Rechtsprechung
   EuG, 13.09.2023 - T-65/18 RENV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23135
EuG, 13.09.2023 - T-65/18 RENV (https://dejure.org/2023,23135)
EuG, Entscheidung vom 13.09.2023 - T-65/18 RENV (https://dejure.org/2023,23135)
EuG, Entscheidung vom 13. September 2023 - T-65/18 RENV (https://dejure.org/2023,23135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,23135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Venezuela/ Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela - Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr bestimmter Güter und Dienstleistungen - Recht auf Anhörung - Begründungspflicht - Materielle ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Auswärtige Beziehungen - Das Gericht weist die Klage von Venezuela gegen die restriktiven Maßnahmen der EU ab

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Auszug aus EuG, 13.09.2023 - T-65/18
    Beim Erlass eines Rechtsakts ist sie also verpflichtet, das gesamte Völkerrecht zu beachten, auch das die Organe der Union bindende Völkergewohnheitsrecht (Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 101; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 291 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Rechtsunterworfener kann die Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts insoweit im Hinblick auf die Prüfung der Gültigkeit eines Rechtsakts der Union durch den Unionsrichter geltend machen, als zum einen die Zuständigkeit der Union für den Erlass des Rechtsakts durch diese Grundsätze in Frage gestellt werden kann und zum anderen durch den in Rede stehenden Rechtsakt Rechte des Rechtsunterworfenen aus dem Unionsrecht beeinträchtigt oder Verpflichtungen des Rechtsunterworfenen aus dem Unionsrecht begründet werden können (Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 107).

    Da ein Grundsatz des Völkergewohnheitsrechts aber nicht dieselbe Bestimmtheit aufweist wie eine Bestimmung einer internationalen Übereinkunft, muss sich die gerichtliche Kontrolle zwangsläufig auf die Frage beschränken, ob den Organen der Union beim Erlass des betreffenden Rechtsakts offensichtliche Fehler bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Anwendung dieser Grundsätze unterlaufen sind (Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 110).

  • EuG, 13.09.2018 - T-715/14

    Das Gericht der EU bestätigt die vom Rat im Zuge der Ukraine-Krise gegenüber

    Auszug aus EuG, 13.09.2023 - T-65/18
    Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich das Recht auf Anhörung im Rahmen eines eine bestimmte Person betreffenden Verwaltungsverfahrens, das auch dann beachtet werden muss, wenn es an einer Regelung für das betreffende Verfahren fehlt, nicht auf ein Verfahren gemäß Art. 29 EUV oder Art. 215 AEUV übertragen, das wie im vorliegenden Fall zum Erlass einer Maßnahme mit allgemeiner Geltung führt (vgl. Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 133 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese eingeschränkte Kontrolle gilt insbesondere für die Beurteilung der Zweckmäßigkeitserwägungen, auf denen solche Maßnahmen beruhen (vgl. Urteil vom 25. Januar 2017, Almaz-Antey Air and Space Defence/Rat, T-255/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:25, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 155).

    Vielmehr verleihen diese Vertragsbestimmungen dem Rat die Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsakten, die selbständige restriktive Maßnahmen enthalten, die sich von den vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen besonders empfohlenen Maßnahmen unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:544, Rn. 159 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

    Auszug aus EuG, 13.09.2023 - T-65/18
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt der Umfang der Begründungspflicht von der Rechtsnatur der betreffenden Maßnahme ab und kann sich die Begründung bei Rechtsakten mit allgemeiner Geltung darauf beschränken, zum einen die Gesamtlage anzugeben, die zum Erlass der Maßnahme geführt hat, und zum anderen die allgemeinen Ziele zu bezeichnen, die mit ihr erreicht werden sollen (Urteile vom 19. November 1998, Spanien/Rat, C-284/94, EU:C:1998:548, Rn. 28, vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 120, und vom 17. September 2020, Rosneft u. a./Rat, C-732/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:727, Rn. 68).

    Folglich ist eine in einem solchen Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des vom zuständigen Organ verfolgten Ziels offensichtlich ungeeignet ist (Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 146).

  • EuG, 03.02.2021 - T-124/19

    Ilunga Luyoyo/ Rat

    Auszug aus EuG, 13.09.2023 - T-65/18
    Um zu belegen, dass die venezolanischen Institutionen und Justizbehörden bei der Verfolgung der begangenen Missbräuche oder Straftaten besonders aktiv gewesen seien, beruft sich die Bolivarische Republik Venezuela außerdem auch auf zwei interne Berichte des Regimes, die jedoch durch keinen weiteren Beweis aus externen Quellen außerhalb des Regimes bestätigt werden und deren Beweiswert daher als gering anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Februar 2021, 11unga Luyoyo/Rat, T-124/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:63, Rn. 110).

    Was drittens die behauptete Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit betrifft, gehört dieser Grundsatz nach ständiger Rechtsprechung zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts und verlangt, dass die von einer unionsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel geeignet sind, die mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele zu erreichen, und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, 11unga Luyoyo/Conseil, T-124/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:63, Rn. 193 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 14.07.2021 - T-248/18

    Cabello Rondón/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Auszug aus EuG, 13.09.2023 - T-65/18
    Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Stichhaltigkeit der Gründe zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (Urteil vom 14. Juli 2021, Cabello Rondón/Rat, T-248/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:450, Rn. 45).

