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   BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97   

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https://dejure.org/1997,2856
BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97 (https://dejure.org/1997,2856)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 2Z BR 60/97 (https://dejure.org/1997,2856)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 2Z BR 60/97 (https://dejure.org/1997,2856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 32 Abs. 2, 7 Abs. 4
    Umfang des Aufteilungsplans bei einem Dauerwohnrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
    Aufteilungsplan bei Bestellung eines Dauerwohnrechts an Wohnung in einem von mehreren mehrstöckigen Gebäude auf belastetem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1233
  • DNotZ 1998, 374
  • FGPrax 1997, 178
  • BayObLGZ 1997, 163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97
    (1) Obergerichtliche Rechtsprechung, die sich mit dem Dauerwohnrecht befaßt, ist spärlich (vgl. z.B. BGHZ 27, 158; BGH NJW 1995, 2637 ; BayObLGZ 1960, 231; BayObLG MittBayNot 1995, 458; OLG Stuttgart Rpfleger 1987, 107 ).
  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97
    Der Bundesgerichtshof verlangt dies zwar für die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit am eigenen Grundstück (BGHZ 41, 209, 211); ebenso verlangt dies das OLG Oldenburg (Rpfleger 1967, 410) für das Wohnungsrecht des § 1093 BGB .
  • BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91

    Wohnungsrecht zugunsten eines Miteigentümers

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97
    Der Bestellung eines Eigentümerrechts steht auch nicht entgegen, daß das Recht zur Nutzung "unter Ausschluß des Eigentümers" berechtigt (vgl. BayObLGZ 1991, 431, 433 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79

    Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97
    Letztere dient zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung der Abgrenzung des gemeinschaftlichen Eigentums von Sondereigentum und des einzelnen Sondereigentums von anderem Sondereigentum (vgl. z.B. BayObLGZ 1980, 226, 229).
  • BGH, 23.04.1958 - V ZR 99/57

    Dingliches Dauerwohnrecht

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97
    (1) Obergerichtliche Rechtsprechung, die sich mit dem Dauerwohnrecht befaßt, ist spärlich (vgl. z.B. BGHZ 27, 158; BGH NJW 1995, 2637 ; BayObLGZ 1960, 231; BayObLG MittBayNot 1995, 458; OLG Stuttgart Rpfleger 1987, 107 ).
  • OLG Stuttgart, 28.11.1986 - 8 W 421/85

    Dauernutzungsrecht an einem Hotelappartement

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97
    (1) Obergerichtliche Rechtsprechung, die sich mit dem Dauerwohnrecht befaßt, ist spärlich (vgl. z.B. BGHZ 27, 158; BGH NJW 1995, 2637 ; BayObLGZ 1960, 231; BayObLG MittBayNot 1995, 458; OLG Stuttgart Rpfleger 1987, 107 ).
  • BayObLG, 11.11.1982 - BReg. H 1 Z 4/82
    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97
    Weitergehende Anforderungen an den Aufteilungsplan sind nicht zu stellen, zumal auch beim Wohnungsrecht des § 1093 BGB unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgrundsatzes keine weiteren Angaben verlangt werden (vgl. dazu BayObLG DNotZ 1965, 166, 167; BayObLG Rpfleger 1983, 81).
  • BayObLG, 28.06.1960 - BReg. 2 Z 20/60
    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97
    (1) Obergerichtliche Rechtsprechung, die sich mit dem Dauerwohnrecht befaßt, ist spärlich (vgl. z.B. BGHZ 27, 158; BGH NJW 1995, 2637 ; BayObLGZ 1960, 231; BayObLG MittBayNot 1995, 458; OLG Stuttgart Rpfleger 1987, 107 ).
  • OLG München, 11.04.2013 - 34 Wx 120/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Dauerwohnrechts mit Befugnis zur

    Ist Inhalt eines Dauerwohnrechts die Befugnis zur Mitbenutzung des Gartens, bedarf es der Vorlage eines gesonderten Plans, der Lage und Größe der Gartenfläche ausweist, auch dann nicht, wenn die im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzte Fläche des belasteten Grundstücks von erheblicher Größe ist (Anschluss an BayObLG vom 28.5.1997, 2 Z BR 60/97 = BayObLGZ 1997, 163).

    Es ergibt sich für die Wohnung mit den zur alleinigen Nutzung zugewiesenen zwei Stellplätzen aus der beigefügten Bauzeichnung mit Abgeschlossenheitsbescheinigung (vgl. § 32 Abs. 1 und 2 Satz 2 Nr. 1 WEG) sowie dem Lageplan, wodurch dem sachen- und grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung getragen ist (vgl. BayObLGZ 1997, 163/165).

    Nur wenn das Dauerwohnrecht auch auf außerhalb des Gebäudes befindliche Grundstücksteile wie zum Beispiel einen Garten erstreckt wird - was unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 1 Satz 2 WEG zulässig wäre -, muss sich auch dessen Lage und Größe in Abgrenzung zum Restgrundstück aus einem Plan (bzw. einer amtlichen Flurkarte) ergeben (siehe § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WEG; BayObLGZ 1997, 163/166).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht, dem der Senat folgt, begründet dies praxisnah damit, dass die dem gemeinschaftlichen Gebrauch unterliegenden Teile, Anlagen und Einrichtungen Veränderungen unterliegen und bei Ersetzung und Umgestaltung sich das Mitbenutzungsrecht entsprechend auf die Teile, Anlagen und Einrichtungen in ihrem jeweiligen Umfang und Bestand erstreckt; dann wäre es aber nicht sinnvoll, die Anlagen und Einrichtungen in einem Plan festzuhalten (BayObLGZ 1997, 163/167).

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