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   EuGH, 21.09.2023 - C-478/21 P   

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https://dejure.org/2023,24749
EuGH, 21.09.2023 - C-478/21 P (https://dejure.org/2023,24749)
EuGH, Entscheidung vom 21.09.2023 - C-478/21 P (https://dejure.org/2023,24749)
EuGH, Entscheidung vom 21. September 2023 - C-478/21 P (https://dejure.org/2023,24749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products u.a./ Kommission

    Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) 2018/140 - Einfuhren bestimmter Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Indien - Endgültiger Antidumpingzoll - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagebefugnis - Repräsentativer Verband von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) 2018/140 - Einfuhren bestimmter Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Indien - Endgültiger Antidumpingzoll - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagebefugnis - Repräsentativer Verband von ...

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products u.a./ Kommission

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EUV 2018/140 ; EUV 2016/1036 Art 3 ; EUV 2016/1036 Art 6 Abs 1 ; EUV 2016/1036 Art 19 Abs 1 ; EUV 2016/1036 Art 19 Abs 2 ; EUV 2016/1036 Art 20 Abs 2 ; EUV 2016/1036 Art 20 Abs 4

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EUV 2018/140, EUV 2016/1036 Art 3, EUV 2016/1036 Art 6 Abs 1, EUV 2016/1036 Art 19 Abs 1, EUV 2016/1036 Art 19 Abs 2, EUV 2016/1036 Art 20 Abs 2, EUV 2016/1036 Art 20 Abs 4
    Antidumpingzoll, Gusseisen, Volksrepublik China, Indien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products u.a./ Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2024, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 20.01.2022 - C-891/19

    Kommission/ Hubei Xinyegang Special Tube

    Auszug aus EuGH, 21.09.2023 - C-478/21
    Dieses weite Ermessen betrifft insbesondere die Feststellung einer Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union im Rahmen eines Antidumpingverfahrens (Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies gilt insbesondere für die Feststellung der Faktoren im Rahmen einer Antidumpinguntersuchung, die eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union hervorrufen (Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Grundverordnung verpflichtet die Kommission daher grundsätzlich nicht dazu, die Prüfung, ob eine Preisunterbietung vorliegt, auf einer anderen Ebene als der Ebene der gleichartigen Ware durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 73 bis 75).

    Da die Kommission nach Art. 3 Abs. 2 der Grundverordnung eine "objektive Prüfung" der Auswirkungen der gedumpten Einfuhren auf die Preise der gleichartigen Waren des Wirtschaftszweigs der Union durchführen muss, ist sie jedoch verpflichtet, bei ihrer Prüfung der Preisunterbietung alle relevanten positiven Beweise zu berücksichtigen, zu denen gegebenenfalls die die verschiedenen Segmente des Markts für die betroffene Ware betreffenden Beweise gehören können (Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 77).

    Damit gewährleistet ist, dass die Prüfung des Vorliegens der Preisunterbietung objektiv erfolgt, kann die Kommission in solchen Fällen nämlich verpflichtet sein, die Marktanteile der einzelnen Warentypen und die zwischen den Marktsegmenten bestehenden Preisunterschiede zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 78 bis 81, 110 und 111).

    Nach dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 2 und 3 der Grundverordnung, auf den Art. 3 Abs. 6 der Grundverordnung verweist, ist die Kommission nämlich nicht verpflichtet, bei der Prüfung der Auswirkungen der gedumpten Einfuhren auf die Preise des Wirtschaftszweiges der Union alle Verkäufe der gleichartigen Ware durch den Wirtschaftszweig der Union zu berücksichtigen (Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 152, 153 und 159).

    Ein Vergleich der Verkäufe dieser Unternehmen wird aber im Rahmen der Prüfung einer Preisunterbietung häufig schwieriger sein als im Rahmen der Ermittlung der Dumpingspanne, da sich die Palette der von diesen verschiedenen Unternehmen verkauften Warentypen wohl eher nur teilweise überschneiden wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 154 und 155).

    Zwar hat eine größere Detaillierung der PCN den Vorteil, dass Warentypen verglichen werden, die mehr gemeinsame physische und technische Merkmale aufweisen, doch hat sie umgekehrt den Nachteil, dass bestimmte Warentypen, die von den einen oder den anderen betroffenen Unternehmen verkauft werden, keine Entsprechung haben und daher bei dieser Prüfung weder verglichen noch berücksichtigt werden können (Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 156 und 157).

