Rechtsprechung
   BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,44412
BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23 (https://dejure.org/2023,44412)
BayObLG, Entscheidung vom 28.12.2023 - 204 StRR 548/23 (https://dejure.org/2023,44412)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Dezember 2023 - 204 StRR 548/23 (https://dejure.org/2023,44412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,44412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung, ausländischer Angeklagter, Visum, abeschobener/ausgewiesener Angeklagter

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 329 Abs. 1, § ... 344 Abs. 2 Satz 2; AufenthG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 11 Abs. 1, Abs. 6, Abs. 8, § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 95 Abs. 1 Nr. 3; AuslG § 8 Abs. 2 Satz 1, § 9 Abs. 3, § 92 Abs. 2 Nr. 1 a und b Verordnung (EU) 2018/ 1806 (EU-Visum VO) Anhang I Nr. 2
    Verfahrensrüge, Berufungsgericht, Ausbleiben des Angeklagten, Entschuldigungsgründe, Verwerfungsurteil, Revisionsbegründung, Hauptverhandlungstermin, Verwaltungsgerichte, Berufungshauptverhandlung, Wiedereinreiseverbot, OLG Nürnberg, Revisionsgericht, Aufenthaltsverbot, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleibens - (Kein) ausgewiesener/abgeschobener Angeklagter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Nürnberg, 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08

    Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts: Anforderungen an die mit der Revision

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass ein Angeklagter nicht genügend entschuldigt gewesen sei und dass die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO sonst nicht gegeben waren, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 9 m.w.N.; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 Ss 119/20 -, NStZ 2021, 764, juris Rn. 6; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 329 Rn. 48).

    An die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des § 329 StPO dürfen allerdings keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 12; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8, jeweils unter Hinweis auf BayObLG, Urteil vom 24.03.1999 - 5St RR 245/98 -, BayObLGSt 1999, 69, juris Rn. 7 ff.).

    Ergibt sich, dass ein Angeklagter vor dem Hauptverhandlungstermin Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, ist es demgemäß ausreichend, wenn ausgeführt wird, das Berufungsgericht hätte das Ausbleiben des Angeklagten nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 12; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8).

    Damit sind diejenigen Umstände angegeben, die nach Auffassung der Revision das Berufungsgericht zur weiteren Sachaufklärung hätten drängen müssen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, Rn. 8, juris).

    Dabei darf das Revisionsgericht nur solche Entschuldigungsgründe berücksichtigen, die der Berufungskammer im Zeitpunkt der Entscheidung erkennbar waren (OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 10 m.w.N.).

    aa) Das Berufungsgericht muss von Amts wegen prüfen, ob Umstände ersichtlich sind, die das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 11; Löwe-Rosenberg/Gössel, a.a.O., § 329 Rn. 22 m.w.N. zur Rspr.).

    Es muss von Amts wegen die dazu erforderlichen Erhebungen durchführen oder den Angeklagten auffordern, ungenügende Angaben zu ergänzen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 11 f.; Löwe-Rosenberg/Gössel, a.a.O., § 329 Rn. 25).

    Hierzu kann auch ein inhaltlich unzureichendes Entschuldigungsschreiben hinreichenden Anlass bieten (OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 12; Löwe-Rosenberg/ Gössel, a.a.O., § 329 Rn. 22).

  • OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07

    Revision im Strafverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Verfahrensrüge gegen

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass ein Angeklagter nicht genügend entschuldigt gewesen sei und dass die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO sonst nicht gegeben waren, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 9 m.w.N.; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 Ss 119/20 -, NStZ 2021, 764, juris Rn. 6; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 329 Rn. 48).

    An die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des § 329 StPO dürfen allerdings keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 12; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8, jeweils unter Hinweis auf BayObLG, Urteil vom 24.03.1999 - 5St RR 245/98 -, BayObLGSt 1999, 69, juris Rn. 7 ff.).

    Die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils brauchen hingegen nicht wiederholt zu werden; solches wäre bloßer Formalismus (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 10).

    Ergibt sich, dass ein Angeklagter vor dem Hauptverhandlungstermin Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, ist es demgemäß ausreichend, wenn ausgeführt wird, das Berufungsgericht hätte das Ausbleiben des Angeklagten nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 12; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8).

    Das Revisionsgericht darf diese Feststellungen weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • OLG Bremen, 14.06.2005 - Ss 39/03
    Auszug aus BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
    Auf die umfassende Würdigung des Entschuldigungsvorbringens darf nur dann verzichtet werden, wenn es ganz offensichtlich ungeeignet ist, das Ausbleiben des Angeklagten zu entschuldigen [vgl. KG, Beschluss vom 14.01.1997 - (4) 1 Ss 358/96 (144/96) -, juris Rn. 5; OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -, juris Rn. 9].

