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   EuGH, 28.09.2023 - C-133/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25548
EuGH, 28.09.2023 - C-133/22 (https://dejure.org/2023,25548)
EuGH, Entscheidung vom 28.09.2023 - C-133/22 (https://dejure.org/2023,25548)
EuGH, Entscheidung vom 28. September 2023 - C-133/22 (https://dejure.org/2023,25548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    LACD

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 2 Nr. 14 - Richtlinie (EU) 2019/771 - Art. 2 Nr. 12 - Gewerbliche Garantie - Eigenschaften oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen der verkauften Ware, die in der ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 2 Nr. 14 - Richtlinie (EU) 2019/771 - Art. 2 Nr. 12 - Gewerbliche Garantie - Eigenschaften oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen der verkauften Ware, die in der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Wettbewerbsrecht: LACD/BB Sport

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auch eine "Zufriedenheitsgarantie" ist eine Garantie im Sinne von § 479 BGB

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch eine "Zufriedenheitsgarantie" kann eine Garantie im Sinne von § 479 BGB sein so dass eine entsprechende Garantieerklärung erforderlich ist

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zufriedenheitsgarantie ist Garantie im rechtlichen Sinn

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zufriedenheitsgarantie ist Garantie im Rechtssinn

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3695
  • GRUR 2023, 1549
  • EuZW 2023, 1111
  • MMR 2024, 314
  • K&R 2023, 730
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.05.2022 - C-179/21

    Ein Unternehmer, der auf Websites wie Amazon eine nicht von ihm selbst

    Auszug aus EuGH, 28.09.2023 - C-133/22
    Darüber hinaus ist die Verpflichtung eines Unternehmers, die erworbene Ware bei mangelnder Zufriedenheit des betreffenden Verbrauchers zurückzunehmen, Ausdruck der in Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten unternehmerischen Freiheit dieses Unternehmers, die bei der Auslegung der Richtlinie 2011/83 im Licht des in ihrem vierten Erwägungsgrund angegebenen Zwecks, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen, gleichfalls zu wahren ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, Victorinox, C-179/21, EU:C:2022:353, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.10.2021 - C-825/19

    Beeren-, Wild-, Feinfrucht - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion -

    Auszug aus EuGH, 28.09.2023 - C-133/22
    Dass ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 21. Oktober 2021, Beeren-, Wild-, Feinfrucht, C-825/19, EU:C:2021:869, Rn. 24 bis 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.04.2024 - C-308/22

    PAN Europe (Closer) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Dass ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 28. September 2023, LACD, C-133/22, EU:C:2023:710, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.04.2024 - C-309/22

    PAN Europe (Évaluation des propriétés de perturbation endocrinienne)

    Dass ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 28. September 2023, LACD, C-133/22, EU:C:2023:710, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.01.2024 - C-303/22

    CROSS Zlín

    Die Schlussanträge des Generalanwalts oder ihre Begründung binden den Gerichtshof nicht (Urteil vom 28. September 2023, LACD, C-133/22, EU:C:2023:710, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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