    Sie wird jedoch durch die der Kommission durch Art. 3 Abs. 2 der Grundverordnung auferlegte Verpflichtung begrenzt, die Auswirkungen der gedumpten Einfuhren auf die Preise des Wirtschaftszweigs der Union objektiv zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 158).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-569/13

    Bricmate - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Auf die Einfuhren von

    Auszug aus EuGH, 21.09.2023 - C-478/21
    Die Ausführungen in Rn. 68 des Urteils vom 10. September 2015, Bricmate (C-569/13, EU:C:2015:572), bestätigten diese Auffassung.

    Die Verpflichtung, sich auf eindeutige Beweise zu stützen und alle verfügbaren Informationen zu berücksichtigen, um solche Beweise zu erlangen, sei eine absolute Verpflichtung, die von jeglichen Fristen unabhängig sei, wie der Gerichtshof in Rn. 68 seines Urteils vom 10. September 2015, Bricmate (C-569/13, EU:C:2015:572), bestätigt habe.

    Werden aber bestimmte Informationen von einer Partei des Antidumpingverfahrens substantiiert bestritten, hat die Kommission sorgfältig zu prüfen, ob die Partei die Informationen zu Recht bestreitet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Bricmate, C-569/13, EU:C:2015:572, Rn. 68), und, wenn ja, ihre Schlussfolgerungen auf andere, zuverlässige Informationen zu stützen.

  • EuGH, 28.02.2019 - C-465/16

    Rat / Growth Energy und Renewable Fuels Association - Rechtsmittel - Dumping -

    Auszug aus EuGH, 21.09.2023 - C-478/21
    Im Rahmen der Prüfung eines Rechtsmittels kann der Gerichtshof die Zulässigkeit einer Klage daher unabhängig davon beurteilen, ob eine Partei, die eine Rechtsmittelbeantwortung eingereicht hat, geltend gemacht hat, dass die Klage unzulässig ist, ohne ein Anschlussrechtsmittel gemäß Art. 176 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs eingelegt zu haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association, C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 56 bis 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der genaue Umfang des Anfechtungsrechts eines Einzelnen gegenüber einer Unionshandlung hängt nämlich von seiner durch das Unionsrecht bestimmten rechtlichen Stellung zum Schutz der so anerkannten legitimen Interessen ab (Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association, C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Letzteres stand damit der Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch den Verband im Namen seiner Mitglieder nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association, C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 120 bis 125).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-465/16

    Rat / Growth Energy und Renewable Fuels Association

    Auszug aus EuGH, 21.09.2023 - C-478/21
    Im Rahmen der Prüfung eines Rechtsmittels kann der Gerichtshof die Zulässigkeit einer Klage daher unabhängig davon beurteilen, ob eine Partei, die eine Rechtsmittelbeantwortung eingereicht hat, geltend gemacht hat, dass die Klage unzulässig ist, ohne ein Anschlussrechtsmittel gemäß Art. 176 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs eingelegt zu haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association, C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 56 bis 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der genaue Umfang des Anfechtungsrechts eines Einzelnen gegenüber einer Unionshandlung hängt nämlich von seiner durch das Unionsrecht bestimmten rechtlichen Stellung zum Schutz der so anerkannten legitimen Interessen ab (Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association, C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Letzteres stand damit der Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch den Verband im Namen seiner Mitglieder nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association, C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 120 bis 125).

  • EuGH, 10.11.2022 - C-211/20

    Vom Gericht für nichtig erklärter Beschluss über eine staatliche Beihilfe

    Auszug aus EuGH, 21.09.2023 - C-478/21
    Zur Zulässigkeit des ersten Teils des dritten Rechtsmittelgrundes ist festzustellen, dass ein Rechtsmittel nach Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs nach ständiger Rechtsprechung nur zulässig ist, wenn in der Rechtsmittelschrift die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnet sind (vgl. u. a. Urteile vom 10. November 2022, Kommission/Valencia Club de Fútbol, C-211/20 P, EU:C:2022:862, Rn. 29, und vom 15. Dezember 2022, Picard/Kommission, C-366/21 P, EU:C:2022:984, Rn. 52).

    Außerdem muss sich eine solche Verfälschung nach ständiger Rechtsprechung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 10. November 2022, Kommission/Valencia Club de Fútbol, C-211/20 P, EU:C:2022:862, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.05.2022 - C-260/20

    Kommission/ Hansol Paper - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU)

    Auszug aus EuGH, 21.09.2023 - C-478/21
    Nach der Grundverordnung ist es Sache der Kommission als ermittelnder Behörde, festzustellen, ob ein Dumping, eine Schädigung und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren und der Schädigung vorliegen (Urteil vom 12. Mai 2022, Kommission/Hansol Paper, C-260/20 P, EU:C:2022:370, Rn. 47).

    Die Kommission ist nämlich verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2022, Kommission/Hansol Paper, C-260/20 P, EU:C:2022:370, Rn. 50 die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.07.2020 - C-104/19

    Donex Shipping and Forwarding

    Auszug aus EuGH, 21.09.2023 - C-478/21
    Die Grundverordnung räumt bestimmten interessierten Parteien also Rechte und Verfahrensgarantien ein, deren Ausübung allerdings von der aktiven Beteiligung dieser Personen am Verfahren selbst abhängt, die sich zumindest in der Stellung eines schriftlichen Antrags innerhalb bestimmter Fristen äußern muss (Urteil vom 9. Juli 2020, Donex Shipping and Forwarding, C-104/19, EU:C:2020:539, Rn. 70).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Verteidigungsrechte subjektiven Charakter haben, so dass die betroffenen Parteien selbst in der Lage sein müssen, sie wirksam auszuüben, unabhängig von der Art des Verfahrens, dem sie unterliegen (Urteil vom 9. September 2021, Adler Real Estate u. a., C-546/18, EU:C:2021:711, Rn. 59), und dass ein Unternehmen, das nicht an einem Dumpinguntersuchungsverfahren beteiligt war und mit keinem ausführenden Hersteller des von der Untersuchung betroffenen Landes verbunden ist, in einem Verfahren, an dem es nicht beteiligt war, für sich keine Verteidigungsrechte beanspruchen kann (Urteil vom 9. Juli 2020, Donex Shipping and Forwarding, C-104/19, EU:C:2020:539, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-872/19

    Für eine Klage gegen eine Verordnung, mit der restriktive Maßnahmen in Bezug auf

    Auszug aus EuGH, 21.09.2023 - C-478/21
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung dieses Begriffs nicht nur der Wortlaut der Bestimmungen, in denen er vorkommt, sondern auch der Zusammenhang dieser Bestimmungen und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat [Beeinträchtigung eines Drittstaats], C-872/19 P, EU:C:2021:507, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum Begriff der juristischen Person im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV hat der Gerichtshof festgestellt, dass darunter sowohl private juristische Personen als auch öffentliche Einheiten und Drittstaaten fallen, ohne deren demokratische Verfasstheit anzusprechen oder zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat [Beeinträchtigung eines Drittstaats], C-872/19 P, EU:C:2021:507, Rn. 41 bis 52).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-79/20

    Yieh United Steel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.09.2023 - C-478/21
    Wegen des Vorrangs der von der Union geschlossenen internationalen Übereinkünfte gegenüber den Bestimmungen des abgeleiteten Unionsrechts ist der Begriff der repräsentativen Verbände von Ein- und Ausführern nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Übereinkünften auszulegen, zu denen das Antidumping-Übereinkommen gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Yieh United Steel/Kommission, C-79/20 P, EU:C:2022:305 Rn. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Gericht hat daher nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz zu prüfen, sondern auch zu kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen sind, und ob sie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen zu stützen vermögen (Urteil vom 28. April 2022, Yieh United Steel/Kommission, C-79/20 P, EU:C:2022:305, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der

    Auszug aus EuGH, 21.09.2023 - C-478/21
    Die Charta der Grundrechte erkennt den Vereinigungen nämlich das Recht zu, ihre Tätigkeiten fortzusetzen und ohne ungerechtfertigte staatliche Eingriffe zu arbeiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn [Transparenz von Vereinigungen], C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 110 bis 113).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

  • EuGH, 02.02.2023 - C-649/20

    Staatliche Beihilfen: Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission

  • EuGH, 16.02.2012 - C-191/09

    Rat / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Antidumpingzölle -

  • EuGH, 22.03.2012 - C-338/10

    GLS - Dumping - Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder

  • EuGH, 09.09.2021 - C-546/18

    Adler Real Estate u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht -

  • EuGH, 13.03.2018 - C-384/16

    European Union Copper Task Force / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuGH, 14.09.2016 - C-519/15