    Dasselbe soll gelten, wenn ein Ausländer zur Vermeidung seiner drohenden Ausweisung und Abschiebung freiwillig die Bundesrepublik verlassen hat und ihm bei Wiedereinreise die Strafbarkeit droht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -, StraFo 2005, 381, juris Rn. 11; dem folgend OLG Köln, Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 -, StraFo 2008, 29, juris Rn. 15).

    (3.2) Soweit das Oberlandesgericht Bremen der Ansicht ist, die Grundsätze der zitierten Rechtsprechung gelten auch dann, wenn ein Ausländer zur Vermeidung seiner drohenden Ausweisung und Abschiebung freiwillig die Bundesrepublik verlassen hat und ihm bei Wiedereinreise die Strafbarkeit droht (Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -, StraFo 2005, 381, juris Rn. 11), liegt dieser Fall gerade nicht vor.

  • OLG Celle, 18.01.2021 - 2 Ss 119/20

    Pflicht zur inhaltlichen Bestimmtheit der Verteidigervollmacht; Unbegründete

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass ein Angeklagter nicht genügend entschuldigt gewesen sei und dass die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO sonst nicht gegeben waren, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 9 m.w.N.; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 Ss 119/20 -, NStZ 2021, 764, juris Rn. 6; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 329 Rn. 48).

    Insoweit hätte es des Vortrages bedurft, dass eine solche schriftliche Vollmacht für den Verteidiger in der vorliegenden Strafsache erteilt worden sei (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 Ss 119/20 -, NStZ 2021, 764, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 24.11.2016 - III-5 RVs 82/16 -, juris Rn. 15).

  • OLG Stuttgart, 03.08.2004 - 1 Ss 132/04

    Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung eines sprachunkundigen abgeschobenen

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
    (1) Allerdings ist das Ausbleiben eines Angeklagten, der nach einer Ausweisung das Bundesgebiet verlassen hat, genügend entschuldigt, da dieser sich strafbar machen würde, wenn er erneut in das Bundesgebiet einreist und ihm auch keine Ausnahmeerlaubnis zur Wiedereinreise erteilt wurde (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 31.01.2000 - 4St RR 6/00 -, StV 2001, 339, juris Rn. 7; vom 20.06.1994 - 5St RR 49/94 -, juris Rn. 11; OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Ss 866/10 -, juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 Ss 132/04 -, NStZ-RR 2004, 338, juris Rn. 19; Löwe-Rosenberg/ Gössel, a.a.O., § 329 Rn. 43; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rn. 25; KK-StPO/ Paul, 9. Aufl. 2023, StPO § 329 Rn. 11; s.a. BeckOK StPO/Eschelbach, 49. Ed. 01.10.2023, StPO § 329 Rn. 25; Burhoff/Hillenbrand/Laudon in: Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 10. Aufl., 2022, Rn. 815).

    Den Angeklagten trifft insoweit keine ihm billigerweise zumutbare prozessuale Mitwirkungspflicht an der Durchführung des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 Ss 132/04 -, NStZ-RR 2004, 338, juris Rn. 20).

  • BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07

    Ablehnung eines Beweisantrages (Indiztatsache; Bedeutungslosigkeit; Widerspruch

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
    Dasselbe soll gelten, wenn ein Ausländer zur Vermeidung seiner drohenden Ausweisung und Abschiebung freiwillig die Bundesrepublik verlassen hat und ihm bei Wiedereinreise die Strafbarkeit droht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -, StraFo 2005, 381, juris Rn. 11; dem folgend OLG Köln, Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 -, StraFo 2008, 29, juris Rn. 15).

    Dieses wendet die genannten Rechtsgrundsätze nur entsprechend auf den Fall an, dass dem Angeklagten nicht nur die Bewährungsauflage erteilt worden ist, unverzüglich das Land zu verlassen, sondern ihm auch nachdrücklich deutlich gemacht worden ist, dass sein weiteres Verbleiben in der Bundesrepublik unverzüglich den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach sich ziehen werde (Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 -, StraFo 2008, 29, juris Rn. 15).

  • OLG Köln, 17.09.2007 - 2 Ws 480/07

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung; Entschuldigung bei

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
    Dasselbe soll gelten, wenn ein Ausländer zur Vermeidung seiner drohenden Ausweisung und Abschiebung freiwillig die Bundesrepublik verlassen hat und ihm bei Wiedereinreise die Strafbarkeit droht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -, StraFo 2005, 381, juris Rn. 11; dem folgend OLG Köln, Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 -, StraFo 2008, 29, juris Rn. 15).

