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   BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20   

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BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20 (https://dejure.org/2020,16556)
BayObLG, Entscheidung vom 24.04.2020 - 201 StRR 30/20 (https://dejure.org/2020,16556)
BayObLG, Entscheidung vom 24. April 2020 - 201 StRR 30/20 (https://dejure.org/2020,16556)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 1; StPO § ... 244 Abs. 2, § 261, § 345 Abs. 1, § 349 Abs. 2, 3, § 473 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; AsylG § 8 Abs. 3 Nr. 3, § 15, § 18a Abs. 1 S. 2, § 26a, § 47 Abs. 1 Nr. 1
    Einreise eines Asylbewerbers mit erschlichenem Schengen-Visum der Kategorie C

  • rewis.io

    Einreise eines Asylbewerbers mit erschlichenem Schengen-Visum der Kategorie C

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sprungrevision; Verfahrensrüge; Sachrüge; Aufenthalt; Kurzaufenthalt; Aufenthaltstitel; Gebrauchmachen; Reise; Einreise; Reisezweck; Einwanderung; Grenzkontrolle; Flughafen; Flughafenverfahren; Erschleichen; Urkunde; Dokument; Pass; Passersatz; Reisepass; Täuschung; ...

  • rechtsportal.de

    Sprungrevision; Verfahrensrüge; Sachrüge; Aufenthalt; Kurzaufenthalt; Aufenthaltstitel; Gebrauchmachen; Reise; Einreise; Reisezweck; Einwanderung; Grenzkontrolle; Flughafen; Flughafenverfahren; Erschleichen; Urkunde; Dokument; Pass; Passersatz; Reisepass; Täuschung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 684
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
    Auch ist ein Beweisverwertungsverbot nicht aus dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten nemo-tenetur-Grundsatz d.h. dem Prinzip der Selbstbelastungsfreiheit herzuleiten, wonach niemand gezwungen werden darf, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen sowie aktiv zur Sachaufklärung und damit gegebenenfalls zu seiner Überführung beizutragen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 bei juris = BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431 = wistra 1982, 25 = MDR 1981, 818; vgl. auch BVerfGE 133, 168; BGHSt 45, 363; BGH NStZ 2009, 705).

    Nicht heranziehen ließen sich insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht in der sog. Gemeinschuldner-Entscheidung (BVerfGE 56, 37) entwickelten Grundsätze, weil die Mitwirkungspflicht des Asylbewerbers anders als die Auskunftspflicht des Gemeinschuldners (früher § 101 KO) nicht mit Sanktionen bewehrt sei und weder das Erscheinen des Asylbewerbers zur Anhörung noch seine Mitwirkung durch entsprechende Angaben erzwungen werden könnten.

    Vielmehr hält es in ständiger Rechtsprechung daran fest, dass das Verbot des Selbstbelastungszwangs aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG zum Kern hat, dass niemand gezwungen werden darf, durch eigene Angaben die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung einer entsprechenden Sanktion zu liefern (BVerfGE 56, 37, 49; BVerfG NStZ 1993, 482).

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
    Der notwendige Schutz des Betroffenen sei durch Auskunftsverweigerungsrechte hinreichend gewährleistet, woraus aber nicht folge, "dass auch andere Erkenntnismöglichkeiten, die den Bereich der Aussagefreiheit nicht berühren, von dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Freiheit eingeschränkt und behindert werden dürfen" (BVerfGE 55, 144, 150f.).

    die Auflage eines Fahrtenbuches gemäß § 31a StVZO; BVerfGE 55, 144 betr.

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
    Auch ist ein Beweisverwertungsverbot nicht aus dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten nemo-tenetur-Grundsatz d.h. dem Prinzip der Selbstbelastungsfreiheit herzuleiten, wonach niemand gezwungen werden darf, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen sowie aktiv zur Sachaufklärung und damit gegebenenfalls zu seiner Überführung beizutragen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 bei juris = BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431 = wistra 1982, 25 = MDR 1981, 818; vgl. auch BVerfGE 133, 168; BGHSt 45, 363; BGH NStZ 2009, 705).
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
    Auch ist ein Beweisverwertungsverbot nicht aus dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten nemo-tenetur-Grundsatz d.h. dem Prinzip der Selbstbelastungsfreiheit herzuleiten, wonach niemand gezwungen werden darf, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen sowie aktiv zur Sachaufklärung und damit gegebenenfalls zu seiner Überführung beizutragen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 bei juris = BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431 = wistra 1982, 25 = MDR 1981, 818; vgl. auch BVerfGE 133, 168; BGHSt 45, 363; BGH NStZ 2009, 705).
  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Nemo-tenetur-Grundsatz; zulässiges

