Rechtsprechung
   EuGH, 21.09.2016 - C-221/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29468
EuGH, 21.09.2016 - C-221/15 (https://dejure.org/2016,29468)
EuGH, Entscheidung vom 21.09.2016 - C-221/15 (https://dejure.org/2016,29468)
EuGH, Entscheidung vom 21. September 2016 - C-221/15 (https://dejure.org/2016,29468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,29468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Etablissements Fr. Colruyt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 15 Abs. 1 - Freie Festsetzung des Kleinverkaufshöchstpreises von Tabakwaren durch Hersteller und Importeure - Nationale Regelung, die es den Einzelhändlern verbietet, solche Waren zu niedrigeren als den auf dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Etablissements Fr. Colruyt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 15 Abs. 1 - Freie Festsetzung des Kleinverkaufshöchstpreises von Tabakwaren durch Hersteller und Importeure - Nationale Regelung, die es den Einzelhändlern verbietet, solche Waren zu niedrigeren als den auf dem ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die freie Festsetzung des Kleinverkaufshöchstpreises von Tabakwaren durch Hersteller und Importeure

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 15 Abs. 1 - Freie Festsetzung des Kleinverkaufshöchstpreises von Tabakwaren durch Hersteller und Importeure - Nationale Regelung, die es den Einzelhändlern verbietet, solche Waren zu niedrigeren als den auf dem ...

  • rechtsportal.de

    Verkaufsverbot für Tabakwaren unter den auf Steuerzeichen ausgewiesenen Preisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Etablissements Fr. Colruyt

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 15 Abs. 1 - Freie Festsetzung des Kleinverkaufshöchstpreises von Tabakwaren durch Hersteller und Importeure - Nationale Regelung, die es den Einzelhändlern verbietet, solche Waren zu niedrigeren als den auf dem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2017, 24
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 04.09.2014 - C-184/13

    Die italienische Regelung, nach der die Preise im Güterkraftverkehr nicht unter

    Auszug aus EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs betrifft Art. 101 AEUV zwar nur das Verhalten von Unternehmen und nicht als Gesetz oder Verordnung ergangene Maßnahmen der Mitgliedstaaten, aber in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV, der eine Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten begründet, verbietet er es den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es liegt eine Verletzung von Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 101 AEUV verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 29).

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Anwendung derartiger Regelungen auf den Verkauf von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat, die den von diesem Staat aufgestellten Bestimmungen entsprechen, nämlich nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern, als sie dies für inländische Erzeugnisse tut (Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 36).

    Ebenfalls unter diesen Begriff fällt jede sonstige Maßnahme, die den Zugang zum Markt eines Mitgliedstaats für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten behindert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 37).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-197/08

    Die Regelungen Frankreichs, Österreichs und Irlands, mit denen

    Auszug aus EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs soll diese Vorschrift zum einen sicherstellen, dass die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der proportionalen Verbrauchsteuer auf Tabakwaren, d. h. der Kleinverkaufshöchstpreis dieser Erzeugnisse, in allen Mitgliedstaaten denselben Regeln unterliegt, und zum anderen die Freiheit der genannten Wirtschaftsteilnehmer erhalten, die es ihnen ermöglicht, aus etwaigen niedrigeren Gestehungspreisen tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36).

    Außerdem ist diese Bestimmung Teil des Systems der Tabakbesteuerung, wonach der vom Hersteller oder vom Importeur festgelegte und behördlich gebilligte Preis als Höchstpreis vorgeschrieben ist und als solcher auf allen Ebenen des Vertriebssystems bis hin zum Verkauf an den Verbraucher einzuhalten ist, um zu verhindern, dass die Integrität der Steuereinnahmen durch die Überschreitung des vorgeschriebenen Preises gefährdet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 43).

  • EuGH, 30.04.2009 - C-531/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT VORSCHRIFTEN WIE DER ÖSTERREICHISCHEN REGELUNG ÜBER

    Auszug aus EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
    Soweit sich eine nationale Regelung über den Preis von Tabakwaren wie Art. 7 § 2bis Nr. 1 des Gesundheitsschutzgesetzes nicht auf die Merkmale dieser Erzeugnisse bezieht, sondern nur die Modalitäten betrifft, unter denen sie verkauft werden dürfen, ist sie als Regelung über Verkaufsmodalitäten anzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 30. April 2009, Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft, C-531/07, EU:C:2009:276, Rn. 20).
  • EuGH, 29.01.1985 - 231/83

    Cullet / Leclerc

    Auszug aus EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
    Hingegen verstößt eine Regelung, die nicht darauf gerichtet ist, den Abschluss von Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Einzelhändlern oder andere der in Art. 101 Abs. 1 AEUV genannten Verhaltensweisen vorzuschreiben, sondern es vielmehr den Behörden überlässt, die Endverkaufspreise festzusetzen, nicht gegen diese Vorschrift in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 1985, Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers, 231/83, EU:C:1985:29, Rn. 17 und 18).
  • EuGH, 17.11.1993 - C-245/91

    Strafverfahren gegen Ohra Schadeverzekeringen

    Auszug aus EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
    Ferner wird der Abschluss wettbewerbswidriger Vereinbarungen durch eine Regelung, die ein aus sich heraus wirksames Verbot ausspricht, weder vorgeschrieben noch erleichtert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 1991, 0hra Schadeverzekeringen, C-245/91, EU:C:1993:887, Rn. 11).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
    So stellen Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, selbst dann Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen dar, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, EU:C:1979:42, Rn. 6, 14 und 15).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Maßnahme eines Mitgliedstaats, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5, und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 31).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Auszug aus EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Maßnahme eines Mitgliedstaats, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5, und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 31).
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
    Dementsprechend hat der Gerichtshof sinngemäß entschieden, dass Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2011/64 nicht dahin ausgelegt werden darf, dass er einer Regelung entgegensteht, die für den Verkauf von importierten oder im Inland hergestellten Tabakwaren an den Verbraucher einen Verkaufspreis, nämlich den auf dem Steuerzeichen angegebenen Preis, vorschreibt, sofern dieser Preis vom Hersteller oder vom Importeur frei festgesetzt worden ist (vgl. entsprechend Urteil vom 16. November 1977, GB-Inno-BM, 13/77, EU:C:1977:185, Rn. 63 und 64).
  • EuGH, 07.10.2010 - C-515/08

    dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV und 57

  • EuGH, 16.07.2015 - C-369/14

    Sommer Antriebs- und Funktechnik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektro- und

  • EuGH, 15.07.2021 - C-190/20

    DocMorris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verschreibungspflichtige

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Anwendung derartiger Regelungen auf den Verkauf von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat, die den von diesem Staat aufgestellten Bestimmungen entsprechen, nämlich nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern, als sie dies für inländische Erzeugnisse tut (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. November 1993, Keck und Mithouard, C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905, Rn. 16, und vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt, C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    60 Vgl. Urteile vom 12. November 2015, Visnapuu (C-198/14, EU:C:2015:751), und vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt (C-221/15, EU:C:2016:704).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-372/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe fallen private Scheidungen nicht

    26 Vgl. u. a. Beschluss vom 30. Juni 2011, Wamo (C-288/10, EU:C:2011:443, Rn. 26 ff.); Urteile vom 13. Juni 2013, Kostov (C-62/12, EU:C:2013:391, Rn. 24 und 25), vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt (C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 15), sowie vom 4. Mai 2017, HanseYachts (C-29/16, EU:C:2017:343, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-596/17

    Japan Tobacco International und Japan Tobacco International France - Vorlage zur

    11 Urteil vom 21. September 2016 (C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 27 bis 31).

    12 Urteil vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt (C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 Vgl. u. a. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36), und vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt (C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 24).

    21 Urteil vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt (C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 25).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

    Die strikte Akzessorietät zwischen der staatlichen Regelung und der dadurch bewirkten Wettbewerbsbeschränkung (vgl. hierzu - teilweise kritisch - Hieber, EuZW 2017, 27; Streinz, JuS 2017, 566) ist in erster Linie von kompetenzrechtlichen bzw. politischen Erwägungen getragen, da bei einer vom unternehmerischen Verhalten losgelösten Anwendung von Art. 4 Abs. 3 EUV i.V.m. Art. 101 AEUV die Möglichkeit der Mitgliedsstaaten zu wirtschaftlichen Interventionen potenziell erheblich eingeschränkt werden könnte (vgl. Hieber a.a.O., Dohms in: Wiedemann, HdB KartR, 4. Aufl., § 35 Rn. 229).
  • EuGH, 23.11.2017 - C-427/16

    CHEZ Elektro Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Freier

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs betrifft Art. 101 AEUV zwar nur das Verhalten von Unternehmen und nicht als Gesetz oder Verordnung ergangene Maßnahmen der Mitgliedstaaten, aber in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV, der eine Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten begründet, verbietet er es den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (Urteil vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt, C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es liegt eine Verletzung von Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 101 AEUV verstoßende Absprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteil vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt, C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.01.2024 - C-438/22

    Em akaunt BG

    Art. 101 AEUV betrifft zwar nur das Verhalten von Unternehmen und nicht als Gesetz oder Verordnung ergangene Maßnahmen der Mitgliedstaaten, aber in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV, der eine Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten begründet, verbietet er es den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (Urteil vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt, C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 77/20

    REGENT - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anforderungen an die

    Danach liegt eine Verletzung von Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV nur vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 101 AEUV verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (st. Rspr., EuGH, Urteil vom 21. September 2016 - C-221/15, juris Rn. 43 f. - Kommission/Deutschland mwN).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22

    Oilchart International

    11 Arrêts du 21 septembre 2016, Etablissements Fr. Colruyt (C-221/15, EU:C:2016:704, point 15), et du 5 juin 2018, Grupo Norte Facility (C-574/16, EU:C:2018:390, point 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2016 - C-638/15

    Eko-Tabak

    3 - Vgl. z. B. Urteil vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt (C-221/15, EU:C:2016:704).

    8 - Vgl. Urteil vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt (C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 21).

  • EuGH, 19.01.2023 - C-147/21

    Der in der Union durch die Verordnung über Biozidprodukte erreichte

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-649/18

    A () und vente de médicaments en ligne)

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 79/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 758/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 78/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 81/20

    Festlegung der Berechnung distanzunabhängiger Ein- und Ausspeiseentgelte

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 80/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 761/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-147/21

    CIHEF u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften -

  • EuGH, 28.03.2019 - C-101/18

    Idi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der Verfahren zur Vergabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2017 - C-518/16

    ZPT AD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-700/20

    Generalanwalt Collins: Ein Urteil entsprechend einem Schiedsspruch kann eine für

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - Kart 758/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Ermächtigungsgrundlage

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-295/16

    Europamur Alimentación

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht