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   EuGH - C-369/20   

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EuGH - C-369/20 (https://dejure.org/9999,125393)
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Wird zitiert von ... (12)

  • EuGH, 26.04.2022 - C-368/20

    Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner

    In den verbundenen Rechtssachen C-368/20 und C-369/20.

    Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (C-369/20).

    Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen NW und der Landespolizeidirektion Steiermark (Österreich) (C-368/20) und der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (Österreich) (C-369/20) über Grenzkontrollen, bei denen der Betroffene in dem einen Fall aufgefordert wurde, einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen, und in dem anderen, einen Reisepass vorzuzeigen.

    Mit Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs vom 10. September 2020 sind die Rechtssachen C-368/20 und C-369/20 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass das vorlegende Gericht mit der ersten Frage in der Rechtssache C-368/20 und der ersten Frage in der Rechtssache C-369/20 wissen möchte, ob Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex dahin auszulegen ist, dass er einer vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen auf der Grundlage der Art. 25 und 27 dieses Kodex entgegensteht, wenn diese Wiedereinführung, die sich aus der aufeinanderfolgenden Anwendung der in Art. 25 des Schengener Grenzkodex vorgesehenen Zeiträume ergibt, die in Art. 25 Abs. 4 festgelegte Gesamthöchstdauer von sechs Monaten überschreitet.

    Nach alledem ist auf die erste Frage in der Rechtssache C-368/20 und die erste Frage in der Rechtssache C-369/20 zu antworten, dass Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex dahin auszulegen ist, dass er einer vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen durch einen Mitgliedstaat auf der Grundlage der Art. 25 und 27 des Schengener Grenzkodex entgegensteht, wenn deren Dauer die in Art. 25 Abs. 4 dieses Kodex festgelegte Gesamthöchstdauer von sechs Monaten überschreitet und keine neue Bedrohung vorliegt, die eine erneute Anwendung der in diesem Art. 25 vorgesehenen Zeiträume rechtfertigen würde.

    In Anbetracht der Antwort auf die erste Frage in den vorliegenden Rechtssachen sind weder die zweite Frage in der Rechtssache C-368/20 noch die zweite Frage in der Rechtssache C-369/20 zu beantworten.

    Mit der dritten Frage in der Rechtssache C-369/20 möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der ein Mitgliedstaat eine Person bei Androhung einer Sanktion dazu verpflichtet, bei der Einreise in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats über eine Binnengrenze einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen, wenn die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, in deren Rahmen diese Verpflichtung auferlegt wird, gegen diese Bestimmung verstößt.

    Folglich ist auf die dritte Frage in der Rechtssache C-369/20 zu antworten, dass Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der ein Mitgliedstaat eine Person bei Androhung einer Sanktion dazu verpflichtet, bei der Einreise in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats über eine Binnengrenze einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen, wenn die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, in deren Rahmen diese Verpflichtung auferlegt wird, gegen diese Bestimmung verstößt.

  • EuGH, 05.12.2023 - C-128/22

    Covid-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und

    In jedem Fall darf die Dauer einer solchen vorübergehenden Wiedereinführung nicht über das Maß hinausgehen, das zur Bewältigung dieser Bedrohung unbedingt erforderlich ist, und muss in einem angemessenen Verhältnis zu dieser Bedrohung stehen, wobei die Art der zu diesem Zweck vorzunehmenden Bewertung und das zu befolgende Verfahren insbesondere in den Art. 26 bis 28 des Schengener Grenzkodex detailliert geregelt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 54, 63, 67 und 68).

    Da die durch die letztgenannte Bestimmung eingeführte Ausnahme von Art. 22 des Schengener Grenzkodex eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 64 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), kann eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit als solche die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen nicht rechtfertigen.

  • EuGH, 13.10.2022 - C-616/20

    M2Beauté Cosmetics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel -

    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "beeinflussen" zwar entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch nichts über den positiven oder schädlichen Charakter der Wirkungen aussagt, dass jedoch nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 56).
  • EuGH, 25.04.2024 - C-301/22

    Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.11.2022 - C-253/20

    Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-716/20

    RTL Television

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-399/21

    IRnova

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.02.2023 - C-208/21

    Towarzystwo Ubezpieczen Ż (Contrats types d'assurance trompeurs)

    Was als Erstes die Auslegung von Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20

    Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    37 Vgl. die derzeit beim Gerichtshof anhängigen verbundenen Rechtssachen Landespolizeidirektion Steiermark (Höchstdauer der Kontrolle an den Binnengrenzen) (C-368/20) und Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (Höchstdauer der Kontrolle an den Binnengrenzen) (C-369/20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-407/21

    UFC - Que choisir und CLCV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Wie der Gerichtshof entschieden hat und wie im 27. Erwägungsgrund des Schengener Grenzkodex ausgeführt wird, sind Ausnahmen und Abweichungen von der Freizügigkeit eng auszulegen (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer der Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-112/22

    CU (Assistance sociale - Discrimination indirecte) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-230/21

    Belgische Staat (Réfugiée mineure mariée) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

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