Rechtsprechung
FG Hamburg, 10.11.2023 - 4 K 36/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 159 BranntwMonG, § 24 AlkStG vom 29.06.2013, Art 33 EGRL 118/2008, § 149 BranntwMonG, § 383 HGB
Branntweinmonopol/Alkoholsteuer: Steuerentstehung bei der Verbringung aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Alkoholsteuer: Steuerentstehung bei der Verbringung aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten
- rechtsportal.de
Alkoholsteuer: Steuerentstehung bei der Verbringung aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung von Branntwein- und. Alkoholsteuer bei der Einfuhr aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Alkoholsteuer: Steuerentstehung bei der Verbringung aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 19/20
Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer …
Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2023 - 4 K 36/21
Eine ausschließlich mittelbare Sachherrschaft, beispielsweise eines Verpächters, die sich an den mittelbaren Besitz nach § 868 BGB anlehnt, wäre dagegen nicht ausreichend (vgl. zum Begriff der Sachherrschaft, BFH…, Beschluss vom 24. Juni 2021, VII R 26/19, juris, Rn. 25f.; Jatzke, ZfZ 2019, 336; FG Hamburg, Urteil vom 21. September 2021, 4 K 19/20, Rn. 69, juris).Die Klägerin bzw. ihre Organe verfügten ihren Beschäftigten gegenüber über das für die Begründung eines Besitzdienerverhältnisses notwendige Direktionsrecht über das ob und wie der Ausübung des Besitzrechts an den Waren (vgl. zur Besitzdienerschaft im Verbrauchsteuerrecht etwa FG Hamburg, Urteil vom 21. September 2021, 4 K 19/20, juris, Rn. 69 ff. m.w.N.; Jatzke, ZfZ 2019, 336).
- BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06
Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für …
Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2023 - 4 K 36/21
Der BFH stellt hierbei entscheidend auf die Sachherrschaft und den Besitzwillen ab, wobei der BFH - anders als im vorliegenden Fall gegeben (siehe unten, 3.) - bereits einen abstrakten Besitzwillen ausreichen lässt (vgl. BFH, Urteil vom 10. Oktober 2007, VII R 49/06, BFH/NV 2008, 499). - BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19
Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG
Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2023 - 4 K 36/21
Eine ausschließlich mittelbare Sachherrschaft, beispielsweise eines Verpächters, die sich an den mittelbaren Besitz nach § 868 BGB anlehnt, wäre dagegen nicht ausreichend (vgl. zum Begriff der Sachherrschaft, BFH, Beschluss vom 24. Juni 2021, VII R 26/19, juris, Rn. 25f.; Jatzke, ZfZ 2019, 336; FG Hamburg…, Urteil vom 21. September 2021, 4 K 19/20, Rn. 69, juris). - BFH, 12.05.1992 - VII B 131/91
Übergang einer bedingten Steuerschuld auf einen Erwerber m Mineralölsteuerrecht …
Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2023 - 4 K 36/21
Anders als im vorliegenden Fall werden die Zwischenhändler gerade nicht unmittelbarer Besitzer im Sinne einer Sachherrschaft über die Waren (vgl. BFH, Urteil vom 12. Mai 1992, VI B 131/91, BFH/NV 1993, 53).