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   EuGH, 22.06.2023 - C-660/21   

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https://dejure.org/2023,14214
EuGH, 22.06.2023 - C-660/21 (https://dejure.org/2023,14214)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.2023 - C-660/21 (https://dejure.org/2023,14214)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2023 - C-660/21 (https://dejure.org/2023,14214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    K.B. und F.S. (Relevé d'office dans le domaine pénal)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2012/13/EU - Art. 3 und 4 - Verpflichtung der zuständigen Behörden, Verdächtige und beschuldigte Personen umgehend über ihr Recht auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2012/13/EU - Art. 3 und 4 - Verpflichtung der zuständigen Behörden, Verdächtige und beschuldigte Personen umgehend über ihr Recht auf ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Schutz der Grundrechte: Das EU-Recht steht einem dem nationalen Richter auferlegten Verbot, von Amts wegen einen Verstoß gegen die Pflicht zu prüfen, einen Verdächtigen umgehend über sein Recht auf Aussageverweigerung zu belehren, grundsätzlich nicht entgegen

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2707
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 02.02.2021 - C-481/19

    Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln,

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass das Recht auf Aussageverweigerung nicht nur durch diesen Artikel, sondern auch durch Art. 47 Abs. 2 der Charta garantiert wird, der das Recht einer Person betrifft, dass ihre Sache in einem fairen Verfahren verhandelt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Februar 2021, Consob, C-481/19, EU:C:2021:84, Rn. 45).

    Bei der Auslegung der durch Art. 47 Abs. 1 und 2 sowie Art. 48 Abs. 2 der Charta garantierten Rechte muss der Gerichtshof daher die entsprechenden durch die Art. 6 und 13 EMRK in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte garantierten Rechte als Mindestschutzstandard berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 2021, Consob, C-481/19, EU:C:2021:84, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. März 2023, 1ntermarché Casino Achats/Kommission, C-693/20 P, EU:C:2023:172, Rn. 41 bis 43).

  • EuGH, 19.09.2019 - C-467/18

    Rayonna prokuratura Lom

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
    Zum anderen geht aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 2012/13 hervor, dass diese sich insbesondere auf die in den Art. 47 und 48 der Charta genannten Rechte stützt und dazu beitragen soll, dass diese Rechte bei Verdächtigen oder beschuldigten Personen im Rahmen von Strafverfahren gewahrt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2019, Rayonna prokuratura Lom, C-467/18, EU:C:2019:765, Rn. 37).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2012/13 angesichts der Bedeutung des durch Art. 47 Abs. 1 der Charta geschützten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf jeder nationalen Maßnahme entgegensteht, die ein Hindernis für die Ausübung wirksamer Rechtsbehelfe im Fall der Verletzung der durch die Richtlinie geschützten Rechte darstellt (Urteil vom 19. September 2019, Rayonna prokuratura Lom, C-467/18, EU:C:2019:765, Rn. 57).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
    Im Urteil vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck (C-312/93, EU:C:1995:437), habe der Gerichtshof jedoch entschieden, dass das Unionsrecht der Anwendung einer nationalen Verfahrensvorschrift entgegenstehe, die es einem im Rahmen seiner Zuständigkeit angerufenen nationalen Gericht verbiete, von Amts wegen die Vereinbarkeit eines innerstaatlichen Rechtsakts mit einer Vorschrift des Unionsrechts zu prüfen, wenn sich kein Verfahrensbeteiligter innerhalb einer bestimmten Frist auf die letztgenannte Vorschrift berufen habe.

    Zum einen räumte nämlich in der Rechtssache, in der das Urteil vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck (C-312/93, EU:C:1995:437), ergangen ist, das nationale Recht dem Gericht die Befugnis ein, die Vereinbarkeit eines innerstaatlichen Rechtsakts mit einer Bestimmung des Unionsrechts von Amts wegen zu prüfen.

  • EuGH, 22.12.2022 - C-61/21

    Umwelt und Verbraucher

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
    Der Gerichtshof hat insoweit aus allem, was das einzelstaatliche Gericht vorgelegt hat, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 22. Dezember 2022, Ministre de la Transition écologique und Premier ministre [Haftung des Staates für die Luftverschmutzung], C-61/21, EU:C:2022:1015, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 27.11.2008 - 36391/02

    Wirksamkeitsverpflichtete Konventionsauslegung; Recht auf konkreten und wirksamen

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
    Diese Auslegung dieser Bestimmungen der Richtlinie 2012/13 im Licht der Art. 47 und 48 der Charta wird durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 EMRK bestätigt, der bereits entschieden hat, dass die besondere Verletzbarkeit des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zur Vorbereitung des Gerichtsverfahrens nur durch den Beistand eines Verteidigers angemessen ausgeglichen werden kann, der insbesondere dafür sorgen muss, dass das Recht jedes Beschuldigten geachtet wird, sich nicht selbst belasten zu müssen (EGMR, 27. November 2008, Salduz/Türkei, ECLI:CE:ECHR:2008:1127JUD003639102, § 54).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-742/19

    Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
    Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 15. Juli 2021, Ministrstvo za obrambo, C-742/19, EU:C:2021:597, Rn. 31).
  • EGMR, 13.09.2016 - 50541/08