    Dagegen erfordert die Kontrolle der materiellen Richtigkeit der Tatsachenfeststellung die Überprüfung der behaupteten Tatsachen und des Vorliegens einer hinreichend gesicherten Tatsachengrundlage, so dass die gerichtliche Kontrolle in dieser Hinsicht nicht auf die Beurteilung der abstrakten Wahrscheinlichkeit der Tatsachen beschränkt ist (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 14. Juli 2021, Cabello Rondón/Rat, T-248/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:450, Rn. 64).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-872/19

    Für eine Klage gegen eine Verordnung, mit der restriktive Maßnahmen in Bezug auf

    Auszug aus EuG, 13.09.2023 - T-65/18
    unter Berücksichtigung des Urteils vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat (Beeinträchtigung eines Drittstaats) (C-872/19 P, EU:C:2021:507),.

    Mit Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat (Beeinträchtigung eines Drittstaats) (C-872/19 P, im Folgenden: Rechtsmittelurteil, EU:C:2021:507), hat der Gerichtshof zunächst festgestellt, dass das Gericht über die Klage der Bolivarischen Republik Venezuela insoweit endgültig entschieden hatte, als diese auf die Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung 2018/1653 sowie des Beschlusses 2018/1656 gerichtet war, und sodann das ursprüngliche Urteil insoweit aufgehoben, als mit diesem die Klage auf Nichtigerklärung der Art. 2, 3, 6 und 7 der angefochtenen Verordnung abgewiesen worden war.

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuG, 13.09.2023 - T-65/18
    Beim Erlass eines Rechtsakts ist sie also verpflichtet, das gesamte Völkerrecht zu beachten, auch das die Organe der Union bindende Völkergewohnheitsrecht (Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 101; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 291 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.07.2018 - C-269/18

    C u.a.

    Auszug aus EuG, 13.09.2023 - T-65/18
    Vielmehr verleihen diese Vertragsbestimmungen dem Rat die Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsakten, die selbständige restriktive Maßnahmen enthalten, die sich von den vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen besonders empfohlenen Maßnahmen unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:544, Rn. 159 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuG, 13.09.2023 - T-65/18
    Nur wenn die Union eine bestimmte, im Rahmen der WTO übernommene Verpflichtung hätte erfüllen wollen oder wenn die Unionshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte verweisen würde, wäre es Sache des Unionsrichters, die Rechtmäßigkeit der Handlung an den WTO-Regeln zu messen (vgl. Urteil vom 13. September 2018, PSC Prominvestbank/Rat, T-739/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:547, Rn. 133 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 22. Juni 1989, Fediol/Kommission, 70/87, EU:C:1989:254, Rn. 19 bis 22, und vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 29 bis 32).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

    Auszug aus EuG, 13.09.2023 - T-65/18
    Im Übrigen kann der Umstand, dass die Bolivarische Republik Venezuela von den Art. 2, 3, 6 und 7 der angefochtenen Verordnung unmittelbar betroffen ist, dieser für sich genommen kein Recht auf Anhörung verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 1999, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, C-104/97 P, EU:C:1999:498, Rn. 34 und 35, und vom 11. September 2002, Alpharma/Rat, T-70/99, EU:T:2002:210, Rn. 388).
  • EuGH, 17.09.2020 - C-732/18

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, mit dem eine Klage gegen die

  • EuGH, 22.06.1989 - 70/87

    FEDIOL / Kommission EWG

  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

  • EuGH, 01.03.2016 - C-440/14

    Der Gerichtshof bestätigt das Einfrieren der Gelder der National Iranian Oil

  • EuG, 25.01.2017 - T-255/15

    Russland-Sanktionen: Klage von Waffenbauer Almaz Antey abgewiesen

  • EuGH, 19.11.1998 - C-284/94

    Spanien / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-35/20

    Syyttäjä (Franchissement de frontières en navire de plaisance) - Vorlage zur

  • EuG, 14.07.2021 - T-164/19

    AQ/ eu-LISA

  • EuG, 13.09.2018 - T-739/14

    PSC Prominvestbank / Rat

  • EuG, 20.09.2019 - T-65/18

    Venezuela/ Rat

  • EuG, 17.02.2017 - T-14/14

    Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und

  • EuGH, 06.09.2018 - C-430/16

    Bank Mellat / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • EuG, 18.11.2020 - T-271/10

    H/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und

  • EuG, 21.12.2021 - T-263/15

    Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia-Kosakowo/ Kommission

  • EuG, 17.04.2024 - T-782/22

    Cogebi und Cogebi/ Rat

    Ce contrôle restreint s'applique, en particulier, à l'appréciation des considérations d'opportunité sur lesquelles de telles mesures sont fondées (voir arrêt du 13 septembre 2023, Venezuela/Conseil, T-65/18 RENV, EU:T:2023:529, point 63 et jurisprudence citée).

    En revanche, s'agissant du contrôle de l'exactitude matérielle des faits, celui-ci requiert la vérification des faits allégués et de l'existence d'une base factuelle suffisamment solide de sorte que le contrôle juridictionnel à cet égard ne soit pas limité à l'appréciation de la vraisemblance abstraite des faits (voir arrêt du 13 septembre 2023, Venezuela/Conseil, T-65/18 RENV, EU:T:2023:529, point 64 et jurisprudence citée).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht