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   FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 4781/06 Erb   

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https://dejure.org/2008,3575
FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 4781/06 Erb (https://dejure.org/2008,3575)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2008 - 4 K 4781/06 Erb (https://dejure.org/2008,3575)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 4 K 4781/06 Erb (https://dejure.org/2008,3575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung einer Pensionszusage; Rechtliche Qualifizierung einer Witwen-Pension; Steuerrechtliche Einordnung von Hinterbliebenenbezügen als Verträge zugunsten Dritter; Steuerrechtliche Relevanz der Unternehmereigentschaft oder ...

  • Judicialis

    FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG 12 Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 S. 2; ; BewG § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftsteuer; Pensionszusage; KG-Komplementär; Witwen-Pension; Vertrag zugunsten Dritter; Paralleler Erwerb; Bereicherung - Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung einer Pensionszusage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung einer Pensionszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erbschaftsteuer auf Anteil an einer Kommanditgesellschaft und Versorgungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pensionszusage - Witwen-Pension ist Bereicherung i.S. des ErbStG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.10.2001 - II R 10/00

    Steuerpflicht - Leistungsbezug aus einer befreienden Lebensversicherung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 4781/06
    Vielmehr ist der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG nur erfüllt, wenn die Zuwendung zu einer objektiven Bereicherung beim Zuwendungsempfänger geführt hat und der Erblasser insoweit den Willen zur Freigebigkeit hatte (BFH Urteil v. 24.10.2001, II R 10/00, BStBl. II 2002, 153 ff., 155).

    Dies folgt auch aus der Freibetragsregelung in § 17 ErbStG, die ansonsten bedeutungslos wäre (BFH-Urteil v. 24.10.2001, II R 10/00 a. a. O.).

  • BFH, 15.07.1998 - II R 80/96

    Hinterbliebenenrente des früheren Arbeitgebers des Erblassers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 4781/06
    Soweit etwas anderes gelten sollte, wenn im Innenverhältnis die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters der eines Angestellten oder Bediensteten angenähert ist, trifft dies im Streitfall nicht zu (BFH Urteil v. 13.12.1989 II R 31/89, BStBl. II 1990, 325 ff., 326 f.; Urteil v. 15.07.1998, II R 80/96, BFH/NV 1999, 311 ff.).

    Käme es vielmehr auf die Verhältnisse im Erbfall an (s. BFH Urteil v. 15.07.1998, II R 80/96, BFH/NV 1999, 311 ff., 313), verfügte der Erblasser mit einer Beteiligung von 76% am Festkapital zusätzlich zu seiner Stellung als persönlich haftender Gesellschafter über einen beherrschenden Einfluss.

  • BFH, 13.12.1989 - II R 23/85

    Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 4781/06
    Soweit die Klägerin vorträgt, die höchstrichterliche Rechtsprechung verfahre nach abweichenden Grundsätzen, betrifft dies nur die Verhältnisse bei geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH (s. BFH Urteil v. 13.12.1989, II R 23/85, BStBl. II 1990, 322 ff.), worauf der Beklagte auch zu Recht hinweist.
  • BFH, 13.12.1989 - II R 31/89

    Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines persönlich

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 4781/06
    Soweit etwas anderes gelten sollte, wenn im Innenverhältnis die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters der eines Angestellten oder Bediensteten angenähert ist, trifft dies im Streitfall nicht zu (BFH Urteil v. 13.12.1989 II R 31/89, BStBl. II 1990, 325 ff., 326 f.; Urteil v. 15.07.1998, II R 80/96, BFH/NV 1999, 311 ff.).
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