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   BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96   

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BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,5602)
BayObLG, Entscheidung vom 06.05.1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,5602)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,5602)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1364
  • FamRZ 1998, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    aa) Steht einem Elternteil die elterliche [elterl.] Sorge nicht zu, so ist bei der Frage der Pflichtverletzung auf die ihm noch obliegenden Pflichten abzustellen (BayObLG, FamRZ 1994, 1348; Soergel/Liermann, BGB, 12. Aufl., Rz 10, Erman/Holzhauer, BGB, 9. Aufl., Rz. 11, MünchKomm/Lüderitz, BGB, 3.Aufl., Rz. 6, Palandt/Diederichsen, BGB, 56. Aufl., Rz. 5, jeweils zu § 1748).

    Pflichten kann auch darin liegen, daß ein Elternteil trotz bestehender Leistungsfähigkeit seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt (BayObLG, FamRZ 1994, 1348, 1349; Staudinger/Frank, BGB, 12. Aufl., Rz. 16, Erman/Holzhauer, Rz. 12, MünchKomm/Lüderitz, Rz. 6, jeweils zu § 1748).

    Denn eine gröbliche Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht von erschwerenden Umständen begleitet wird, etwa weil das Kind infolge der Nichtleistung Not leidet (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1348; Erman/Holzhauer, § 1748 Rz. 12).

    Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren (BayObLG, FamRZ 1994, 1348; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106) oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen läßt (Staudinger/Frank, Rz. 25, MünchKomm/Lüderitz, Rz. 9, jeweils zu § 1748).

  • OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91

    Ersetzung der Einwilligung in die Kindesannahme durch das Vormundschaftsgericht

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren (BayObLG, FamRZ 1994, 1348; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106) oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen läßt (Staudinger/Frank, Rz. 25, MünchKomm/Lüderitz, Rz. 9, jeweils zu § 1748).

    Gleichgültigkeit kann allerdings auch dann bejaht werden, wenn der "Besitzanspruch" des Elternteils auf das Kind keiner echten gefühlsmäßigen Bindung entspricht, sondern anders motiviert ist, z. B. durch Eifersucht, verletzten Stolz, Neid, Rachsucht, Böswilligkeit oder durch die bloße Besorgnis um das eigene Wohl (BayObLG, DAVorm 1981, 131, 138 = FamRZ 1981, 604 [Lse]; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106).

    zu 3 in die Annahme gegenüber dem Kind zu ersetzen ist, wird im übrigen zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz an das äußere Verhalten anknüpft und es genügen läßt, wenn das gesamte Verhalten zu dem Schluß führt, daß dem Elternteil das Kind gleichgültig ist (BayObLG, DAVorm 1981, 131, 138 = FamRZ 1981, 604 [Lse]; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106).

  • OLG Celle, 13.10.1980 - 19 UF 109/80

    Adoptionsbedingter Wegfall von Renten eines Kindes; Gestattung einer

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Gleichgültigkeit kann allerdings auch dann bejaht werden, wenn der "Besitzanspruch" des Elternteils auf das Kind keiner echten gefühlsmäßigen Bindung entspricht, sondern anders motiviert ist, z. B. durch Eifersucht, verletzten Stolz, Neid, Rachsucht, Böswilligkeit oder durch die bloße Besorgnis um das eigene Wohl (BayObLG, DAVorm 1981, 131, 138 = FamRZ 1981, 604 [Lse]; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106).

    zu 3 in die Annahme gegenüber dem Kind zu ersetzen ist, wird im übrigen zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz an das äußere Verhalten anknüpft und es genügen läßt, wenn das gesamte Verhalten zu dem Schluß führt, daß dem Elternteil das Kind gleichgültig ist (BayObLG, DAVorm 1981, 131, 138 = FamRZ 1981, 604 [Lse]; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106).

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    zu 1 und der festgestellte Sachverhalt hätten ferner Anlaß zu weiteren Ermittlungen gegeben (§ 12 FGG; vgl. BGHZ 40, 54, 57; BayObLGZ 1983, 153, 161 = FamRZ 1983, 1061).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    zu 1 und der festgestellte Sachverhalt hätten ferner Anlaß zu weiteren Ermittlungen gegeben (§ 12 FGG; vgl. BGHZ 40, 54, 57; BayObLGZ 1983, 153, 161 = FamRZ 1983, 1061).
  • OLG Köln, 06.10.1986 - 16 Wx 94/86

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung der Kindsmutter zur Adoption

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Die vom Gesetz geforderte Belehrung und Beratung kann auch noch während des Ersetzungsverfahrens vorgenommen werden (vgl. OLG Köln, FamRZ 1987, 203, 205; Soergel/Liermann, § 1748 Rz. 20).
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