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
    Auch ist ein Beweisverwertungsverbot nicht aus dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten nemo-tenetur-Grundsatz d.h. dem Prinzip der Selbstbelastungsfreiheit herzuleiten, wonach niemand gezwungen werden darf, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen sowie aktiv zur Sachaufklärung und damit gegebenenfalls zu seiner Überführung beizutragen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 bei juris = BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431 = wistra 1982, 25 = MDR 1981, 818; vgl. auch BVerfGE 133, 168; BGHSt 45, 363; BGH NStZ 2009, 705).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
    Der nemo tenetur - Grundsatz findet seine Grenze dort, wo es nicht mehr um ein bereits begangenes Fehlverhalten, sondern um die Schaffung neuen Unrechts geht (vgl. BGHSt 47, 8, 15; BGH NJW 2002, 1134).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
    Vielmehr können solche anderweitigen Mitwirkungspflichten zum Schutz von Gemeinwohlbelangen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (BVerfG wistra 2010, 341 unter Hinweis auf BVerfG NJW 1982, 568 betr.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
    Er hat insoweit ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu überprüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Tathergang überzeugen kann oder nicht (vgl. BGH NJW 1979, 2318).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
    Vielmehr hält es in ständiger Rechtsprechung daran fest, dass das Verbot des Selbstbelastungszwangs aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG zum Kern hat, dass niemand gezwungen werden darf, durch eigene Angaben die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung einer entsprechenden Sanktion zu liefern (BVerfGE 56, 37, 49; BVerfG NStZ 1993, 482).
  • BGH, 10.01.2002 - 5 StR 452/01

    Steuerhinterziehung (Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens; nemo tenetur se

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
    Der nemo tenetur - Grundsatz findet seine Grenze dort, wo es nicht mehr um ein bereits begangenes Fehlverhalten, sondern um die Schaffung neuen Unrechts geht (vgl. BGHSt 47, 8, 15; BGH NJW 2002, 1134).
  • OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18

    Strafbarkeit der jeweiligen Beantragung einer neuen Duldung unter wiederholter

  • BGH, 15.12.1989 - 2 StR 167/89

    Verwertbarkeit von Angaben eines Asylbewerbers im Rahmen der Anhörung über die

  • BayObLG, 19.02.2020 - 207 StRR 2415/19

    Die asylrechtliche Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel im Sinne des

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - VI 14/89
  • OLG Hamm, 05.10.1988 - 4 Ss 737/88

    Verwertungsverbot für Angaben im Asylantrag

  • OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19

    Urteil gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen

    Auch ausgehend von einem weiten, funktionalen Vernehmungsbegriff handelt sich daher nicht um eine staatliche Vernehmung, bei welcher strafrechtlich nachteilige Tatsachen bei unzureichender Belehrung einem Beweisverwertungsverbot unterfallen könnten (vgl. BGHSt 36, 328; BayObLG NStZ 2020, 684; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 349; OLG Hamm NStZ 1989, 187; Gleß, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 136 Rdn. 12 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Die insoweit garantierte Aussagefreiheit, die den Kernbereich der grundrechtlich geschützten Selbstbelastungsfreiheit ausmacht (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 24.04.2020 - 201 StRR 30/20 = NStZ 2020, 684, 686 m.w.N.), ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die geständige Einlassung des Täters nach wie vor ein herausragendes, andere Beweiserhebungen unter Umständen entbehrlich machendes Überführungsmittel ist (Verrel NStZ 1997, 415, 418).

    Ebenso wenig steht es der Verwertung eines von einem Angeklagten bei einer Anhörung durch die Ausländerbehörde übergebenen Passes als Beweismittel entgegen, dass er sich dadurch selbst belastet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.04.2020 - 201 StRR 30/20 = NStZ 2020, 684, 686 = BeckRS 2020, 12798 m.w.N.).

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