbenfeststellungsverfahrens bei anhängiger Erbunwürdigkeitsklage

    Dementsprechend ist eine Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit im Erbscheinsverfahren selbst nicht möglich (BayObLG, Beschl. v. 04.10.1973, BReg 1 Z 18/73, RPfleger 1973, 431; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 2341 Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht