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   EuGH, 16.11.2023 - C-333/22   

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https://dejure.org/2023,31385
EuGH, 16.11.2023 - C-333/22 (https://dejure.org/2023,31385)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2023 - C-333/22 (https://dejure.org/2023,31385)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2023 - C-333/22 (https://dejure.org/2023,31385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ligue des droits humains (Vérification du traitement des données par l'autorité de contrôle)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie (EU) 2016/680 - Art. 17 - Ausübung der Rechte der betroffenen Person über die zuständige Aufsichtsbehörde - Prüfung der Rechtmäßigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; Richtlinie (EU) 2016/680; Art. 17; Ausübung der Rechte der betroffenen Person über die zuständige Aufsichtsbehörde; Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie (EU) 2016/680 - Art. 17 - Ausübung der Rechte der betroffenen Person über die zuständige Aufsichtsbehörde - Prüfung der Rechtmäßigkeit der ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verarbeitung personenbezogener Daten: Beschlüsse, die eine Aufsichtsbehörde im Rahmen der mittelbaren Ausübung von Rechten der betroffenen Person erlässt, sind rechtsverbindlich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wird datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde mittelbar für Betroffenen tätig muss dieser gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Entscheidung haben

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verarbeitung personenbezogener Daten: Prüfung der Datenverarbeitung durch Aufsichtsbehörde muss justiziabel sein

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Verarbeitung personenbezogener Daten: Prüfung der Datenverarbeitung durch Aufsichtsbehörde muss justiziabel sein

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3775
  • NVwZ 2024, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.06.2013 - C-300/11

    Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung

    Auszug aus EuGH, 16.11.2023 - C-333/22
    Zum anderen verlangt das in Art. 47 der Charta garantierte Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf grundsätzlich, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und um dieses vollständig in die Lage zu versetzen, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass das zuständige Gericht verfahrensrechtliche Techniken und Regeln zu seiner Verfügung hat und anwendet, um einen Ausgleich zu ermöglichen zwischen den legitimen Erwägungen zu den in Art. 13 Abs. 3, Art. 15 Abs. 3 und Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2016/680 genannten im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken, die in den nationalen Rechtsvorschriften berücksichtigt worden sind, um die der betroffenen Person übermittelten Informationen zu beschränken, auf der einen Seite und dem Erfordernis, dem Einzelnen seine Verfahrensrechte - wie das Recht, gehört zu werden, und den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens - hinreichend zu gewährleisten, auf der anderen Seite (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung von Art. 17 der Richtlinie durch die Aufsichtsbehörde obliegt es den Mitgliedstaaten, Regeln vorzusehen, die es dem zuständigen Gericht ermöglichen, von allen Gründen und den entsprechenden Beweisen Kenntnis zu nehmen, auf die diese Behörde in diesem Rahmen die Prüfung der Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Datenverarbeitung und die daraus gezogenen Schlüsse gestützt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.01.2023 - C-205/21

    Die systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten aller

    Auszug aus EuGH, 16.11.2023 - C-333/22
    Ferner steht eine solche Auslegung im Einklang mit Art. 47 der Charta, da nach ständiger Rechtsprechung dieses Recht jeder Person, die sich auf durch das Unionsrecht garantierte Rechte oder Freiheiten beruft, zuzuerkennen ist, wenn sie gegen eine sie beschwerende Entscheidung vorgeht, die diese Rechte oder Freiheiten verletzen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Januar 2023, Ministerstvo na vatreshnite raboti [Registrierung biometrischer und genetischer Daten durch die Polizei], C-205/21, EU:C:2023:49, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Recht kann zwar keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen und kann gemäß Art. 52 Abs. 1 der Charta eingeschränkt werden, sofern diese Einschränkungen gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt der in Rede stehenden Rechte und Freiheiten achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (Urteil vom 26. Januar 2023, Ministerstvo na vatreshnite raboti [Registrierung biometrischer und genetischer Daten durch die Polizei], C-205/21, EU:C:2023:49, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.06.2022 - C-817/19

    Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden

    Auszug aus EuGH, 16.11.2023 - C-333/22
    Lässt eine Vorschrift des abgeleiteten Unionsrechts mehr als eine Auslegung zu, ist daher die Auslegung, bei der die Bestimmung mit dem Primärrecht vereinbar ist, derjenigen vorzuziehen, die zur Feststellung ihrer Unvereinbarkeit mit dem Primärrecht führt (Urteil vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains, C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus EuGH, 16.11.2023 - C-333/22
    Die Errichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde soll nämlich nach ständiger Rechtsprechung die wirksame und zuverlässige Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen und ist im Licht dieses Zwecks auszulegen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 229 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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