    Aufschub des Rechts auf Verteidigerbeistand (Recht auf ein faires Verfahren;

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
    Daher ist in dem Fall, dass ein Verdächtiger nicht rechtzeitig über sein Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen und die Aussage zu verweigern, belehrt wurde, zu prüfen, ob das Strafverfahren insgesamt trotz dieses Mangels als fair angesehen werden kann, und zwar unter Berücksichtigung einer Reihe von Faktoren wie beispielsweise der Frage, ob die ohne diese Belehrung gewonnenen Aussagen wesentlicher oder wichtiger Bestandteil der belastenden Unterlagen sind, sowie das Gewicht des übrigen Akteninhalts (vgl. in diesem Sinne EGMR, 13. September 2016, 1brahim u. a./Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:2016:0913JUD005054108, §§ 273 und 274).
  • EuGH, 09.03.2023 - C-693/20

    Intermarché Casino Achats/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
    Bei der Auslegung der durch Art. 47 Abs. 1 und 2 sowie Art. 48 Abs. 2 der Charta garantierten Rechte muss der Gerichtshof daher die entsprechenden durch die Art. 6 und 13 EMRK in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte garantierten Rechte als Mindestschutzstandard berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 2021, Consob, C-481/19, EU:C:2021:84, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. März 2023, 1ntermarché Casino Achats/Kommission, C-693/20 P, EU:C:2023:172, Rn. 41 bis 43).
  • EuGH, 01.08.2022 - C-242/22

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
    Allerdings sind die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. e, Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2012/13 nach Art. 51 Abs. 1 der Charta verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten, die sich sowohl aus dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und aus dem Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 47 Abs. 1 und 2 der Charta als auch aus den in Art. 48 Abs. 2 der Charta verankerten Verteidigungsrechten ergeben, die durch diese Bestimmungen der Richtlinie 2012/13 konkretisiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, TL, C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 42).
  • EGMR, 28.01.2020 - 27582/07

    MEHMET ZEKI ÇELEBI v. TURKEY

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Feststellung eines Verfahrensfehlers den innerstaatlichen Gerichten obliegt, zu beurteilen, ob dieser Fehler im Verlauf des anschließenden Verfahrens behoben wurde, und das Fehlen einer solchen Beurteilung für sich genommen prima facie mit den Erfordernissen eines fairen Verfahrens im Sinne von Art. 6 EMRK unvereinbar ist (EGMR, 28. Januar 2020, Mehmet Zeki Çelebi/Türkei, CE:ECHR:2020:0128JUD002758207, § 51).
  • RG, 10.06.1913 - V 93/13

    Wer hat den Gewahrsam am Inhalt eines verschlossenen Behältnisses, das sich im

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Real Madrid Club de Fútbol - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    29 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2023, K. B. und F. S. (Prüfung von Amts wegen im strafrechtlichen Bereich) (C-660/21, EU:C:2023:498, Rn. 41).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-66/22

    Infraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias - Vorlage zur

    Insoweit kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2023, K. B. und F. S. [Prüfung von Amts wegen im Strafverfahren], C-660/21, EU:C:2023:498, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-603/22

    M.S. u.a. (Droits procéduraux d'une personne mineure) - Vorlage zur

    56 Urteil vom 22. Juni 2023, K.B. und F.S. (Prüfung von Amts wegen im Strafverfahren) (C-660/21, EU:C:2023:498, Rn. 48).
  • EuGH, 27.09.2023 - C-58/23

    Abboudnam - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Art. 46 Abs. 4 dieser Richtlinie steht damit jeder nationalen Maßnahme entgegen, die an einer wirksamen Ausübung der Rechtsbehelfe im Sinne von Abs. 1 dieses Artikels hindert (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Juni 2023, K. B. und F. S. [Prüfung von Amts wegen im Strafrecht], C-660/21, EU:C:2023:498, Rn. 37).

    Folglich müssen die Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Rechtsbehelfsfristen gemäß einer unionsrechtlichen Bestimmung wie Art. 46 Abs. 4 der Richtlinie 2013/32 nach Art. 51 Abs. 1 der Charta die Achtung des in Art. 47 der Charta verankerten - und in besagtem Art. 46 konkretisierten - Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht sicherstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe, C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 34, und vom 22. Juni 2023, K. B. und F. S. [Prüfung von Amts wegen im Strafrecht], C-660/21, EU:C:2023:498, Rn. 40).

  • EuGH, 09.11.2023 - C-125/22

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Notion d'atteintes graves) - Vorlage

    Bei der Auslegung der in Art. 4 der Charta garantierten Rechte sind daher die entsprechenden durch Art. 3 EMRK in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte garantierten Rechte als Mindestschutzstandard zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Juni 2023, K.B. und F.S. [Prüfung von Amts wegen im Strafverfahren], C-660/21, EU:C:2023:498, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-15/24

    Stachev

    32 Urteil vom 22. Juni 2023, K. B. und F. S. (Prüfung von Amts wegen im Strafverfahren) (C-660/21, EU:C:2023:498, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-582/21

    Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision

    (Prüfung von Amts wegen im Strafverfahren) (C-660/21, EU:C:2023:498, im Folgenden: K.B. und F.S .
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