Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 04.09.2018 - 10 K 2662/14 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34898
FG Düsseldorf, 04.09.2018 - 10 K 2662/14 F (https://dejure.org/2018,34898)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.2018 - 10 K 2662/14 F (https://dejure.org/2018,34898)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 2018 - 10 K 2662/14 F (https://dejure.org/2018,34898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BewG § 51a; EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5
    Voraussetzungen für die Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Tierhaltungskooperationen bei Ehegatten-Gütergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Tierhaltungskooperation; Einseitiger Beitritt eines Mitglieds einer Ehegatten-Gütergemeinschaft

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 66/10

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten mit Gütergemeinschaft; Beendigung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.09.2018 - 10 K 2662/14
    Landwirtsehegatten, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben, bilden daher nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft, mit der Folge, dass die Einkünfte aus L+F gesondert und einheitlich festzustellen sind (BFH, Urteile vom 14.02.2008 - IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156; vom 26.10.2011 - IV B 66/10, BFH/NV 2012, 411).

    Die Mitunternehmerschaft wird erst durch die Auflösung und Abwicklung der Gütergemeinschaft beendet, nicht aber bereits durch eine Trennung oder Scheidung der Eheleute und erst recht nicht dadurch, dass ein Ehegatte die ihm aufgrund der Gütergemeinschaft zustehenden Rechte tatsächlich nicht in Anspruch nimmt (BFH, Beschluss vom 26.10.2011 - IV B 66/10, BFH/NV 2012, 411).

  • BGH, 10.07.1975 - II ZR 154/72

    OHG zwischen Ehegatten in Gütergemeinschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.09.2018 - 10 K 2662/14
    Hierzu wäre zunächst das Herauslösen der Flächen des aktiven Landwirts durch Begründung von Vorbehaltsgut i.S.d. § 1418 BGB erforderlich gewesen (Verweis auf BGH-Urteil vom 10.07.1975 - II ZR 154/72, NJW 1975, 1774).
  • BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Aussetzung des Verfahrens - Fall

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.09.2018 - 10 K 2662/14
    Landwirtsehegatten, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben, bilden daher nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft, mit der Folge, dass die Einkünfte aus L+F gesondert und einheitlich festzustellen sind (BFH, Urteile vom 14.02.2008 - IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156; vom 26.10.2011 - IV B 66/10, BFH/NV 2012, 411).
  • BFH, 18.11.2020 - VI R 39/18

    Betriebsinhaber i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG bei land- und

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.09.2018 - 10 K 2662/14 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht