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   FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17   

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https://dejure.org/2019,61313
FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17 (https://dejure.org/2019,61313)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.08.2019 - 3 K 3113/17 (https://dejure.org/2019,61313)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. August 2019 - 3 K 3113/17 (https://dejure.org/2019,61313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BewG § 22 Abs. 2 ; GrStG § 17
    Vornahme eine Zurechnungsfortschreibung nach § 22 Abs. 2 BewG des Einheitswerts für vier PKW-Abstellplätze (Tiefgaragenplätze) in bisheriger Höhe und eine; Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags nach § 17 GrStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Grundbuchlich gesichertes Dauernutzungsrecht an vier PKW-Abstellplätzen in Tiefgarage als wirtschaftliche Einheit (Grundstück) im Sinne des Bewertungsgesetzes: Bestreiten des Vorliegens einer wirtschaftlichen Einheit nicht im Rahmen der Zurechnungsfortschreibung, sondern ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17
    a) Keine Auswirkung auf den Ausgang dieses Verfahrens hat dabei der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht -BVerfG- die Vorschriften zur Einheitsbewertung des Grundvermögens mit Beschluss vom 10. April 2018 ( 1 BvL 11/14 u.a. Neue Juristische Wochenschrift-NJW-2018, 1451 ) zwar für mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG -unvereinbar erklärt hat, gleichzeitig aber die Fortgeltung der diesbezüglichen Regelungen bis zum Ergehen einer Neuregelung, welche bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen muss, angeordnet hat.
  • BFH, 16.05.2018 - II R 37/14

    Maßgebliche Mieten im Ertragswertverfahren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17
    Da eine derartige Neuregelung noch nicht ergangen ist, bleiben die bisherigen Vorschriften im Streitfall anwendbar und führen, soweit sie Eingang in die angefochtene Feststellung des Einheitswerts gefunden haben, nicht zu dessen Rechtswidrigkeit (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 16. Mai 2018, II R 37/14, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2018, 692, und Urteil des FG Hamburg vom 03. Juli 2018, 3 K 236/17, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-2018, 1613 ).
  • BFH, 10.06.2015 - I R 79/13

    Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17
    Soweit die Klage sich gegen die Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags richtet, ist sie bereits unzulässig gemäß § 351 Abs. 2 AO i.V.m. § 42 FGO , weil die von der Klägerin vorgebrachten Argumente, weshalb schon keine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens vorliege, bei der Feststellung des Einheitswerts zu berücksichtigen sind und beim Grundsteuermessbetrag als Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 Abgabenordnung - AO -) keine Rolle spielen (zur Unzulässigkeit der Anfechtung von Folgebescheiden vgl. BFH, Urteil vom 10. Juni 2015 I R 79/13, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2015, 2222 , Juris Rn. 10).
  • BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Dauerwohnrechts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17
    Eine dem Eigentum ähnliche Gestaltung des Dauerwohnrechts/Dauernutzungsrechts kommt insbesondere in Betracht, wenn es zeitlich unbeschränkt bestellt ist, die privaten (und öffentlichen) Lasten vom Nutzungsberechtigten getragen werden (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, Bundessteuerblatt -BStB- II 1986, 258), im Falle des Heimfalls des Nutzungsrechts auf den Eigentümer ein Entschädigungsanspruch des Nutzungsberechtigten besteht und die Veräußerung des Nutzungsrechts nicht der Zustimmung des Eigentümers bedarf; dass der Verwalter einer Veräußerung des Nutzungsrechts zustimmen muss, entspricht lediglich der Gestaltung beim Wohnungseigentum (vgl. § 12 Abs. 1 WEG ).
  • FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17

    Einheitsbewertung: Berechnung des umbauten Raumes bei Einziehung einer nicht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17
    Da eine derartige Neuregelung noch nicht ergangen ist, bleiben die bisherigen Vorschriften im Streitfall anwendbar und führen, soweit sie Eingang in die angefochtene Feststellung des Einheitswerts gefunden haben, nicht zu dessen Rechtswidrigkeit (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 16. Mai 2018, II R 37/14, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2018, 692, und Urteil des FG Hamburg vom 03. Juli 2018, 3 K 236/17, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-2018, 1613 ).
  • BFH, 05.02.2014 - XI B 7/13

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Verbrauch der Verzichtserklärung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17
    Weder durch die Anforderung noch durch die Zuleitung der Grundbuchauszüge an die Beteiligten kenntnishalber ist eine "die Prozesslage wesentlich ändernde Sachentscheidung" getroffen worden, was allein zu einem Verbrauch der Verzichtserklärung hätte führen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 05. Februar 2014 XI B 7/13 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH, BFH/NV2014, 708).
  • BFH, 05.03.1986 - I R 28/81

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17
    Ein Aufklärungs- oder Beweisbeschloss oder eine Aufforderung zur Stellungnahme sowie richterliche Hinweise waren damit nicht verbunden (vgl. BFH-Urteil vom I R 28/81, BFH/NV 1987, 651).
  • BFH, 12.01.2022 - II R 11/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.08.2019 - 3 K 3113/17, soweit es den Einheitswertbescheid (Zurechnungsfortschreibung) betrifft, sowie im Kostenpunkt aufgehoben.
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