Rechtsprechung
EGMR, 20.09.2005 - 88/02 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
CEVDET AND HATICE YILMAZ v. TURKEY
Art. 29, Art. 29 Abs. 3, Art. 41, Protokoll Nr. 1 Art. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 1, Art. 35, Art. 35 Abs. 1 MRK
Violation of P1-1 Pecuniary damage - financial award Costs and expenses award - Convention proceedings (englisch)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 03.11.2023 - 13 UF 106/22
Umgangsausschluss; Antragszurückweisung
Der Erlass einer bestimmten, vollstreckungsfähigen Umgangsregelung war allerdings nicht geboten, weil eine solche Regelung mit den Interessen des betroffenen Jugendlichen nicht zu vereinbaren ist.a) Im Ausgangspunkt geht der Senat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BGH davon aus, dass sich die Gerichte im Regelfall nicht auf eine Ablehnung einer beantragten Umgangsregelung beschränken dürfen, sondern entweder die Umgangsbefugnis und die Ausübung des Umgangs konkret zu regeln haben oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, den Umgang einzuschränken oder auszuschließen haben (BGH, Beschl. v. 13.04.2016, XII ZB 238/15, Tz.17; BGH, Beschl. v. 27.10.1993, XII ZB 88/02, Tz.15; vgl. auch BGH, Beschl. v. 12.07.2017, XII ZB 350/16, Tz.35, alle veröffentlicht bei juris).Auch das betroffene Kind weiß nicht, wie es sich im fortdauernden Meinungsstreit zwischen dem sorge- und dem umgangsberechtigten Elternteil verhalten soll (BGH, Beschl. v. 27.10.1993, XII ZB 88/02, Tz.15).