    Trafilerie Meridionali / Kommission

  • EuGH, 03.06.2021 - C-39/20

    Jumbocarry Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 952/2013

  • EuG, 28.10.2004 - T-35/01

    Shanghai Teraoka Electronic / Rat - Dumping - Einführung endgültiger

  • EuG, 24.09.2019 - T-500/17

    Hubei Xinyegang Special Tube/ Kommission

  • EuGH, 15.12.2022 - C-366/21

    Picard / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete -

  • EuGH, 10.03.1992 - 177/87

    Sanyo Electric / Rat

  • EuGH, 16.02.1965 - 14/64

    Barge / EGKS Hohe Behörde

  • EuGH, 12.07.2022 - C-348/20

    Gerichtshof erklärt Klage der Nord Stream 2 AG gegen Richtlinie zur Erstreckung

  • EuGH, 27.02.2014 - C-133/12

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 02.09.2021 - C-647/19

    Die Kommission muss neu prüfen, ob der 2014 erfolgte Verkauf des Nürburgrings mit

  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

  • EuGH, 17.02.2009 - C-483/07

    Galileo Lebensmittel / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

  • EuGH, 16.03.2023 - C-439/20

    Kommission/ Jiangsu Seraphim Solar System

  • EuG, 19.05.2021 - T-254/18

    China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic

  • EuGH, 29.02.2024 - C-95/23

    Euranimi/ Kommission

    Il ressort d'une jurisprudence établie qu'une association chargée de défendre les intérêts collectifs de certaines entreprises n'est en principe recevable à introduire un recours en annulation au titre de l'article 263, quatrième alinéa, TFUE que si elle peut faire valoir un intérêt propre ou si les entreprises qu'elle représente ou certaines d'entre elles ont qualité pour agir à titre individuel (arrêt du 21 septembre 2023, China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products e.a./Commission, C-478/21 P, EU:C:2023:685, point 80 ainsi que jurisprudence citée).

    Ainsi, est recevable, en vertu de cette disposition, le recours introduit par une association agissant en lieu et place d'un ou de plusieurs de ses membres qui auraient pu eux-mêmes introduire un recours recevable (arrêt du 21 septembre 2023, China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products e.a./Commission, C-478/21 P, EU:C:2023:685, point 81 ainsi que jurisprudence citée).

  • EuGH, 08.02.2024 - C-750/21

    Pilatus Bank/ EZB

    Wird gerügt, dass die Vollmacht eines Anwalts nicht ordnungsgemäß ausgestellt worden sei, hat die betreffende Partei also nachzuweisen, dass die Vollmacht ordnungsgemäß ausgestellt wurde (Urteil vom 21. September 2023, China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products u. a./Kommission, C-478/21 P, EU:C:2023:685, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-779/21

    Kommission/ Front Polisario

    Voir, par analogie, arrêt du 21 septembre 2023, China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products e.a./Commission (C-478/21 P, EU:C:2023:685, point 67) (qui conditionne le statut d'« association représentative " à la présence d'intérêts généraux et collectifs des importateurs ou des exportateurs dans un État tiers et à l'absence d'ingérence d'un État tiers).
  • EuGH, 08.02.2024 - C-256/22

    Pilatus Bank/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht

    Wird gerügt, dass die Vollmacht eines Anwalts nicht ordnungsgemäß ausgestellt worden sei, hat die betreffende Partei also nachzuweisen, dass die Vollmacht ordnungsgemäß ausgestellt wurde (Urteil vom 21. September 2023, China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products u. a./Kommission, C-478/21 P, EU:C:2023:685, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.01.2024 - C-363/22

    Planistat Europe und Charlot/ Kommission

    Soweit dieser erste Teil dahin zu verstehen ist, dass mit ihm insofern eine Verfälschung des Vorbringens der Rechtsmittelführer geltend gemacht wird, als das Gericht außer Acht gelassen habe, dass sich der behauptete Schaden aus der Kombination der Übermittlung dieses Vermerks und seiner medialen Verbreitung ergebe, so geht nach ständiger Rechtsprechung aus Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung hervor, dass in der Rechtsmittelschrift die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die konkreten rechtlichen Argumente, die diesen Antrag stützen, genau bezeichnet werden müssen; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (Urteil vom 21. September 2023, China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products u. a./Kommission, C-478/21 P, EU:C:2023:685, Rn. 162 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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