    Dieses wendet die genannten Rechtsgrundsätze nur entsprechend auf den Fall an, dass dem Angeklagten nicht nur die Bewährungsauflage erteilt worden ist, unverzüglich das Land zu verlassen, sondern ihm auch nachdrücklich deutlich gemacht worden ist, dass sein weiteres Verbleiben in der Bundesrepublik unverzüglich den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach sich ziehen werde (Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 -, StraFo 2008, 29, juris Rn. 15).

  • BayObLG, 31.01.2000 - 4St RR 6/00

    Strafprozeßrecht: Genügende Entschuldigung bei Fernbleiben eines ausgewiesenen

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
    (1) Allerdings ist das Ausbleiben eines Angeklagten, der nach einer Ausweisung das Bundesgebiet verlassen hat, genügend entschuldigt, da dieser sich strafbar machen würde, wenn er erneut in das Bundesgebiet einreist und ihm auch keine Ausnahmeerlaubnis zur Wiedereinreise erteilt wurde (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 31.01.2000 - 4St RR 6/00 -, StV 2001, 339, juris Rn. 7; vom 20.06.1994 - 5St RR 49/94 -, juris Rn. 11; OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Ss 866/10 -, juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 Ss 132/04 -, NStZ-RR 2004, 338, juris Rn. 19; Löwe-Rosenberg/ Gössel, a.a.O., § 329 Rn. 43; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rn. 25; KK-StPO/ Paul, 9. Aufl. 2023, StPO § 329 Rn. 11; s.a. BeckOK StPO/Eschelbach, 49. Ed. 01.10.2023, StPO § 329 Rn. 25; Burhoff/Hillenbrand/Laudon in: Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 10. Aufl., 2022, Rn. 815).

    Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörden, in Absprache mit der Verwaltungsbehörde zu klären, ob der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs oder dem öffentlichen Interesse an einem Aufenthalt des Ausländers außerhalb des Bundesgebietes der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31.01.2000 - 4St RR 6/00 -, StV 2001, 339, juris Rn. 8).

  • BayObLG, 20.06.1994 - 5St RR 49/94
    Auszug aus BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
    (1) Allerdings ist das Ausbleiben eines Angeklagten, der nach einer Ausweisung das Bundesgebiet verlassen hat, genügend entschuldigt, da dieser sich strafbar machen würde, wenn er erneut in das Bundesgebiet einreist und ihm auch keine Ausnahmeerlaubnis zur Wiedereinreise erteilt wurde (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 31.01.2000 - 4St RR 6/00 -, StV 2001, 339, juris Rn. 7; vom 20.06.1994 - 5St RR 49/94 -, juris Rn. 11; OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Ss 866/10 -, juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 Ss 132/04 -, NStZ-RR 2004, 338, juris Rn. 19; Löwe-Rosenberg/ Gössel, a.a.O., § 329 Rn. 43; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rn. 25; KK-StPO/ Paul, 9. Aufl. 2023, StPO § 329 Rn. 11; s.a. BeckOK StPO/Eschelbach, 49. Ed. 01.10.2023, StPO § 329 Rn. 25; Burhoff/Hillenbrand/Laudon in: Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 10. Aufl., 2022, Rn. 815).

    (2) In einem solchen Fall stellt es einen Verfahrensfehler dar, wenn sich das Berufungsgericht in seinem Urteil mit der festgestellten Abschiebung (oder Ausweisung) und dem sich daraus möglicherweise ergebenden Entschuldigungsgrund nicht auseinandersetzt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.06.1994 - 5St RR 49/94 -, juris Rn. 11).

  • VG Berlin, 04.09.2020 - 12 K 520.19

    Untätigkeitsklage bei Antrag auf Erteilung eines Visums zur

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
    Hinzu komme, dass Angehörige dieses Staates für die Einreise in die EU allgemein ein Visum benötigen und die dortige Deutsche Botschaft mit Visumsanträgen chronisch überlastet sei (unter Hinweis auf VG Berlin, Beschluss vom 04.09.2020 - 12 K 520.19 V).

    Der Angeklagte hat zwar auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 04.09.2020 - 12 K 520.19 V) hingewiesen.

  • OLG Hamm, 24.11.2016 - 5 RVs 82/16

    Erforderliche Darlegungen zur Erkrankung bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den

  • OLG Bamberg, 06.03.2013 - 3 Ss 20/13

    Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung:

  • BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der

  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 623/86

    Strafzumessung - Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

  • OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens eines Angeklagten im

  • OLG Jena, 07.03.2006 - 1 Ss 193/05

    Verfahren

  • BayObLG, 24.03.1999 - 5St RR 245/98

    Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

  • KG, 14.01.1997 - 1 Ss 358/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht